Kandidatenausbildung - Arbeitsvertrag

F

Fragie

Guest
Ich hätte ein Angebot für eine Kandidatenstelle und möchte mal fragen, wie sehr man sich vertraglich in puncto Ausbildung, Arbeitszeit, Übersetzungen, Hagenaufwand absichern soll, damit man letztlich nicht als Galeerensklave endet.

Besonders geregelte Arbeitszeit und nicht nur Übersetzungen meine ich da insbesondere.

Was habt ihr hier für Erfahrungen gemacht?

Welche Tipps und Tricks habt ihr, um seinen "eventuell" zukünftigen Arbeitgeber trotz diverser Zusicherungen rechtzeitig zu durchschauen.

Merci sagt
Fragie
 
K

kandidat x

Guest
Ein paar Tips und beachtenswerte Punkte:

Übersetzungen:
m.E. sinnvoll für den Einstieg in die Patentsprache, wenn sie nicht ein zu großes Maß der Arbeitszeit einnehmen und nur zur Bereicherung des Chefs dienen. Die Hälfte des Jobs aus Übersetzungen zu besteiten fände ich schon zuviel, da man von anderen Sachen zuwenig mitbekommt. Man sollte mit dem zukünftigen Chef abklären, dass man von Anfang an mit allen Bereichen vertraut gemacht wird: Anmeldungen, Bescheide, Einsprüche, Gutachten, Treffen mit Erfindern, evt. Marken etc.
Zwischendurch ist eine Übersetzung (zumindest für mich) mal eine nette Abwechslung. Manche Kanzleien erwarten, dass Übersetzungen außerhalb der Arbeitszeit angefertigt und frei abgerechnet werden. Auf eine solche "freiwillige Verpflichtung"würde ich mich, auch wenn vielleicht finanziell interessant, nicht einlassen, da das Arbeitsaufkommen schwer einzuschätzen ist und man auch Zeit für Hagen (und das Privatleben) braucht.

Hagen:
- wird man für die Präsenzveranstaltungen freigestellt oder muss man Urlaub nehmen? Letzteres ist m.E. nicht akzeptabel, da Hagen Teil der Ausbildung ist.
- welche Kosten werden übernommen? Wichtige Kosten: Studiengebühren (4 mal 260 EURO), Fahrt- und Unterbringungskosten (1 Übernachtung im Tagungshotel 85 EURO, zwei einwöchige Präsenzveranstaltungen). Zumindest ein Teil der Kosten sollte m.E. von der Kanzlei übernommen werden. Wichtiger ist aber die Zeitfreistellung und Zeit neben der Arbeit für das Fernstudium.

Arbeitszeit:
- ohne Scheu und von Anfang an nachfragen, wie der Arbeitsstil in der Kanzlei ist und was tatsächlich an Arbeitszeit erwartet wird (evt. Praktikum). Ansonsten ergibt sich ein möglicher Konflikt ohnehin sehr schnell. Also unbedingt vorher abklären. Einzelne Freiberufler vertreten die Auffassung, dass es außer dem Beruf (und dem Geldverdienen) keine ertrebenswerten oder wichtigen Ziele gibt und sagen einem, wenn man (im Durchschnitt) vor 20 Uhr gehen und am Wochenende frei haben wolle sei man für den Beruf ohnehin nicht geeignet. Das ist Quatsch und die hehre Auffassung verdeckt bei einzelnen Spezies die bloße Absicht der Ausbeutung des Kandidaten. Verschwiegen wird nämlich, dass der Chef in den zusätzlichen Stunden verdient, aber nicht der Kandidat (mit der Begründung, das sei schon immer - also auch bei ihm - so gewesen). Natürlich ist die freiberufliche Tätigkeit auch kein Beamtenjob, das ist klar. Wenn es brennt und die Frist knapp ist, weil z.B. ein Mandant sich drei Tage vor Ablauf doch noch überlegt, einen Einspruch einzulegen, dann muß das erledigt werden. Es handelt sich eben um einen Dienstleistungsberuf.

Ein Hinweis: Wenn ein Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch wichtige Fragen ausweichend beantwortet mit dem Hinweis, man fände dafür schon eine passende Regelung, dann ist es ein ganz schlechtes Zeichen (eigene Erfahrung). Entweder hat er kein Interesse an Zugeständnissen (kann sich später nicht erinnern)oder keine Ahnung von der Ausbildung. Ein Vorstelllungsgespräch ist für beide Seiten eine Art Prüfung und nicht nur für den "schwächeren" Arbeitssuchenden. Wichtige Punkte (obige Punkte und auch der Zeitpunkt der Meldung, nicht aber Kleinkram) sollten von Anfang an klar ausgehandelt und auch festgeschrieben werden.

Viel Glück also,

Kandidat
 
M

MynonA

Guest
Weitere interessante Punkte sind:

- die Finanzierung im Amtsjahr
- die Finanzierung der Fachliteratur (Kommentare, TaBu ...)
- Umfang der Ausbildung (betreut die Kanzlei z.B. auch Marken)
- Möglichkeit des eigenständigen Arbeitens
- direkter Kontakt zu Mandanten
- Arbeitsplatz (eigenes Büro... )

...und da es gerüchteweise ja auch Kanzleien außerhalb von MUC geben soll:

- Möglichkeit, zu Verhandlungen mitzugehen.

UND UND UND.
 
Oben