Einsendeaufgabe Aufgabe Gesellschaftsrecht Kurs 91033

Horst

*** KT-HERO ***
Hallo liebe Mitstreiter,

ich löse gerade die Aufgabe und frage mich, ob überhaupt der Anspruch selbst zu prüfen ist. Damit meine ich, ob überhaupt der ganze Vertragsbestandteil-, Mangel-, AGB-, Nacherfüllungskram geprüft werden muss, oder ob die Frage

"Von wem kann die K-GmbH Zahlung von 130.000 € verlangen?"

sich nur auf die Fragen aus dem Gesellschaftrecht konzentriert und den Anspruch als gegeben voraussetzt.

Mit dem Abprüfen von Kommanditisten, Komplementär, den beiden Gesellschaftern, die nur halb eingezahlt haben, und dem Geschäftsführer selbst hat man da ja eigentlich schon genug zu tun.

Bei der Aufgabe zu Eigentum und Besitz standen schließlich auch Unmengen von Informationen zum Schadensersatz drin, der überhaupt nicht gefragt war.

Wie seid Ihr/sind Sie an die Sache herangegangen?

Viele Grüße
Euer Horst
 

ander

*** KT-HERO ***
ich prüfe primär von wem k Zahlung verlangen kann (ich hab da glaube ich
ca. 5 verschiedene Anspruchgrundlagen)
eingangs in einem Satz "Vertrag wirksam zustandegekommen".

Für die Frage selbst ist der Mangel schon wichtig, denn ohne mangel kein
SE (dies aer auch nur ganz kurz).
Bei den AGB könnte man sich streiten, ob diese nichtig sind oder nicht.
Ich habe mich für nichtig entschieden --> SE-Forderung ist durch die
AGBs nicht ausgeschlossen.
Nacherfülung ist eh durch den SV gegeben (2x Versuch und fertig).

Problematisch ist eigentlich ja schon der Vertrag an sich: Kaufvertrag,
Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag?
Die jüngste Rechtsprecheung tendiert zu einem Werklieferungsvertrag
(Aber diese Erörterung kann man von uns wohl nicht verlangen :)

Viel spass noch.

Ander


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Horst [mailto:mad:carookee.com]
Gesendet: Montag, 13. März 2006 21:20
An: FORUM - Aufgaben (Fernstudium Hagen)
Betreff: Aufgabe Gesellschaftsrecht Kurs 91033


Hallo liebe Mitstreiter,

ich löse gerade die Aufgabe und frage mich, ob überhaupt der Anspruch
selbst zu prüfen ist. Damit meine ich, ob überhaupt der ganze
Vertragsbestandteil-, Mangel-, AGB-, Nacherfüllungskram geprüft werden
muss, oder ob die Frage

"Von wem kann die K-GmbH Zahlung von 130.000 € verlangen?"

sich nur auf die Fragen aus dem Gesellschaftrecht konzentriert und den
Anspruch als gegeben voraussetzt.

Mit dem Abprüfen von Kommanditisten, Komplementär, den beiden
Gesellschaftern, die nur halb eingezahlt haben, und dem Geschäftsführer
selbst hat man da ja eigentlich schon genug zu tun.

Bei der Aufgabe zu Eigentum und Besitz standen schließlich auch Unmengen
von Informationen zum Schadensersatz drin, der überhaupt nicht gefragt
war.

Wie seid Ihr/sind Sie an die Sache herangegangen?

Viele Grüße
Euer Horst



_____

_____

Um auf diesen Beitrag zu antworten, benutzen Sie die Antworten-Funktion
Ihrer Mail-Software.
Einen neuen
Beitrag im Forum verfassen · Diesen

Beitrag online lesen · Mailingliste
 

Horst

*** KT-HERO ***
Hallo Ander!

Habe Dich gerade direkt angemailt. Habe Deine pn-Nachricht gerade erst entdeckt...nach 2 Monaten.

Beim Vertrag ist das Stickwort wohl "standartisierte" Software.
Daraus ergibt sich entweder direkt Kaufvertrag, oder aus dem Werklieferungsvertrag (der ja bei Software eigentlich zutrifft), dass die Mängel nach den Kaufvertragsbestimmungen zu beurteilen sind.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Die Absprache zwischen den beiden Geschäftsführern sehe ich als Individualabrede. Somit geht die den AGBs doch sowieso vor.
Ansonsten sind die AGBs nach § 307 BGB nichtig, da sie den Käufer einseitig benachteiligen. (Entweder es gibt keine Zusicherungen, dann ist die Klausel egal, oder es gibt welche, dann zockt sie den Käufer ab).
 
Oben