Hallo liebe Mitstreiter,
ich löse gerade die Aufgabe und frage mich, ob überhaupt der Anspruch selbst zu prüfen ist. Damit meine ich, ob überhaupt der ganze Vertragsbestandteil-, Mangel-, AGB-, Nacherfüllungskram geprüft werden muss, oder ob die Frage
"Von wem kann die K-GmbH Zahlung von 130.000 € verlangen?"
sich nur auf die Fragen aus dem Gesellschaftrecht konzentriert und den Anspruch als gegeben voraussetzt.
Mit dem Abprüfen von Kommanditisten, Komplementär, den beiden Gesellschaftern, die nur halb eingezahlt haben, und dem Geschäftsführer selbst hat man da ja eigentlich schon genug zu tun.
Bei der Aufgabe zu Eigentum und Besitz standen schließlich auch Unmengen von Informationen zum Schadensersatz drin, der überhaupt nicht gefragt war.
Wie seid Ihr/sind Sie an die Sache herangegangen?
Viele Grüße
Euer Horst
ich löse gerade die Aufgabe und frage mich, ob überhaupt der Anspruch selbst zu prüfen ist. Damit meine ich, ob überhaupt der ganze Vertragsbestandteil-, Mangel-, AGB-, Nacherfüllungskram geprüft werden muss, oder ob die Frage
"Von wem kann die K-GmbH Zahlung von 130.000 € verlangen?"
sich nur auf die Fragen aus dem Gesellschaftrecht konzentriert und den Anspruch als gegeben voraussetzt.
Mit dem Abprüfen von Kommanditisten, Komplementär, den beiden Gesellschaftern, die nur halb eingezahlt haben, und dem Geschäftsführer selbst hat man da ja eigentlich schon genug zu tun.
Bei der Aufgabe zu Eigentum und Besitz standen schließlich auch Unmengen von Informationen zum Schadensersatz drin, der überhaupt nicht gefragt war.
Wie seid Ihr/sind Sie an die Sache herangegangen?
Viele Grüße
Euer Horst