Hallo
wieder mal eine Frage über die erlaubten Hilfsmittel.
Stichwort Gesetzestext:
Ist nur der Schönfelder erlaubt (groß, dick, schwer, schlecht zu blättern und zu lesen) oder ist auch das BGB-Taschenbuch (Beck-Texte im dtv) zugelassen?
Bei dieser Gelegenheit: Was favorisiert Ihr und wieso? Schönfelder oder Taschenbuch?
Gruß
Elmar
wieder mal eine Frage über die erlaubten Hilfsmittel.
Stichwort Gesetzestext:
Ist nur der Schönfelder erlaubt (groß, dick, schwer, schlecht zu blättern und zu lesen) oder ist auch das BGB-Taschenbuch (Beck-Texte im dtv) zugelassen?
Bei dieser Gelegenheit: Was favorisiert Ihr und wieso? Schönfelder oder Taschenbuch?
Gruß
Elmar