Einsendeaufgabe Aktuelle EA - EUROPARECHT. FRAGE 3

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Guest
Hallo zusammen,

übersehe ich irgendwas, oder ist Frage 3 der EA wirklich nur ein Zweizeiler? Was sprecht Ihr denn da an?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Gebühren für tierärztliche Untersuchungen sind grundsätzlich zollgleich. Ausnahme: Gebühren aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Regelungen, wenn sie der Höhe nach angemessen sind. Antwort 3 also: Ja, zulässig, wenn angemessen.
 
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