Berufsunfähigkeitsversicherung

jgw

Schreiber
Ich hab mich während meiner Promotion um eine Berufsunfähigkeitsversicherung gedrückt (und sie zum glück auch nicht gebraucht). Jetzt möchte ich als Kandidat anfangen und frage mich, ob es für (angehende) Patentanwälte spezielle Versicherungen gibt (wie z.B. bei Ärzten), die besondere Konditionen bieten.

Dankbar für weitergehende Informationen ist

Jan
 
M

Möhrchen

Guest
Berufsunfähigkeitsversicherung für Kandidaten

Hallo Jan,

eine Berufsunfähigkeitsversicherung wie sie PAe abschließen dürfte im Moment nicht in Frage kommen, zumal Du nicht annähernd so gut wie diese verdienen wirst. Die Modalitäten Deiner BUVersicherung wird sich vielmehr an Deinem Einkommen als Kandidat orientieren.

Eine BUVersicherung speziell für PAe ist mir nicht bekannt. Du kannst ja mal bei einigen Versicherungen anfragen. Würde mich auch interessieren ....

Möhrchen
 
R

Robby

Guest
Hallo!
Ging mir genauso. An der Uni als Beamter war mir das irgendwie wurscht:)

Ich war bei so nem Dienstleister, die sich über die Versicherungsprovisionen ihr Geld verdienen und alle möglichen Versicherungen im Angebot haben. Dieses Thema behandeln alle etwa gleich:

Im wesentlichen musst Du nur gucken, dass Du in die Sparte reinfällst, in der sich auch die Anwälte tummeln und nicht irgendwo anders. Das ist eigentlich bei allen gleich. Wäre ich als Bauing. eingestuft worden, hätte ich wesentlich mehr bezahlt.

Zur Summe: Du kannst i.a. ca. Dein Nettogehalt versichern. Das von Möhrchen angesprochene Problem behebst Du einfach mit einer hohen Dynamisierung. Üblicherweise kannst Du bis zu 10% pro Jahr draufsatteln. Informier Dich bei einem Versicherungsprofi!
 
P

Patentanwalt

Guest
Liebe Kollegen,

ich bin gerade auf der Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung für Patentanwälte. Hat einer von Ihnen diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt und kann eine Versicherung empfehlen ?

Es wäre schön, wenn sich insbesondere junge Kollegen äußern könnten, die vor einer ähnlichen Wahl stehen oder bereits eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Mit bestem Dank vorab,

Patentanwalt
 
L

Lisa

Guest
Hallo,

das Thema habe ich inzwischen frustriert abgehakt: wenn man keine eiserne Gesundheit hat, sondern in den letzten Jahren wegen etwas Anderem als einer Erkältung beim Arzt war, dann kann man eine BU-Versicherung abhaken. In meinem Fall gab es nur Angeobote mit unakzeptablen Ausschlüsen oder zu horrenden Tarifen.
Ich würde also generell sagen, dass aufgrund der enormen individuellen Unterschiede die Traumversicherung des Einen nicht für den Anderen gut sein muss.
Zur Information über die Standardangebote der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen kann ich aber die Stiftung Warentest empfehlen: im "Finanztest" wurden die mal getestet - gibts als Dossier auf der Homepage der Stiftung Warentest für um die 2€ zu kaufen.
Viel Glück, Lisa.
 
G

G. B. Muster

Guest
Weiter unten steht die Anzeige von D & V (neuerdings allerdings wieder ohne V). U. a. verkaufen die auch BUVs. Ein Versuch kostet nichts ...
 
G

Gast3

Guest
Bei mir war das mit der Gesundheitsprüfung kein allzu grosses Problem, nur sehr zeitaufwändig. Ich denke, es hängt sehr davon ab, bei welchen Ärtzen man in den letzten 10 Jahren war. Eins ist klar: Ein einzelner Besuch beim Psychologen genügt bereits als k.o.-Kritirium. Skellett-Leiden ebenso. Dagegen haben meine fehlende Milz und andere chirurgische Eingriffe in den letzten Jahren niemanden ernsthaft interessiert.
 
A

AlSeppone

Guest
Hi,
ich habe kurz vor Beginn meine Kandidatenzeit eine BU-Versicherung abgeschlossen und dabei wurde der zu erwartende Gehaltssprung mit Ende der Ausbildung bereits berücksichtigt (sog. Dynamisierung). Im übrigen wird da meinen Änderungswünschen gern entsprochen, da PAs gern gesehene Kunden sind, weil sie später doch so viel Vermögen zu verwalten haben ;-)

Ein paar k.o.-Kriterien wurden ja schon genannt, andere gesundheitliche "Makel" können aber vom Versicherungsschutz durch vertragliche Nebenabreden ausgenommen werden, so z.B. bei mir die Probleme durch allergisches Pollenasthma.

Ich bin mit meiner BU sehr zufrieden, da ichgleichzeitig damit Lebensversicherung und Rentansprüche aufbaue.

Aus familiärer Erfahrung kann ich nur zur BU raten, es geht um das nicht vorgersehbare gesundheitliche Risiko, was auch 30jährige k.o. bekommen kann, aus heiterem Himmel........

Im übrigen wird bei Selbstständigen das Risiko der tatsächlichen BU deutlich geringer eingeschätzt (so mein Berater) als bei abhängig Beschäftigten. Is klar oder?

Also am Besten dies Jahr noch eine BU, da Lebensversicherungen ab nächstem Jahr ja bekanntlich besteuert werden.

AlSeppone

P.S. Den Namen meines Finanzdientleister nenne ich nicht, da das bestimmt nur Ärger gibt (Schleichwerbug)....
 

Physicus

BRONZE - Mitglied
Du bist ja echt überzeugt (worden) von Deinem "Berater". Ich glaube man muss bei den Brüdern sehr sehr vorsichtig sein. Die wollen nur Geld verdienen und sagen und tun dafür alles:

Dazu eine kleine Geschichte:
Ich war letztens auch mal bei solch einem "Berater" von PLM (Name des Instituts vom Verfasser geändert :)). Der hat seinen Krempel auch ganz gut verkauft und schöngeredet. Ich hab mir immer schön Zeit gelassen, und den Vertragsabschluss immer wieder herausgeschoben. Der kam dann genau mit dem Argument, dass ab nächsten Jahr die Lebensversicherungen besteuert werden müssen. Nur hat er im Februar behauptet dies sei schon im April der Fall. Ich hab mich dennoch nicht beirren lassen. Und ihm den Laufpass gegeben. Vertrauen hat er bei mir nicht geweckt ...

Steuererspranis hin oder her. Du kannst eh noch nicht Deine komplette Summe, die Du später zur Altervorsorge brauchen wirst jetzt schon anfangen einzuzahlen. Du wirst immer wieder neue Versicherungsbausteine abschliessen wenn Du das Geld dafür hast und damit dann Deinem Ziel näher kommen. Da ist der jetzige Baustein dann einen Tropfen auf den heissen Stein. Ehrlich gesagt pfeiff ich deshlab auf die paar Euro die mir dann mit dem ersten Baustein durch die Lappen gehen. Man sollte sich bei solch wichtigen Entscheidungen nicht von Zeitdruckargumenten "überzeugen" lassen - noch dazu wenn sie von abhängigen Personen geäußert werden.

Desweiteren rate ich von einer Einschränkung der Risiken im BU-Vertrag ab. Dann lieber mehr zahlen oder zu ner anderen Gesellschaft gehen. Meistens sind nämlich nachher doch genau die ausgeschlossenen Risiken die, die zur BU führen, oder es wird von der Versicherungsgesellschaft entsprechend argumentiert, dass die ausgeschlossenen Risiken mittelbar zur BU geführt haben. Dann Prost Mahzeit ...

Ich für meinen Teil habe mich jedenfalls zwar genauestens informiert aber noch nix unterschrieben. Da in dem Bereich momentan ziemlich viel im Umbruch ist, warte ich lieber erstmal, bis sich die Lage beruhigt hat und ich richtig Geld verdiene. Dann kommts auf 10 Euro im Monat auch nicht mehr an.

In diesem Sinne ...
 
S

surficus

Guest
Provozierende Frage: was muss mir als PA eigentlich passieren, dass mich die BU als berufsunfähig ansieht. Die könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ich, solange ich klar denken kann und ein Diktiergerät halten kann, auch arbeiten kann. Und wenn ich nicht mehr klar denken kann (z.B. Schlaganfall, Demenz o.ä.), gelte ich wohl eher als Pflegefall und bräuchte eine Pflegeversicherung.
Oder ist das zu pessimistisch ?
 
E

Elke

Guest
Provozierende Frage: was muss mir als PA eigentlich passieren, dass mich die BU als berufsunfähig ansieht. Die könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ich, solange ich klar denken kann und ein Diktiergerät halten kann, auch arbeiten kann. Und wenn ich nicht mehr klar denken kann (z.B. Schlaganfall, Demenz o.ä.), gelte ich wohl eher als Pflegefall und bräuchte eine Pflegeversicherung.
Oder ist das zu pessimistisch ?

Meines Erachtens ist das zu pessimistisch. Wenn Du mal einen inoperablen Bandscheibenschaden hast, weder sitzen noch liegen kannst und mit Schmerzmitteln vollgedröhnt bist, kannst Du zwar theoretisch noch ein Diktiergerät bedienen und Akten lesen, aber langfristig ist das ja so nicht machbar : man sollte hier nicht eine kurzfristige Krankheit mit einem dauerhaften Leiden verwechseln. Es ist klar, dass es zwischen totaler BU und voller Tauglichkeit ein Kontinuum gibt (die Sozialgesetze nehmen das nicht richtig zur Kenntnis), aber was kurzfristig (für ein paar Monate) geht (z.B. sich die Akten nach Hause bringen zu lassen, auf Mandantenbesuche zu verzichten, einen Kollegen ins Patentamt schicken ....), geht dauerhaft nur selten. Und welcher Mandant lässt sich schon gerne von einem offensichtlich Berufsunfähigen vertreten ?
 
H

hallepeter

Guest
um die Diskussion zurück in die Realität zu führen: bei der Deutschen Anwalts- und Notarversicherung gibt es gar keine Verweisungklausel, und zwar entscheidet der Arzt meiner Wahl über die Berufsunfähigkeitsbestätigung.
 
T

Tom

Guest
Wird ein Bandscheibenschaden als BU 100%-ig anerkannt?

Welche Krankheiten werden sonst für die BU eines Patentanwalts anerkannt?

Spontan fällt mir kein Beispiel ein, im Grunde hat surficus wohl nicht ganz unrecht...

Tom
 
L

Lisa

Guest
Neben dem Bandscheibenschaden, bei dem es wohl auf die individuellen Ausmaße ankommt, fiele mir da noch so Einiges ein:
ich kenne z.B. einen wegen Migräne berufsunfähigen Notar... ob der wirklich nicht könnte, wenn er wollte, sei mal dahingestellt. Mal abgesehen davon sind auch psychische Kranheiten ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Depressionen, Schizophrenie etc. können eventuell auch zu einer BU führen und sind meines Wissens nach über alle Berufsgruppen gemittelt der 2.-häufigste Grund für eine BU nach den bereits angesprochenen orthopädischen Problemen.
Dann gibt es ja auch Unfälle mit orthopädischen Folgen / Behinderungen, Hirnschäden, die nicht gleich zum Vollpflegefall machen, aber die Berufsausübung verunmöglichen. Was mir sonst noch spontan einfällt: Erblindung, Taubheit, multiple Sklerose...

Das mag jetzt alles weit hergeholt erschienen, aber ist doch nicht auszuschließen. Mir ist allerdings nicht klar, wie eine Abgrenzung zwischen BU und Erwerbsunfähigkeit ist - gegen EU ist man doch m.E. gesetzlich versichert?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Du Deinen erlernten _Beruf_ nicht mehr ausüben kannst.

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass Du gar keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen kannst bzw. weniger als 3 h täglich einer Erwerbsarbeit nachgehen kannst.

Wenn jetzt beispielsweise der Berufsmusiker (Geige) seinen linken Arm verliert, ist er berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, da er ja im Prinzip jeden Job machen kann, der keinen linken Arm erfordert.

Bei Berufsunfähigkeit gibt's IMHO inzwischen gar keine Rente mehr, bei Erwerbsunfähigkeit schon. Wenn Dir das aber in jungen Jahren passiert, kommt da nicht viel bei rum.
 
H

hallepeter

Guest
Tom, Lisa, Gast

Für mich als (angehender) Patentanwalt geht es doch nur um eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung macht doch gar keinen Sinn.

Noch einmal: Berufsunfähig bin ich bei der Deutschen Anwalts- und Notarversicherung (die nur Angehörige solcher rechtberatenden Berufe versichert und deshalb gute Bedingungen anbieten kann) dann, wenn ein Arzt meiner Wahl bestätigt, dass ich den Beruf des Patentanwalts aus irgendeinem Grund zu nicht mehr als 50% ausführen kann. Ob das dann an einer Migräne liegt oder an zwei fehlenden Daumen (kein schnelles Diktieren mehr möglich), ist völlig irrelevant. Und das andere Versicherungen andere Bedingungen haben und auch haben müssen (weil sie z.B. auch Bauarbeiter oder Lehrer versichern), mag zwar stimmen, ist doch aber für uns auch nicht relevant.

Entscheidend ist, dass ich ohne Diskussion (!) eine Rente bekomme und trotzdem noch (zu 50%) als Anwalt arbeiten kann, wenn ich möchte. Und das ganze kostet mich bei einer BU-Rente von derzeit ca. 3TEURO monatlich (mehr geht nicht, weil mein derzeitiges Netto noch nicht so hoch liegt, Dynamik ist aber eingebaut) in Kombination mit einer Risikolebensversicherung im Monat etwa 200 Euro. Das ist mir der Spaß wert.
 
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