Freiberufler oder Gewerbetreibender?

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Ray

Guest
Im Amtsjahr werde ich Kollegenarbeit von meiner Ausbildungskanzlei bekommen. Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, ob man als noch nicht fertiger Patentanwalt nun schon Freiberufler ist, oder ob man da noch ein Gewerbe anmelden muss?

Für den Freiberufler spräche, dass man ja als Wissenschaftler oder Ingenieur durchaus freiberuflich Dienstleistungen anbieten kann, solange das nicht mit anderen Feinheiten kollidiert (z.B. Rechtsberatungsgesetz oder Scheinselbständigkeit). Als Kandidat biete ich ja dann solche Dienstleistungen meiner Ausbildungskanzlei an. Was meint das Forum? Danke!
 
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Guest
In Hagen haben wir gelernt, dass "Anwälte nicht eine dauernd auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit i.S.d. HGB ausüben", sondern "Anwälte tun einfach nur Gutes...." Somit treiben Anwälte kein Gewerbe im eigentlichen Sinne.
 
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Ray

Guest
Dass wir ausschließlich Gutes tun, daran besteht kein Zweifel...

Als Anwälte sind wir sicherlich Freiberufler, aber wie ist das denn nun als Kandidat vor der Zulassungsprüfung? Ich habe da noch keine weiteren Infos finden können.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder arbeitet während des Amtsjahres gerade selber für seine Ausbildungskanzlei? Ich wäre für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.

Gruß Ray
 
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