R
Ray
Guest
Im Amtsjahr werde ich Kollegenarbeit von meiner Ausbildungskanzlei bekommen. Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, ob man als noch nicht fertiger Patentanwalt nun schon Freiberufler ist, oder ob man da noch ein Gewerbe anmelden muss?
Für den Freiberufler spräche, dass man ja als Wissenschaftler oder Ingenieur durchaus freiberuflich Dienstleistungen anbieten kann, solange das nicht mit anderen Feinheiten kollidiert (z.B. Rechtsberatungsgesetz oder Scheinselbständigkeit). Als Kandidat biete ich ja dann solche Dienstleistungen meiner Ausbildungskanzlei an. Was meint das Forum? Danke!
Für den Freiberufler spräche, dass man ja als Wissenschaftler oder Ingenieur durchaus freiberuflich Dienstleistungen anbieten kann, solange das nicht mit anderen Feinheiten kollidiert (z.B. Rechtsberatungsgesetz oder Scheinselbständigkeit). Als Kandidat biete ich ja dann solche Dienstleistungen meiner Ausbildungskanzlei an. Was meint das Forum? Danke!