§
§11 ADBC
Guest
Neues Jahr, neues Glück:
Aufgabe Wettbewerbsrecht 92012: Dann mach ich mal den Anfang:
Fall:
Ein Bergsee mit nur einem nutzbaren Hafen. Dieser gehört E. E überlässt mit schr. Vertrag die Benutzung des Hafens der Fun-oHG, deren Gesellschafter E und Bruder B sind.
T möchte Tauchschule am See machen und will Mietvertrag über einen freien Dauerliegeplatz (von Fun-oHG nauch zukünftig nicht genutzt) im Hafen mit E machen. E lehnt ab, da Vertrag mit Fun-oHG bestünde und keine Tauchstunden gefragt seinen und er nicht mehr machen wolle, da er Ruhe für die hotelgäste wolle.
1) Altes oder Neues GWB?
Sollte hier egal sein, da hier anzuwendende §§ gleich oder zumindest inhaltlich gleich sind.
2) Lösungsansätze: § 33 GWB iVm § 20 oder § 19 GWB!?!
3) Mein Problem:
E als Grundstücksbesitzer kann ich wohl nicht angehen, da er sein Grundstück ja wohl nur einem überlassen, beisipielsweise vermieten oder verpachten kann. Sonst könnte ich ja jeden Vermieter mit GWB angehen, dass er mir diese eine schöne pezielle schon vermietete Wohnung auch vermieten muss, da nur diese Wohnung meinem Markt entspricht und mich Wohnungen im Nachbarhaus nicht interessieren.
Also muss ich E als Gesellschafter der Fun-oHG angehen, da die Monopol auf den Hafen hatt.
Sehe ich das richtig?
Aufgabe Wettbewerbsrecht 92012: Dann mach ich mal den Anfang:
Fall:
Ein Bergsee mit nur einem nutzbaren Hafen. Dieser gehört E. E überlässt mit schr. Vertrag die Benutzung des Hafens der Fun-oHG, deren Gesellschafter E und Bruder B sind.
T möchte Tauchschule am See machen und will Mietvertrag über einen freien Dauerliegeplatz (von Fun-oHG nauch zukünftig nicht genutzt) im Hafen mit E machen. E lehnt ab, da Vertrag mit Fun-oHG bestünde und keine Tauchstunden gefragt seinen und er nicht mehr machen wolle, da er Ruhe für die hotelgäste wolle.
1) Altes oder Neues GWB?
Sollte hier egal sein, da hier anzuwendende §§ gleich oder zumindest inhaltlich gleich sind.
2) Lösungsansätze: § 33 GWB iVm § 20 oder § 19 GWB!?!
3) Mein Problem:
E als Grundstücksbesitzer kann ich wohl nicht angehen, da er sein Grundstück ja wohl nur einem überlassen, beisipielsweise vermieten oder verpachten kann. Sonst könnte ich ja jeden Vermieter mit GWB angehen, dass er mir diese eine schöne pezielle schon vermietete Wohnung auch vermieten muss, da nur diese Wohnung meinem Markt entspricht und mich Wohnungen im Nachbarhaus nicht interessieren.
Also muss ich E als Gesellschafter der Fun-oHG angehen, da die Monopol auf den Hafen hatt.
Sehe ich das richtig?