Patentanwalt mit FH-Abschluss?

McDundee

Schreiber
Hallo potentielle Helfer!!
Nach dem allgemeinem altspr. Abitur und einer Tischlerlehre kombiniert mit der Meisterausbildung, habe ich mich im Hinblick auf Kontinuität im Lebenslauf und Interesse entschlossen, Holztechnik Schwerpunkt Anlagenautomatisierung zu studieren, was in Deutschland nur an Fachhochschulen (renomierter Weise in Rosenheim )möglich ist, um im Anschluss daran eine Patentanwaltsausbildung zu beginnen.
So dachte ich zumindest bis vor einer halben Stunde, als ich dann auf dieser Seite lesen musste, dass entgegen meiner, von einem Strafrechtler stammenden Information, als zukünftiger Absolvent einer FH, aufgrund meines nach PatAnwO nicht wissenschaftlichen Studiums, die Voraussetzung zum Start einer Ausbildung zum Patentantanwalt nicht erfüllen würde.
Sollte ich hier in Form eines Masterstudienganges einen universitätsadäquaten Abschluss anstreben?
Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?


Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Danke im Voraus!
 
A

arno nühm

Guest
Gemäß § 6 PAO wird ein naturw. oder techn. Studium an einer wiss. Hochschule vorausgesetzt.

Gem. § 172 PAO geht es auch ohne wiss. Hochschulstudium, also "nur" mit FH-Abschluß, aber nur mit 8 Jahren Berufserfahrung im gewerbl. Rechtsschutz und EPA-Zulassung, ohne EPA dann aber mit 10 Jahren Berufserfahrung. Dieser Weg ist in der Regel bei entsprechender Berufspraxis in einer Industriepatentabteilungen sinnvoll.

Aber ich habe auch schon etwas von FH-Abschluß plus weiterbildendes BWL-Studium zum Wirtschaftsing. (Univ.) gehört. Ob das ausreicht, wäre noch zu prüfen.

Gruß Arno Nühm
 
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