Selbständigkeit als Kandidat möglich?

C

Carlos

Guest
Hallo,

ist es möglich, während der Kandidatenzeit selbständig zu sein? Da man nach der Ausbildung ja vielen Fällen auch schon vor der Assoziierung selbständig ist, würde sich das ja anbieten, nicht noch 3 Jahre in ein Rentensystem zu investieren, dass ohnehin keinen Bestand mehr hat. Außerdem könnte man seine private Krankenversicherung weiterlaufen lassen.
Kann mir jemand Tips hierzu geben?

Grüße

Carlos
 

patek

Schreiber
Soweit ich weiß ist das mit der Bfa abhängig vom Bundesland der Kandidatenausbildung.
In Bayern kann man austreten und sich in einer eigenen Altersversicherung für PA absichern
vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu, würde mich auch interessieren. (auch was NRW betrifft)
 
K

kaphaddock

Guest
Ich wäre mit solchen Ideen vorsichtig. Vor allem würde ich sie nicht aus der Persepektive der Versicherungspflicht betrachten, sondern aus der arbeitsrechtlichen bzw. der der APrO. Immer dran denken, daß man sich mit seinem Ausbilder auch überwerfen kann, insbesondere kurz vor Ablauf der 26 Monate. Ein echter Arbeitsvertrag nimmt den Ausbilder deutlich mehr in die Pflicht. M.E. wäre Selbstständigkeit wg. ein paar Euro mehr ein Schuß ins eigene Knie.

MfG
Kapitän Haddock
 

jolo

Schreiber
patek schrieb:
Soweit ich weiß ist das mit der Bfa abhängig vom Bundesland der Kandidatenausbildung.
In Bayern kann man austreten und sich in einer eigenen Altersversicherung für PA absichern
vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu, würde mich auch interessieren. (auch was NRW betrifft)
 
L

leidgeprüfter

Guest
Hier ein kurzer Leidensbericht zum Thema Selbstständigkeit während der Kandidatenzeit:
Prinzipiell ist das möglich, habe das auch gemacht, kann aber nur davon abraten:
1. Als Selbstständiger muß man einmal im Vierteljahr Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das ist super lästig und kostet entweder in Eigenarbeit ziemlich viel Zeit oder bei Einschaltung eines Steuerberaters Geld.
2. Ob man in dem Fall nun scheinselbstständig ist oder nicht, konnte mir niemand definitiv beantworten, die meisten tendierten eher zu ja. Im schlimmsten Falle kommen bei einem entsprechenden Verfahren der BfA also Kosten in Höhe von 40 % des Bruttolohns auf einen zu (siehe entsprechende Rechtsprechung).
3. Der schwerwiegenste Punkt ist wohl der schon angesprochene: Kein Arbeitsvertrag also auch keine Bindung des Ausbilders, d.h. Urlaub = keine Arbeit = kein Geld, ebenso während der Hagener Präsenzphasen. Weiterhin hiess es bei mir: Fahrten, Bücher und Kosten Studium können Sie doch selber tragen, das können Sie ja alles absetzen. Man ist also völlig auf das Goodwill des Ausbilders angewiesen und das kann während der Ausbildung sich durchaus verändern.

Fazit: Selbstständigkeit eher nein, ausser man arbeitet für verschiedene Kanzleien.
 
G

GAST_DELETE

Guest
leidgeprüfter schrieb:
1. Als Selbstständiger muß man einmal im Vierteljahr Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das ist super lästig und kostet entweder in Eigenarbeit ziemlich viel Zeit oder bei Einschaltung eines Steuerberaters Geld.
So schlimm ist das auch nicht, einmal im Vierteljahr (oder sogar monatlich) ein Formular auszufüllen, in das im Prinzip 2 bis 3 Zahlen einzutragen sind. Wenn man sich angewöhnt, die Rechnungsbeträge und MwSt in eine Exceltabelle einzugeben und dort auch die Zahlungseingänge zu vermerken, ist eine USt-VA in weniger als 5 Minuten erledigt. Dafür braucht man sicher keinen Steuerberater.

Ich denke, dass die anderen in diesem Beitrag genannten Punkte wesentlich wichtiger sind.
 
C

Carlos

Guest
Das sind natürlich in der Tat alles sehr ernst zu nehmende Argumente, die unterm Strich gegen die Selbständigkeit sprechen, sehe ich ein.

Gibt es trotzdem noch einen Trick, sich weiterhin in einer privaten KRankenkasse zu versichern, obwohl das Kandidatengehalt naturgemäß unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt?

Grüße,

Carlos
 
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