Reihenfolge: europäische und deutsche Prüfung

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Michi2

Guest
Ich möchte gerne eine neue Diskussion unter den Kandidaten und PA anregen. Welche Reihenfolge haltet ihr aus welchen Gründen für besser: Zuerst die deutsche Prüfung zu machen oder zuerst die europäische?

Ich weiß, dass die Meinung diesbezüglich auseinander gehen und bin an euren Meinungen und Erfahrungen dazu interessiert.


Vielen Dank.
 
K

Kandidatin

Guest
Ich gehöre zu der Minderheit der Kandidaten, die zuerst die europäische Prüfung gemacht haben.
Es gibt sicher Vor- und Nachteile für beide Reihenfolgen.

1. Hauptnachteil der Variante "EP-Prüfung zuerst" ist der Zeitfaktor. Da man die EP-Prüfung erst nach 3 Jahren machen kann, die deutsche aber schon nach 34 Monaten (26 + 8 Monaten), braucht man für "EP-Prüfung zuerst" in der Regel länger. Dies setzt nämlich normalerweise eine Verlängerung der Ausbildungszeit beim Anwalt auf 36+x Monate voraus. Das Amtsjahr wird vom EPA mit max. 6 Monaten anerkannt und das auch nur, wenn man bereits die Zulassung zu DE-Prüfung hat.

2. Vorteil "EP-Prüfung zuerst" mag sein, dass man vor dem Amtsjahr bereits mehr Erfahrung auf dem Patentgebiet hat. Das bringt einem idR aber auch nichts, da nur 26 Monate vorausgesetzt werden.

Aufgrund der Unterschiede zwischen beiden Prüfungen, hilft einem auch keine bei der anderen. Einzige mögliche Ausnahme könnte die DE-Prüfung für den EP D2 Teil sein, da man evtl. weniger Angst vor komplexen Sachverhalten hat.
 
J

Jens

Guest
Ich denke, dass die Variante "erst europäisch, dann deutsch" vor allem von Kanzleien vorgeschlagen wird, die noch längere Zeit einen billigen Kandidaten anstellen wollen, anstatt eines teuren Anwalts. Denn nach bestandener deutscher Prüfung muss man nunmal als Patentanwalt bezahlt werden!
 
A

Ann O'Nym

Guest
europäische und deutsche Prüfung: Terminfrage!

Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich nicht der Meinung, dass nur ein ausbeuterische Kanzlei sich einen Kandidaten wünschen kann, der erst die EP-Prüfung ablegt. Ich denke, dass in den meisten Fällen, wo das gemacht wird, der Kandidat selbst diese Entscheidung trifft, und nicht auf den Druck der Kanzlei hin die deutsche Prüfung erst später abgelegt wird. Richtig ist zwar, dass nach 26 Monaten beim Anwalt + Amtsjahr die europäische Prüfung noch garnicht abgelegt werden kann. Es gibt aber genug Fälle, wo jemand nicht genau zum Meldetermin angefangen hat und deswegen am Ende des Amtsjahres auch schon die 36 Monate voll hat. Erstrebenswert ist meiner Meinung nach vor allem, beide Prüfungen möglichst bald abzulegen. Welche dabei zuerst abgelegt wird, halte ich für nebensächlich und sicher auch eine Frage der Prüfungstermine. Da bei der EP-Prüfung ein Durchfallen bei einem ersten Versuch ja auch keine negativen Konsequenzen hat, würde ich auf jeden Fall so früh wie möglich einen Versuch starten - egal, ob die deutsche Prüfung dann schon abgelegt ist oder nicht!
Ich kenn jedenfalls positive Beispiele für beide Modelle!
 
M

MynonA

Guest
Re: europäische und deutsche Prüfung: Terminfrage!

Ann O'Nym schrieb:
Da bei der EP-Prüfung ein Durchfallen bei einem ersten Versuch ja auch keine negativen Konsequenzen hat, ...
Das gilt nur, wenn die Vorbereitungen für die EQE in beiden Fällen gleich ausfallen!

Da eine Ausgleichen unterschiedlicher Teile nur beim ersten Versuch möglich ist, kann allein das Wegfallen dieser Möglichkeit durchaus als negative Konsequenz angesehen werden...

Aber letzten Endes ist auch dies natürlich Geschmacksache.


Gruß,

MA
 
R

Robby

Guest
Ann, Du sagst: Erstrebenswert ist meiner Meinung nach vor allem, beide Prüfungen möglichst bald abzulegen.

Unter dieser Maxime wird man die deutsche zuerst ablegen, sonst hat man beide nämlich frühestens nach 36+8 = 44 Monaten. Andersherum gehts schneller: 26+8(6)+4 = 38 Monate. Und wenn man ein bischen herumrechnet (wegen der verschiedenen Termine, oder an den Fingern abzählt :) kommt man schnell dahinter, dass nur unter der Prämisse einer Vorlaufzeit vor der Anmeldung zur deutschen Ausbildung das Verfahren "EP zuerst" Vorteile bietet.

EP Ist also nur in Sonderfällen (vorheriges Praktikum bei einer Kanzlei oder persönlicher Unwille, sich beim DPMA zu melden) wirklich eine Alternative.
 
S

Steuersünder

Guest
Robby schrieb:
hat man beide nämlich frühestens nach 36+8 = 44 Monaten. Andersherum gehts schneller: 26+8(6)+4 = 38 Monate. Und wenn
Was sind denn diese 4 Monate im zweiten Fall? Veranschlagst Du die zum EP-Lernen? So würde ich es jedenfalls auch einschätzen.

Jedenfalls, mal angenommen, die Kandidatenzeit startet im April, das Amtsjahr also im Juni und endet somit im Januar, dann wird man, realistisch gesehen, die EP-Prüfung im März (und eben nur da) nicht schaffen.

Faktisch braucht man dann also insgesamt 26+8(6)+2+12 = 48 Monate.

Es kommt also ganz darauf an, wie die Termine liegen.

Man könnte wohl sagen, im Mittel gleichverteilter Anfangszeiten seien es insgesamt 26+8(6)+6 = 40 Monate.

Wobei natürlich durch die 4-monatigen D-Prüfungen auch aus den 44 dann 48 werden können. Richtig gedacht?
 
R

Robby

Guest
Das war alles ohne Lernen. Die 4 Monate kommen von den 36 Monaten, die die Vorraussetzung für die Teilnahme an der EP-Prüfung sind. Nach dem Amtsjahr sind es schließlich erst 26+6=32, die angerechnet werden. Der entscheidende Punkt ist, dass das Amtsjahr erst nach der bestandenen Prüfung angerechnet wird.
 
B

Besserwisser

Guest
Nur zur Klarstellung: Das Amtsjahr wird nicht erst mit Bestehen der deutschen Prüfung mit 6 Monaten anerkannt, sondern bereits mit Zulassung zur deutschen Prüfung (da dadurch das Amt quasi bescheinigt, daß man auch anwesend war). Nur so war es für mich möglich, die europäische Prüfung eine Woche vor meiner mündlichen deutschen Prüfung abzulegen.
 
S

Steuersünder

Guest
Besserwisser schrieb:
möglich, die europäische Prüfung eine Woche vor meiner mündlichen deutschen Prüfung abzulegen.
*staun*

Ist das empfehlenswert/nachahmenswert? Nur aus Interesse...

Wie sieht es andersherum aus, also die EP einen guten Monat nach der deutschen? Ist das zu schaffen? Man muss ja wohl beides gleichzeitig lernen, sonst wird das nix, nehme ich an?
 
R

Robby

Guest
@Besserwisser: Da hast Du natürlich Recht, das war etwas schlampig von mir.

Ich ordne Deine Reihenfolge aber auch unter zuerst Deutsch, dann EP ein. Denn ich nehme mal an, Du bist einer, dem die Prüfungen nicht allzu schwer gefallen sind und hattest ein gute schriftliche Note in der deutschen. Unter der Vorraussetzung, dass man in der deutschen eine solche muh-Note schreibt, ist das so ja auch super so, dann hast Du alles auf einmal weg und musst nicht nach ein paar Monaten Arbeiten wieder Dich umstellen auf Lernen. Sonst wäre es mir zu stressig.
 
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