Patentanwalt freiberuflich

jaki

Schreiber
Hallo,

bin gerade in der zweiten Hälfte meiner Promotion im Bereich Physik/Nanotech und habe eine Laufbahn als PA ins Auge gefasst.

Allerdings bin ich aus familiären Gründen relativ stark an eine strukturschwache Region gebunden und würde gerne wissen
ob es generell die Möglichkeit gibt als freier Mitarbeiter/auf Honorarbasis für eine Kanzlei zu arbeiten (ohne gleich eine eigene Kanzlei zu gründen), so dass evtl. zu einem Großteil von zu Hause aus gearbeitet werden kann. Abstriche in der Vergütung näme ich
natürlich in Kauf...
Bin sehr dankbar für relevante Tipps!
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
Ja, im Prinzip ist Arbeit von zu Hause aus möglich. Hängt ein wenig von der Kanzlei ab. Der PA-Beruf für so etwas auch sehr geeignet.

Allerdings: Wenn Du erst noch PA werden willst, dann wirst Du höchst wahrscheinlich um eine Präsenz in der Kanzlei zu Ausbildungszwecken nicht herum kommen. Wenn Du später mal PA geworden bist, dann kann das mit dem "Teleworking" klappen - aber wohl auch eher nach ein paar Jahren in denen Du Erfahrung sammeln kannst.

Grüsse,


G.
 

Sandokan

Vielschreiber
Hallo,

ich hätte dazu auch eine Frage...

wie verhält es sich mit der freiberuflichen Tätigkeit
und dem § 158 PAO.

Angenommen man hat bereits einige Jahre in der Industrie hinter
sich..

u.U. auch eine erfolgreich absolvierte EQE
und will dann freiberuflich in einer Kanzlei arbeiten.

Ist diese Zeit als Freiberufler ein "ähnliches Beschäftigungsverhältnis" im Sinne von § 158 (1) PAO.

Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht ?

LG,
Dieter
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Sandokan schrieb:
wie verhält es sich mit der freiberuflichen Tätigkeit
und dem § 158 PAO.
Also Patentsachbearbeiter in einem "Patentanwaltsbüro" wurden vom Rechtsausschuss des Bundestages den Patentsachbearbeitern in der Industrie gleichgestellt, als es um die Einführung des § 172 PAO a.F. von 1966 ging (vgl. Kelbel PAO § 172 Rn 7). Insoweit ist das kein Problem.

In § 158 PAO heißt es Dienstverhältnis, es geht also um einen Dienstvertrag, der nicht notwendigerweise ein Arbeitsvertrag sein muss. Also ist eine freie Mitarbeit an sich kein Problem. Dies dürfte sich auch daraus ergeben, dass nach der h.M. der Vertrag zwischen Patentanwalt und Mandant ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist, der i.d.R. ein Dienstvertrag ist und nur ausnahmsweise ein Werkvertrag. Dann muss der Vertrag zwischen Patentanwalt und Sachbearbeiter erst recht i.d.R. ein Dienstvertrag sein, da wenn überhaupt nur der Patentanwalt einen Erfolg i.S. eines Werkvertrags schulden kann. Wenn aber der Patentsachbearbeiter European Patent Attorney ist und dieser als solcher "Kollegenarbeit" für den Patentanwalt verrichtet, dann dürfte das erst recht i.d.R. ein Dienstvertrag sein.

Allerdings dürfte problematisch sein, hier auf genügend Tätigkeit vor dem DPMA zu kommen (etwa die 100 DPMA Patentaktenzeichen), wenn man nur als European Patent Attorney tätig ist.

Das eigentliche Problem sehe ich aber in dem Tatbestandsmerkmal "ständiges Dienstverhältnis". Meiner Meinung nach stellt der Wechsel vom Arbeitgeber in der Industrie in ein "Patentanwaltsbüro" eine Unterbrechung der ständigen Tätigkeit dar. Hier läuft dann entweder die Frist neu an mit der Tätigkeit beim Patentanwalt, oder das DPMA ist hier kulant.

Allerdings ist Kulanz hier problematisch, da der § 172 PAO a.F. nur als Ausnahmeregelung eingeführt wurde, um Härten die durch die PAO 1966 eingeführt wurden, im Einzelfall zu mildern.

Vgl. Kelbel a.a.O.:
"Dort ist ausgeführt, daß Patentsachbearbeiter benachteiligt seien, die mit Rücksicht auf die Interessenlage des Arbeitgebers auf eine Patentanwaltsausbildung vor dem Inkrafttreten der PatAnwO verzichtet, durch das Inkrafttreten aber die vorher bestehende, für die Industrie notwendige Befugnis zur Ausbildung von Patentanwaltskandidaten verloren haben und nunmehr nicht einmal einen Erlaubnisschein erlangen können."
 

Sandokan

Vielschreiber
Hallo Lysios,

vielen Dank für die ausführliche Antwort..

die 100 Akten dürften kein Problem sein,
wenn man schon jahrelang in einer Industriepatentabteilung gearbeitet hat...

Wo sollte man sich wegen dem Thema "ständiges Dienstverhältnis" erkundigen ? Bei der Kammer, beim Amt ?

M.E. müsste es doch schon derartige Fälle in der Historie gegeben haben, oder ?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Referat 4.3.5 beim DPMA ist zuständig.

Allerdings habe ich jetzt noch im Kelbel unter § 172 Rn 15 gefunden, dass verschiedene Tätigkeiten angerechnet werden können. Allerdings steht das dort ohne Nachweis. In Rn 14 wird klargestellt, dass die Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt werden muss und in Rn 16, dass die Tätigkeit bei der Antragstellung noch ausgeübt werden muss. Das sollte dann m.E. bei dem Dienstvertrag mit dem Patentanwalt sichergestellt werden, dass dies entsprechend aus dem Vertrag klar wird.
 
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