Einsendeaufgabe Neues Skript für Wettbewerbsrecht

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Ratloser

Guest
Kurz vor dem Abgabetermin der 2. Einsedearbeit steht nun ein aktualisiertes Skript fürs Wettbewerbsrecht zum Download auf der Homepage des Kurt-Haenel-Instituts zur Verfügung.

Dann werd ich mich mal in die gut 270 Seiten vertiefen :-(

Vielleicht entwickelt sich ja in den nächsten paar Tagen eine kleine Diskussion zur aktuellen Aufgabe.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Das neue Skript ist aber schon länger online ...

da ich mich auch fragte, wie eng denn die Datumsangaben in der Aufgabe zu nehmen sind (heisst "2003" zwingend, dass altes Recht anzuwenden ist?), habe ich sicherheitshalber nachgefragt.

Die zuständige Betreuerin, Frau Dr. Gudera, schrieb mir, dass der Fall noch zur alten Rechtslage konzipiert worden sei. Man habe aber nun die Wahl, ob man den Fall vollständig nach altem Recht oder bereits nach neuem Recht - dann mit entsprechender Übertragung sämtlicher Daten in die Zeit nach der UWG-Novellierung - lösen will.

Das ist doch eine Aussage! Vor allem hatte ich die Bearbeitung ja schon zum neuen Recht begonnen, bevor mir Zweifel kamen ...
 
R

Ratloser

Guest
Ich hab mich auch entschieden, die Aufgabe nach aktuellem Recht zu lösen.
In diesem Fall läßt sich meiner Meinung nach jedoch kein sinnvoller Anspruch auf Unterlassung des Jubiläumsverkaufs konstruieren. Scheinbar waren hierfür die Anforderungen nach altem UWG strenger.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ratloser schrieb:
Ich hab mich auch entschieden, die Aufgabe nach aktuellem Recht zu lösen.
Sehr vernünftig!

Ratloser schrieb:
In diesem Fall läßt sich meiner Meinung nach jedoch kein sinnvoller Anspruch auf Unterlassung des Jubiläumsverkaufs konstruieren. Scheinbar waren hierfür die Anforderungen nach altem UWG strenger.
So ist es. Sonderverkäufe waren nach altem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa Winter-/Sommerschlussverkauf oder - tataaa! - zum 25jährigen Geschäftsjubiläum. Heute ist das ohnehin grundsätzlich zulässig.
Dennoch sollte man IMHO einige potentielle Anspruchsgrundlagen prüfen und den Jubiläumsverkauf nicht völlig unter den Tisch fallen lassen.
 
K

Kandidadendödel

Guest
Hat jemand schon mal beide Skripte (UWG alt+neu) gelesen und kann mir sagen, ob es sich lohnt, das neue auszudrucken und ein bißchen drin zu schmökern?
 
W

wasweissichwer

Guest
Die 7. Novellierung des GWB (Bekanntmachung 15. Juli 2005) ist im aktuellen Skript nicht berücksichtigt. Eine Orientierungshilfe bietet http://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/7te%20Novelle%20GWB.htm

... ich bin rein zufällig durch Googlen der Buchpreisbindung darauf gestoßen. Nicht etwa durch einen entsprechenden Hinweis der FernUniversität in H oder des K-H-Instituts. Was ich für angebracht gehalten hätte. Aber sei's drum.

Ich hoffe, mein Hinweis hilft dem einen oder anderen, Zeit zu sparen.
 
G

Goldi

Guest
Bei uns hatte Dr. H. in der Präsenzphase B (Okt. 04) angekündigt, man könne neues oder altes Recht anwenden, je nach Gusto.

Einige der Korrektoren haben dann allerdings neues Recht bei Datumsangabe 2002 als SCHWEREN Fehler angesehen und die Aufgabe mit "nicht bestanden" bewertet...
Schön, dass ich die Musterlösung hatte und daher altes Recht gewählt habe. Die voorangestellte Prüfung, welches Recht angewendet werden muss (§ 22 UWG n.F.) gibt noch einen Schleimpunkt extra.
 
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