Studienvoraussetzungen

K

kai

Guest
In den Formulierungen zu den persönlichen Voraussetzungen in der Patentanwaltsordnung heißt es immer das ein "ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss" vorgewiesen werden muss. Ist diese Bedingung auch erfüllt, wenn man an einer Technischen Universität den Abschluss "Diplom Wirtschaftsingenieur" absolviert hat?
 
N

Niemand

Guest
Schneidmesser schrieb:
ja. kenne mindestens einen PA der Wi.-Ing. ist
Bist Du sicher, daß der nicht auch noch etwas anderes ist?

Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass irgendwo ausdrücklich stand, dass Wi.-Ing. nicht akzeptiert wird. Weiß jemand, wo das war?
 
N

Niemand

Guest
Ah, hab's gefunden.

In der Info-Broschüre des VPP "Patentanwalt ..." steht:

"Bei nicht rein technischen oder wissenschaftlichen Studien, z. B. Wirtschaftsingenieur, ist mit der jeweiligen Zulassungsstelle, d. h. dem Präsidenten des DPMA, jeweils abzuklären, ob der naturwissenschaftliche bzw. technische Anteil ausreichend ist, um zu der Prüfung zugelassen zu werden. Dies gilt auch für das Studium des Patentingenieurwesens!"

Also nicht ganz so, wie ich in Erinnerung hatte.

Na dann, viel Erfolg.
 
P

Patentingenieur

Guest
Hallo zusammen,

das ist klar, das Personen mit dem Studiengang Patentingenieurwesen nicht zugelassen werden, da dies ein Studiengang an einer FH ist.

Dies ist im Übrigen auch überhaupt nicht die Intention.....

Mfg
 
G

GAST_DELETE

Guest
Patentingenieur schrieb:
das ist klar, das Personen mit dem Studiengang Patentingenieurwesen nicht zugelassen werden, da dies ein Studiengang an einer FH ist.
Das alleine ist ja noch kein Grund, die Zulassung zu verweigern, § 172 PAO schließt auch FH-Absolventen ein.
 
P

Patentingenieur

Guest
Was bzw. wer schließt dann eigentlich den Patentingenieur aus?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die Zulassungsstelle, wenn sie entscheidet, daß das Studium keinen ausreichend technischen Charakter hat.

Das dürfte in der Regel tatsächlich so sein, ich kenne aber den Studieninhalt nicht, daher kann ich dazu nichts genaues sagen. Es handelt sich aber doch weniger um ein technisches Gebiet, hingegen vielmehr um die Bearbeitung des Patentwesens, wenn ich nicht irre?
 
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