HAGEN Bald Klausur in Hagen, dazu Frage bzgl. Gesetzestext

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hallo

wieder mal eine Frage über die erlaubten Hilfsmittel.

Stichwort Gesetzestext:
Ist nur der Schönfelder erlaubt (groß, dick, schwer, schlecht zu blättern und zu lesen) oder ist auch das BGB-Taschenbuch (Beck-Texte im dtv) zugelassen?

Bei dieser Gelegenheit: Was favorisiert Ihr und wieso? Schönfelder oder Taschenbuch?

Gruß
Elmar
 

grond

*** KT-HERO ***
Elmar schrieb:
Ist nur der Schönfelder erlaubt (groß, dick, schwer, schlecht zu blättern und zu lesen) oder ist auch das BGB-Taschenbuch (Beck-Texte im dtv) zugelassen?
Meiner Erinnerung nach ist der Schönfelder vorgeschrieben, die Beck-Texte werden aber geduldet. Ich habe den Schönfelder nie gebraucht, nie nachsortiert, und finde lose Blattsammlungen eh nur nervig. Lieber kaufe ich mir zweimal im Jahr einen Beck-Text, wenn es Gesetzesänderungen gab. Ich würde mir sogar eher regelmäßig einen neuen Schönfelder kaufen, als ihn nachzusortieren...

Wenn Du aber hinsichtlich der erlaubten Texte Sicherheit haben willst: eigentlich sollte das in der Mitteilung zur Klausur stehen. Ansonsten einfach mal bei der Fernuni anrufen (und Auskunft hier einstellen).
 
Oben