DE Technische praktische Tätigkeit - INDUSTRIEDIPLOMARBEIT

P

patent attorney

Guest
Ich habe meine experimentelle Diplomarbeit nahezu zu 100 % in der Industrie mit 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit angefertigt.

Wird diese Zeit teilweise vom DPMA für die einjährige technische Tätigkeit angerechnet.

Hat da vielleicht jemand Erfahrung?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten.

patent attorney
 
S

Steuersünder

Guest
Soviel ich weiß, werden nur experimentelle Doktorarbeiten, nicht jedoch Diplomarbeiten anerkannt.

Zu recht, wie ich finde.
 
B

babapapa

Guest
Nein, ich denke nicht, dass Du die Diplomarbeit angerechnet bekommst. Meines Wissens nach werden nur Tätigkeiten anerkannt, die nichts mit dem Studium zu tun haben. Ein Praktikum während das Studiums beispielsweis darf im Zeugnis nicht das Studium erwähnen. Insofern siehts mit der Diplomarbeit schlecht aus.
 
R

Robby

Guest
Lies doch mal nach. Ich denke, in den einschlägigen Bestimmungen brauchst Du ein abgeschlossenes Studium UND ein Jahr praktische Tätigkeit. Bei Praktikas, die im Studium vorausgesetzt werden (also je nach Interpretation nicht Bestandteil des Studiums sind) kann man sich streiten, eine Diplomabeit ist aber ohne Zweifel Bestandteil des Studiums.

Eine andere Frage: Wieso bist Du eigentlich so hektisch?
 
U

unknown

Guest
Hallo!

Nach meinen Erfahrungen wird das mit dem Jahr praktische Tätigkeit nicht ganz so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Letzen Endes geht es darum, die zuständigen Personen beim DPMA davon zu überzeugen, dass die diversen Praktika, Industriearbeiten, die Doktorarbeit oder was man auch immer sonst noch als praktisch-technische Erfahrung neben dem Studium vorzuweisen hat, ausreichen, um das ominöse Jahr vollzukriegen. Ich empfehle also, eine Liste mit alle dem zusammenzustellen, was vielleicht anerkannt werden könnte und die entsprechenden Belege beim zuständigen Referat einzureichen. Die sagen einem dann schon, ob das reicht oder nicht.

Bloss nicht entmutigen lassen und viel Erfolg!
 

feli

Schreiber
Hi,

Praktika, die als Plichtpraktika während des Studiums absolviert werden und auf praktisch technischer Tätigkeit beruhen, werden meines Erachtens voll an gerechnet, zumindest war das bei mir so...

Diplomarbeit allerdings keinesfalls...

viel Glück,
Feli
 
S

Studiosus

Guest
Industriepraktika ...

..., die pflichtgemäß während des Studiums zu absolvieren waren, werden anerkannt, außerdem kann die Arbeitszeit als HiWi o.ä. anerkannt werden, sofern man im Rahmen der Tätigkeit tatsächlich praktisch gearbeitet hat. Ich habe beispielsweise ein Versuchsmodell gebaut und verschiedene Messungen hieran vorgenommen. Anerkennung kein Problem ....
 
A

Andreas

Guest
Kann mir jemand sagen, ob ich schon bevor ich als Kandidat gemeldet bin mal meine Unterlagen einreichen kann um zu sehen ob die Praktikas langen? Wenn ja, wie und wo muss man das machen?
 
S

Steuersünder

Guest
Ja, kann man: Beim DPMA (einfach mal anrufen und fragen, bei wem genau).
 
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