Wovon leben eigentlich Patentanwälte?

Rex

*** KT-HERO ***
Es gibt auf YouTube ein nettes Liedchen über einen Lebenskünstler: "Wovon lebt eigentlich Peter?"

http://www.youtube.com/watch?v=gd_V-cxDPmE

Auf http://www.varidian.de gibt es eine Statistik über Patentanwälte, die besagt, dass 25 % der Patentanmeldungen von den 16 größten Kanzleien betreut werden. Diese Kanzleien sind aber der Zahl nach unbedeutend.

81 % aller Patentanwaltskanzleien, also die absolute Mehrheit, hat nach der Varidian-Auswertung ein sehr kleines Volumen, und zwar oft nur 1 oder 2 Anmeldungen pro Jahr.

Meine Frage: Wovon leben diese Kanzleien eigentlich? Hat einer eine Idee?

Euer ratloser Rex
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Diese "Kanzleien" (bei denen es sich vorwiegend um Einzelanwälte handeln dürfte) sind möglicherweise hauptsächlich als Auftragnehmer anderer (größerer) Kanzleien tätig. Die so bearbeiteten Fälle zählen natürlich in der Statistik zum jeweiligen Auftraggeber.

So mancher mag davon nicht schlecht leben, auch wenn er in den Patentregistern nur höchst selten oder gar nicht als Vertreter auftaucht.

Daneben könnte es auch noch eine gewisse Anzahl geben, die sich auf andere Teilgebiete (insbesondere Marken) spezialisiert hat.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Pat-Ente schrieb:
Diese "Kanzleien" (bei denen es sich vorwiegend um Einzelanwälte handeln dürfte) sind möglicherweise hauptsächlich als Auftragnehmer anderer (größerer) Kanzleien tätig. Die so bearbeiteten Fälle zählen natürlich in der Statistik zum jeweiligen Auftraggeber.
Dasselbe gilt wahrscheinlich für Patentanwälte, die als Auftragnehmer für Patentabteilungen von Unternehmen arbeiten, die dann selbst die Anmeldungen einreichen.

Und von den zahlreichen Syndikuspatentanwälte (vermutlich fast immer Einzelanwälte) gibt es sicher auch viele, die nur sehr wenige Anmeldungen sebst einreichen (und vermutlich auch über gar keine Kanzleistruktur verfügen).
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
Die Antwort auf die Frage hat in meiner Kandidatenzeit ein -nunmehriger - Kollege, der sich didaktisch in die Kandidatenausbildung durch Vorträge in Hagen einbringt und Gründungspartner einer paneuropäischen Kanzlei mit Standorten in mehreren (west)europäischen Ländern damals in Hagen wie folgt beantwortet:

"Eigentlich nimmt ein Anwalt (Patent- oder Rechts-) kein Geld für seine Tätigkeit für einen Mandanten, denn der Begriff "Honorar" stammt vom lateinischen honor, honoris = Ehre ab. Man arbeitet also der Ehre wegen. (bzw. erweckt das altrömische Klientelsystem zum Leben??). "

Das heißt für Ihre Frage, dass sich die Frage des Geldes doch eigentlich erübrigt, oder?

Vielleicht hatte ich auch bloß die Ausführungen besagten Kollegens dank meines beschränkten Intellekts nicht verstanden...
 

grond

*** KT-HERO ***
Han Solo schrieb:
"Eigentlich nimmt ein Anwalt (Patent- oder Rechts-) kein Geld für seine Tätigkeit für einen Mandanten, denn der Begriff "Honorar"
Zumindest in Streitfällen ist das aber nach RVG kein Honorar mehr, sondern eine Vergütung. Wenn eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten mit "Honorar" oder dergleichen überschrieben wird, ist sie wohl sogar nichtig. Da wird eine ähnliche Förmelei betrieben wie beim ArbNEG...
 

Patente24

BRONZE - Mitglied
Han Solo schrieb:
Die Antwort auf die Frage hat in meiner Kandidatenzeit ein -nunmehriger - Kollege, der sich didaktisch in die Kandidatenausbildung durch Vorträge in Hagen einbringt und Gründungspartner einer paneuropäischen Kanzlei mit Standorten in mehreren (west)europäischen Ländern damals in Hagen wie folgt beantwortet:
Du hast doch wohl nicht beim Kollegen Schneckenpfuhl angefangen :)
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
Nein, das Schicksal habe ich mir erspart, weil ich dafür nicht ausreichend intelligent und brilliant war sondern einfachen Gemütes bin. Außerdem war ich durch den oftmals verwendeten Begriff eines "Laserphysiker" verwirrt. In meiner kleinen Geisteswelt gibt es nur Physiker (bzw. Chemiker, Ingenieure usw). Na egal, der Millenium Falke will auch geflogen werden.
 
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