Verlässlichkeit der Hagen-Klausurlösungen?

A

Andreas

Guest
Hallo,

ich habe mir einige der recht instruktiven Hagen-Klausuren angeschaut und manchmal den EIndruck, dass die Lösung nicht immer in allen Details richtig erscheint - das muss aber nichts heißen. Sind die Lösungen sozusagen von den Hagen-Kursmachern "zertifizierte" Musterlösungen oder die Lösung von einzelnen Kandidaten?

Konkret bin ich der Meinung dass z.B. in der 2. Klausur vom 15.1.2003 im Fall 1 der Paragraph 275 hier gar nicht richtig in die Argumentation hineinpaßt, da es sich bei dem Fall in der Aufgabe eben gerade nicht um eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit handelt. Oder sehe ich das falsch?

Grüße

Andreas
 
G

GAST_DELETE

Guest
Bei den Klausurlösungen handelt es sich um die offiziellen Lösungen.

In Bezug auf die Lösung der Klausur "Januar 2003" sollte beachtet werden, dass diese, ebenso wie alle vorherigen Klausuren", noch nach altem BGB geschrieben wurde. Entsprechend ist § 275 richtig angewendet worden, da sich § 275 a.F. auf die nicht zu vertretende Unmöglichkeit bezieht.

Viel Spass bei der weiteren Vorbereitung...
 
A

Andreas

Guest
Das ist schon einmal gut zu wissen für die Vorbereitung!

Dann verstehe ich die Argumentation mit § 275 in der Lösung der Aufgabe aber trotzdem noch nicht.
In meinem BGB (Beck) heißt es zu § 275 (1):
"§ 275. [Nicht zu vertretende Unmöglichkeit] (1) Der Schuldner wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit die Leistung infolge eines nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Umstandes, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird."

Dadurch, dass der K das Grundstück dem S aufgelassen hat, hat er die Unmöglichkeit der Leistungserbringung gegenüber G doch selber zu vertreten, so dass hier keine vom Schuldner nicht zu vertretende Unmöglichkeit vorliegt (anders als wenn - sagen wir mal sich infolge eines Stolleneinsturzes unter dem Grundstück der Erdboden aufgetan hätte)? Demzufolge bräuchte man § 275 gar nicht weiter zu diskutieren, da die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind, oder wo liegt hier mein Denkfehler?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich habe die Klausur zwar seinerzeit geschrieben, habe aber leider die Musterlösung nicht vorliegen. Vielleicht findet sich jemand anders, der Dir bei diesem konkreten Fall weiterhelfen kann...
 
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