Einsendeaufgabe Europarecht - aktuelle EA

G

GAST_DELETE

Guest
Hallo zusammen!

Gibt es für die aktuelle EA ein weiteres Skript als das, was es in Hagen gab (bzw das, was man sich runterladen kann) oder habe ich von der Fernuni Hagen ein Skript zu wenig geschickt bekommen?

Danke
 
G

GAST_DELETE

Guest
mir scheint als fehlt mir auch das vierte Skript, zumindest wir im für die EA relevanten Skript immer auf das vierte Skript verwiesen.
Ich habe gestern versucht mir das 4. Skript aus den Fingern zu saugen, tat aber schrecklich weh.

I.ü. war ich über die Korrektur zu ZPO II sehr wütend. solche Korrektoren haben m.E. in Hagen nix verloren.
 
A

anderer gast

Guest
die Aufgabe, die uns gestellt wurde, und die Aufgabe, auf der die Musterlösung beruht, unterscheiden sich eim ein nicht ganz unwichtiges Wort, so dass jeder der die Aufgabe genau gelesen hat, nicht auf die richtige Lösung gekommen ist und die Arbeit mehr oder weniger unkorrigiert mit einem unverschämten Kommentar zurückbekommen hat.
 
A

ander

Guest
worin haben sich die unterschieden.

habe die musterlösung gar nicht gelesen.

ich habe mir die mühe gemacht die Sachliche Zuständigkeit des Gerichtes zu prüfen, wobei ich noch einen Hinweis an den Korrektor gegeben habe, dass die sachl. Z. aufgrund der Aufgabenstellung nicht zu prüfen gewesen wäre.
Aber ich bekam nur den kommentar, dass die s.Z nicht zu prüfen war mit dem Hinweis auf die Aufgabenstellung.

Folge: 65 Punkte
 
A

anderer gast

Guest
laut unserer Aufgabe hatte der Stahl Oberflächenfehler; laut der Musterlösung hatte er keine Oberflächenfehler.
Dadurch kommt leider etwas ganz anderes raus.
 
A

ander

Guest
lt meiner aufgabe hatter er auch KEINE Oberflächenfehler (die Formulierung: Der Stahl hatte nicht keine Oberflächenfeher --> doppelte Verneinung)
 

Horst

*** KT-HERO ***
Mich hat nur gewundert, dass die Quotelung doch 2/3 zu 1/3 ist, also nur auf dem Klageantrag basiert. Das macht natürlich auch Sinn, da der Kläger das Verfahren ja ins Rollen bringt, aber dann könnte das doch auch mal explizit so irgendwo in den Skripten erklärt sein.

Gut, die Aufgabenstellung hätte klarer und grammatikalisch eindeutig sein dürfen. Aber bevor sich alle aufregen - ist denn jemand durchgefallen?
 
A

anderer gast

Guest
Horst schrieb:
Mich hat nur gewundert, dass die Quotelung doch 2/3 zu 1/3 ist, also nur auf dem Klageantrag basiert. Das macht natürlich auch Sinn, da der Kläger das Verfahren ja ins Rollen bringt, aber dann könnte das doch auch mal explizit so irgendwo in den Skripten erklärt sein.

Gut, die Aufgabenstellung hätte klarer und grammatikalisch eindeutig sein dürfen. Aber bevor sich alle aufregen - ist denn jemand durchgefallen?
es geht mir nicht darum, wieviele Punkte ich bekommen habe (es waren 50 mit der Bemerkung. dass die falsche Aufgabenstellung nicht zu unseren Lasten gehen soll), sondern darum, dass ich meine Freizeit geopfert habe, um die Aufgabe zu lösen und ich sie dann nicht korrigiert bekomme. Immerhin ist die 2. ZPO-Aufgabe eine gute Übung für die anstehende Klausur und da wäre es schon ganz nett gewesen zu erfahren, wie denn bewertet wird.

Die 2/3-1/3-Quotelung ist mir auch unklar gewesen, v.a. angesichts der letzten EA, wo für die Berechnung der Beschwer für die Berufung, die hilfsweise Aufrechnung zum Streitwert dazuaddiert werden musste. Die Skripten sind leider völlig ungeeignet für das Lösen der EAs. Da hilft nur ein Kommentar.
 
N

noch ein Gast

Guest
Gast schrieb:
mir scheint als fehlt mir auch das vierte Skript, zumindest wir im für die EA relevanten Skript immer auf das vierte Skript verwiesen.
Ich habe gestern versucht mir das 4. Skript aus den Fingern zu saugen, tat aber schrecklich weh.

I.ü. war ich über die Korrektur zu ZPO II sehr wütend. solche Korrektoren haben m.E. in Hagen nix verloren.
Ähh, jetzt mal eine kleine Zwischenfrage: welche Skripten gebraucht Ihr denn jetzt genau für die Bearbeitung der aktuellen (EU-Recht) Einsendeaufgabe???

Was die Korrektur der ZPO II angeht kann ich mich nur anschließen: echt SCHLAMPIG von den Hagen-Leuten
 
A

anderer gast

Guest
als Skrpten gibt es 3 Europarecht-Skripten, die von Hagen verschickt wurden, die allerdings sehr alt sind (es sind gerade Österreich, Schweden und Finnland beigetreten). Und dann gibt es noch das wesentlich aktuellere Skript von Herrn Balze, das von der Homepage heruntergeladen werden kann. Ob damit die EA bearbeitet werden kann, weiß ich nicht.
 
A

ander

Guest
das Balze Skript ist m.E. das was der Balze in Hagen verteilt hat.
Aber ich glaube mit dem dritten Skript sollte EA zu machen sein.
 
N

noch ein weiterer Gast

Guest
Hallo zusammen,

ich habe mich auch etwas über die Korrektur der ZPO2-EA gewundert.
Ich habe ebenfalls 50P. eingesammelt. Immerhin: meine Fehler wurden vom
Korrektor mit kurzen Anmerkungen (5...10 unleserliche Wörter) versehen.

Zurück zum Thema:
ist es für die Lösung der Europarecht-EA überhaupt sinnvoll, die
drei Europarecht-Hagen-Skripte zu lesen, oder hilft da nur das
in Hagen ausgeteilte Material ?
 
A

ander

Guest
Das in Hagen verteilte Skript wir alleine wohl nicht reichen.

Wenn ich mich recht entsinne, befassen sich fast alle Aufgaben mit dem freinen DL/W-Verkehr --> Skript 3.


Immerhin hast du 5-10 unleserliche Worte als Anmerkung bekommen (ich habe weder ein leserliches noch ein unleserliche Wort bekommen). Das einzige was leserlich war, war die Punktezahl. Grrrrr..
 
G

Gast, die 6.

Guest
Ich weiß ja nicht, ob das bei den Juristen so üblich ist, aber die Kontrolle der EA ist wirklich unter aller S... Es ist echt schon fast eine Frechheit, was man da für sein Geld von den Damen und Herren aus Hagen geboten bekommt - schade echt, dass es keinerlei Alternativen zu denen gibt (was ja meiner Meinung nach theoretisch laut Ausbildungsordnung möglich wäre)...
 
G

GAST_DELETE

Guest
vielleicht sollte man sich da mal am besten gemeinschaftlich beschweren.
ich habe den Eindruck, dass dieser Korrektor komplett aus dem Raster fällt.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das erste Jahr fand ich persönlich gut. Die Unterlagen waren meistens hilfreich und die Korrekturen auch.

Erst im zweiten Jahr fiel es m.E. ab. Die Musterlösung zu der UWG Aufgabe war veraltet (siehe BGH "Krombacher Regenwald-Projekt) und die ZPO-Aufgaben konnte man gleich mit dem Baumbach oder dem Zöller angehen, die Skripte waren wenig hilfreich.

Dennoch haben mir die Aufgaben etwas gebracht. Im Praktikum am LG hat man schon einen guten Überblick über die Vorgänge. Insofern regt Hagen zumindest zum Selbststudium an, was m.E. ausreichend ist.
 
G

Gast, die 6.

Guest
Horst schrieb:
Dennoch haben mir die Aufgaben etwas gebracht. Im Praktikum am LG hat man schon einen guten Überblick über die Vorgänge. Insofern regt Hagen zumindest zum Selbststudium an, was m.E. ausreichend ist.
Na ja, also ich bin schon der Meinung, dass man für sein Geld wenigstens eine entsprechende Leistung bekommen sollte. Ich habe so ein klein wenig das Gefühl, dass die Hagen-Leute aufgrund der Tatsache, dass das Fernstudium nun mal für uns mandatorisch ist (da es keine wirklichen Alternativen gibt) einfach nur die Hand aufhalten und sich nicht wirklich um die Ausbildung kümmern. Wenn wenigstens das Level des 1. Jahres gehalten worden wäre, dann wäre ich ja schon zufrieden - so hingegen bin ich eher von der vermittelten Ausbildung enttäuscht. Der Stand der Unterlagen/Skripte ist grausig alt und mir kann keiner erzählen, dass das die Freude am Lernen besonders steigert, wenn man sich dauernd vor Augen halten muss, dass das eh kalter Kaffee ist, was man gerade versucht sich da reinzuziehen. Sei's drum...
 
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