Anmeldung zur Ausbildung

Corri

Schreiber
Hallo,

ich habe schon mehrfach gelesen, dass zwischen Ausbildungsbeginn in der Kanzlei und der offiziellen Anmeldung zur Ausbildung etwas Zeit liegt. Wie lange ist diese Vorlaufzeit in der Regel? Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema?

Vielen Dank für die Infos.
Corri
 
P

Patentius

Guest
hallo,
ich stehe auch vor dem Problem, daß ich in absehbarer Zeit meine Ausbildung beginnen möchte und mir diese Frage schon gestellt habe.

Dazu kann ich nur sagen, daß Dir bezüglich Anmeldung alles passieren kann.

Es gibt Kanzleien, die melden Dich gleich an, andere lassen Dich mal 6 Monate Probezeit arbeiten und melden Dich dann an, und dann gibt es noch Kanzleien, wo Du nach 2 Jahren vielleicht draufkommst, daß sie Dich leider noch nicht angemeldet haben. Woran das wohl liegen mag?

Am besten weist Du bei Deinem Vorstellungsgespräch und Deinem Arbeitsvertrag darauf hin, daß Dich diese Frage brennend interessiert.

Wie weit die Kanzleien dann kooperativ sind, ist eine andere Frage, Du mußt dort ja nicht anfangen.

Nach Arbeitsbeginn würde ich aber schon auf eine baldige Anmeldung drängen und notfalls die Patentanwaltskammer konsultieren.

Zu diesem Thema wird es aber sicher noch ganz andere Meinungen geben.

Beste Grüße sagt
patentius
 
A

Anna Nym

Guest
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen - es gibt Kanzleien, die mit dem Argument, sonst rentiere sich der Kandidat für die Kanzlei ja nicht, erst nach einer gewissen Vorlaufzeit bereit sind, den Kandidaten zu melden. Die Frage des Meldezeitpunkts sollte auf jeden Fall im Vorstellungsgespräch geklärt werden und dann am besten auch Bestandteil des Vertrags sein.
Ich persönlich halte es für nicht akzeptabel, wenn die Kanzlei mehr als wenige Monate vor der Meldung vergehen lassen will - schliesslich ist die Ausblidung lang genug, und man möchte nicht noch darüber hinaus als billige Arbeitskraft ausgebeutet werden.
Die Kammer zu kontaktieren bringt aber in einem solchen Fall vermutlich wenig - niemand kann die Kanzlei zwingen, DIch zu melden, wenn Du nichts vertraglich vereinbart hast.
Zu bedenken ist im Übrigen noch, dass nicht jeder Termin als Meldezeitpunkt sinnvoll ist, sondern eigentlich vor allem die in der Rubrik "Ausbildung" genannten 3 oder 4 Termine im Jahr, die genau 26 Monate vor dem Beginn des Amtsjahres liegen.
Abgesehen davon solltest Du daran denken, rechtzeitig die Bescheinigungen über praktisch-technische Tätigkeit und den ganzen anderen Papierkram (beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde usw.) zu beschaffen!
Viel Glück, Anna.
 
A

anonym

Guest
Anna Nym schrieb:
Zu bedenken ist im Übrigen noch, dass nicht jeder Termin als Meldezeitpunkt sinnvoll ist, sondern eigentlich vor allem die in der Rubrik "Ausbildung" genannten 3 oder 4 Termine im Jahr, die genau 26 Monate vor dem Beginn des Amtsjahres liegen.Viel Glück, Anna.
Ich bin in dieser Beziehung anderer Meinung. Meine Anmeldung erfolgte völlig ohne Rücksicht auf die Termine des Amtsjahres. Zwischen dem Ende meiner Anwaltszeit und dem Beginn des Amtsjahres liegen bei mir daher 2 Monate. Am Anfang habe ich mich noch darüber geärgert, mittlerweile freue ich mich aber auf diese 2 Monate "Freizeit". In den 2 Monaten werde ich für meine Kanzlei freiberuflich arbeiten und mir ein kleines Polster für die Prüfungszeit ansparen. Außerdem werde ich schon mal (ein klein wenig) mit dem Lernen anfangen und ausgiebig in Urlaub fahren. Direkt vom Anwalt zum Amt wollte ich jetzt überhaupt gar nicht mehr, die kleine Auszeit wird mir guttun.

Grüße
 
R

Robby

Guest
Bei mir ist auch ein Monat Platz, das ist schon gut so. Da kann ich dann nochmal Urlaub machen, ohne grossen Stress, etwas zu verpassen. Auch andere Möglichkeiten gibt es: ins Ausland bspw. Ich würde einfach so schnell wie möglich anfangen.

Ich würde sagen: Bei mehr als 3 Monaten: etwas mehr Gehalt. Ich würde grundsätzlich persönlich nichts über 6 Monaten akzeptieren. Bei mir warens etwas mehr als 2 Monate, das ist sicher ok, man muss sich ja auch mal kennen lernen.
 
V

Verwirrter

Guest
Frage an anonym und robby

Hallo!


Irgendwie bin ich jetzt völlig verwirrt! Ihr redet davon zwischen Kanzleizeit und Amtsjahr noch einige Monate Zeit zu haben. Versteh ich nicht! Kann auch daran liegen, daß ich zur Zeit ohnehin etwas verwirrt bin! Trotzdem: Meine Ausbildung habe ich im Juli begonnen und meine Chefs haben mich auch direkt zur Ausbildung angemeldet. Als offiziellert Ausbildungsbeginn wurde mir jedoch der 1. August anerkannt, so daß ich nach 26 Monaten ohne Unterbrechung ins Amtsjahr rutsche! Der Juli wird mir auf die Ausbildungszeit nicht angerechnet. Deshalb versteh ich nicht wo ihr die süßen Monate hernehmen wollt! Aber wie gesagt, es kann sein, daß ich völlig daneben liege und die die geanze Sache trivial einfach ist. Trotzdem würde ich mich auf schnelle Infos hierüber freuen, da mich das Ganze brennend interessiert!


Gruß,


Verwirrter
 
K

Klarstellversucher

Guest
Also, es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man arbeitet schon vor der offiziellen Anmeldung für den PA. Oder man tut dies zwischen dem Ende der 26 Monate und dem Beginn der Amtszeit. Geht natürlich auch beides...

Der zweite Fall tritt ein, wenn man nicht zufällig zu einem Termin 26 Monate vor den Amtsjahres-Startterminen angemeldet wird. Das kann durchaus vorkommen. Daß einem da vom Amt ein Termin "zuerkannt" wird, hätte ich noch nicht gehört (außer, man versucht zurückzudatieren, was nicht geht). Eher haben Deine Ausbilder gleich den 1.8. angegeben.

Der erste Fall ist, soviel ich gehört habe, relativ üblich. Mein Ausbilder wörtlich: "Es ist eigentlich üblich, daß man die Kandidaten ein Jahr ausbeutet, bevor man sie anmeldet." Naja, habe ich gesagt, gut, machen wir das. Kann ja für die EPA-Prüfung nur nützlich sein, dachte ich.

Und wenn man bedenkt, daß man sich in der Industrie 8 Jahre richtig ausbeuten lassen muß, bevor man "ran" darf, dann weiß ich, was ich lieber mache.

Die Dauer der "Ausbeutung" wird aber stark variieren. Viele Leute "dürfen" offenbar unmittelbar anfangen.
 
N

Noch ein Klarstellungsversuch

Guest
Ich bin der von oben, mit den zwei Monaten zwischen Anwalt und Amtsjahr. Die zwei Monate Zeit zwischen dem Ende meiner Anwaltszeit und meinem Amtsjahr erklären sich dadurch, dass das Amtsjahr nur an drei fixen Terminen im Jahr beginnt, die Anwaltszeit hingegen immer exakt 26 Monate dauert.

Beispiel: Wenn jemand z.B. am 1.3.2001 gemeldet wurde ist er (nach 26 Monaten) am 31.4.2003 mit seiner Anwaltszeit fertig. Der nächste Termin für den Beginn des Amtsjahres beginnt aber z.B. am 1.6.2003. Dieser Kandidat hätte dann beispielsweise den ganzen Monat Mai zur freien Verfügung.

Manche wollen mit ihrer Ausbildung so schnell wie möglich fertig werden, dann stört dieser Monat "Leerzeit". Andere freuen sich endlich einmal einen Monat am Stück Urlaub zu machen oder man nutzt die Zeit schon mal um sich auf die kommenden Prüfungen vorzubereiten. Ich bin sehr froh zwei Monate "Leerzeit" zu haben, hätte ich sie nicht wäre es aber auch gut.

Hoffe geholfen zu haben.

Grüße
 

Joe Indus

Vielschreiber
Noch eine weitere Klarstellung:

In der Industrie darf man nicht erst nach 8 Jahren "'ran", sondern von Anfang an. Auch das Gehalt richtet sich im allgemeinen nicht nach den abgelegten Prüfungen.
Ich habe beispielsweise schon selbst mündliche Verhandlungen am EPA gehabt, noch ohne das EQE bestanden zu haben.
Auch Verhandlungen am BPatG habe ich schon gemacht, obwohl ich die deutsche Prüfung noch nicht habe.
Langweilige Übersetzungen habe ich überhaupt noch nie machen müssen!
In der Industrie ist es vor allem so, dass die europäische und deutsche Ausbildung um der erlernten Kenntnisse willen gemacht wird, weiterhin ist sie natürlich nützlich für die Vertretung von Tochtergesellschaften; die berufliche Laufbahn selbst hängt nicht so sehr davon ab.

Joe Indus
 
N

Nochmal der Klarsteller

Guest
Joe Indus schrieb:
In der Industrie darf man nicht erst nach 8 Jahren "'ran", sondern von Anfang an. Auch das Gehalt richtet sich im allgemeinen nicht nach den abgelegten Prüfungen.
Gemeint war: "ran" an die D-Prüfung und damit eine Anwaltszulassung.


Joe Indus schrieb:
Ich habe beispielsweise schon selbst mündliche Verhandlungen am EPA gehabt, noch ohne das EQE bestanden zu haben.
Auch Verhandlungen am BPatG habe ich schon gemacht, obwohl ich die deutsche Prüfung noch nicht habe.
Das geht aber nur, weil Du ein Teil einer der Parteien bist - Angestellter eben.


Joe Indus schrieb:
Langweilige Übersetzungen habe ich überhaupt noch nie machen müssen!
Ich auch nicht. Dazu gibt's fachmännische Übersetzer.


Joe Indus schrieb:
In der Industrie ist es vor allem so, dass die europäische und deutsche Ausbildung um der erlernten Kenntnisse willen gemacht wird, weiterhin ist sie natürlich nützlich für die Vertretung von Tochtergesellschaften;
Eben darum ging es mir: Um die Vertretung anderer Leute.

Außerdem: Wenn ich mir eine Großzahl der von der Industrie gemachten Anmeldungen so ansehe, bekomme ich den Eindruck, die können ein wenig Grundwissen über formale und inhaltliche Dinge von Patenten gut gebrauchen. Also quasi schon "um der Kenntnisse willen", aber eben, weil man diese Kenntnisse allerdringendst brauchen kann.


Joe Indus schrieb:
die berufliche Laufbahn selbst hängt nicht so sehr davon ab.
Immer vorausgesetzt, man möchte hauptberuflich Angestellter sein (und damit im marx'schen Sinne ausgebeutet werden) - mit Grabenkämpfen um die Stühle und allem, was so dazugehört (ja ja, ich weiß: Polemik - meine Antwort: das Fünkchen Wahrheit).
 
A

Armer ausgebeuteter Malocher

Guest
Das mit der marx'schen Ausbeutung ist in diesem Forum ein immer wiederkehrendes Thema, als ob es meschenunwürdig sei, in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu arbeiten. Es ist halt Geschmackssache, wie so vieles im Leben. Es ist mir nicht unlieb, jeden Monat ein recht üppiges Gehalt automatisch überwiesen zu bekommen für 8,5 Stunden Angestelltenarbeit pro Tag, um dann den Rest des Tages ruhig Tennis spielen zu können oder mich um meine Kinder zu kümmern, anstatt mich auch noch um Klientenaquiese, Buchhaltung und Computernetzwerke kümmern zu müssen, um Krankengeldzahlungen für Sekretärinnen, Sozialversicherungs- und Steuerfragen und all diesen Scheiss, nur um dann um Mitternacht ausgebrannt nach Hause zu kommen und nicht zu wissen, womit ich meine Ich-AG im nächsten Monat über Wasser halte.
Ich glaube, viele von euch, die von marx'scher Ausbeutung schwafeln, sobald einer einen Angestelltenvertrag unterschreibt haben die Grundprinzipien des Kapitalismus dermassen verinnerlicht, dass sie sich eher selbst ausbeuten würden als von anderen ausbeuten zu lassen. Fragt mal Eure Kinder, was die davon halten (wenn ihr welche habt, was wohl bei Marx auch nicht mehr vorgesehen ist) : eine virtuellen Vater, der sich selbst ausbeutet, oder einen wirklichen, der sich von der Grossindustrie für 7000 Euros netto ausbeuten lässt.
 
A

Armer ausgebeuteter Malocher

Guest
Das mit der marx'schen Ausbeutung ist in diesem Forum ein immer wiederkehrendes Thema, als ob es meschenunwürdig sei, in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu arbeiten. Es ist halt Geschmackssache, wie so vieles im Leben. Es ist mir nicht unlieb, jeden Monat ein recht üppiges Gehalt automatisch überwiesen zu bekommen für 8,5 Stunden Angestelltenarbeit pro Tag, um dann den Rest des Tages ruhig Tennis spielen zu können oder mich um meine Kinder zu kümmern, anstatt mich auch noch um Klientenaquiese, Buchhaltung und Computernetzwerke kümmern zu müssen, um Krankengeldzahlungen für Sekretärinnen, Sozialversicherungs- und Steuerfragen und all diesen Scheiss, nur um dann um Mitternacht ausgebrannt nach Hause zu kommen und nicht zu wissen, womit ich meine Ich-AG im nächsten Monat über Wasser halte.
Ich glaube, viele von euch, die von marx'scher Ausbeutung schwafeln, sobald einer einen Angestelltenvertrag unterschreibt haben die Grundprinzipien des Kapitalismus dermassen verinnerlicht, dass sie sich eher selbst ausbeuten würden als von anderen ausbeuten zu lassen. Fragt mal Eure Kinder, was die davon halten (wenn ihr welche habt, was wohl bei Marx auch nicht mehr vorgesehen ist) : eine virtuellen Vater, der sich selbst ausbeutet, oder einen wirklichen, der sich von der Grossindustrie für 7000 Euros netto ausbeuten lässt.
 
K

Krawallmacher

Guest
Wie würde ich sagen: Es kommt darauf an, was man daraus macht.

Alles hat seine Vor- und Nachteile. Wir haben nun die Nachteile des Selbständigen gehört.

Wieviele Angestellte haben aber für 7000 Öre Netto nur 8,5 Stunden zu schrubben? Es sind doch wohl im Schnitt eher 10 Stunden oder mehr. Keine freie Zeiteinteilung. Wenn man ein paar Minuten zu spät kommt, wird man schief angeguckt. Regelmäßig machen darf man das gar nicht. Früher gehen, oder einfach mal zwischendurch, um das Auto in die Werkstatt zu bringen oder zum Arzt zu gehen, kann man auch nur bei wenigen Firmen.

Und wenn ich nach dem ehrlichen Angestelltentag nach Hause komme, kann ich mich auch nur _entweder_ ums Tennis _oder_ um die Kinder kümmern.

Das Bitterste am Ganzen ist aber wahrscheinlich, daß man als Angestellter einfach weniger verdient als als Selbständiger - ausgenommen den Einschwingvorgang, der zugegebenermaßen auch länger dauern kann.
 
S

Selbstausbeuter

Guest
Freiberuf ./. Angestelltenverhältnis

Hallo armer ausgebeuteter Malocher,

ist die von Dir genannte Ausbeutungsvergütung konkrete Tatsache oder eine Schätzung? Welche Randbedingungen, wie Beschäftigungszeit im Unternehmen und Position gehören denn dazu? Ich nehme ferner an, Du kommst aus dem "Großunternemen". Eine Antwort wäre freundlich.

Die weiteren Vor- und Nachteile der Angestellten-/freiberuflichen Tätigkeit sind natürlich Geschmacksache. Nach meiner Erfahrung kann sich das durchaus im Laufe der Zeit ändern, ich habe "früher im Großkonzern" auch den Wert der Freizeit hochgehalten, jetzt machen mir die Abwechslung und die Kontakte des Freiberufs großen Spaß.
 
K

Korrektur

Guest
Freiberuf ./. Angestelltenverhältnis

Hallo armer ausgebeuteter Malocher,

ist die von Dir genannte Ausbeutungsvergütung konkrete Tatsache oder eine Schätzung? Welche Randbedingungen, wie Beschäftigungszeit im Unternehmen und Position gehören denn dazu? Ich nehme ferner an, Du kommst aus dem "Großunternehmen". Eine Antwort wäre freundlich.

Die weiteren Vor- und Nachteile der Angestellten-/freiberuflichen Tätigkeit sind natürlich Geschmacksache. Nach meiner Erfahrung kann sich das durchaus im Laufe der Zeit ändern, ich habe "früher im Großkonzern" auch den Wert der Freizeit hochgehalten, jetzt machen mir die Abwechslung und die Kontakte des Freiberufs großen Spaß.
 
G

Grübler

Guest
Was rechnet Ihr da eigentlich?

Die Stundenrechnerrei hier ist ja ganz spannend, aber wie kommt Ihr bloß auf diese 7000 Euro? Und dann sollen die noch netto sein! Pro Monat klingt das für mich sehr viel, im Jahr wiederum sehr wenig...

Krawallmacher schrieb:
Wieviele Angestellte haben aber für 7000 Öre Netto nur 8,5 Stunden zu schrubben? Es sind doch wohl im Schnitt eher 10 Stunden oder mehr....
Bin ja nicht vom Fach, insofern macht mich das vielleicht nur deswegen stutzig. Wäre lieb, wenn das jemand mal kurz kommentieren könnte....

Danke! Grübler
 
B

Bernd

Guest
Hallo ihr Ackademiker!

Also für 7000 im Monat würde ich keinen Finger krumm machen. Mit meiner Muckibude mache ich locker das dreifache. Da siehet man ma wieder das die Leute die meinen Sie hättens drauf vielleicht doch nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Also geht ma weiter Tennisspielen und im Büro hocken. :) Bernd aus F
 
G

GAST_DELETE

Guest
Booh Ey!!!!!!!!!! - keinen Finger krumm!!
Bernd, Du bist ja echt knorke!
 
P

Patentius

Guest
also schön langsam führt diese Diskussion hier zu nichts Aussagekräftigem, oder?

Behauptungen, die sich nicht beweisen lassen, sollte man lieber nicht anstellen.

Schon gar nicht hier ;-))

Euer Patentius
 
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