Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere fies?

P

PiqueAss

Guest
Von einem Patentanwalt habe ich gehört, dass es zwei Herren im DPMA gibt, die entscheiden, ob man als PA-Kandidaten zugelassen wird oder nicht. Einer von beiden nimmt es bzgl. der Bestimmungen zum praktisch-technischen Jahr sehr genau, der andere hingegen ist dabei sehr kulant (sprich er lässt die ein oder andere Tätigkeit durchgehen, über die man lange streiten könnte, ob sie "praktisch-technisch" ist oder nicht...).

Laut meiner Quelle bearbeitet einer der besagten Herren alle Anwärter mit Namen von A bis M, der zweite jene von N bis Z.

Kann jemand von Euch diese Geschichte bestätigen? Wenn ja, wäre ich sehr verbunden, wenn ihr mir die beiden Prüfer namentlich identifizieren könntet.

Worum es mir bei der Sache eigentlich geht: Ich promoviere in theor. Physik und würde gerne meine Doktroarbeitszeit als praktisch-technisches Jahr anerkennen lassen. Laut Kandidatentreff-Forum hat so etwas in Einzelfällen schon geklappt, aber eben nur bei dem kulanten Prüfer...
 
B

Bolle

Guest
Ja gut, gegebenenfalls musst Du dann Deinen Nachnamen ändern :) (Nix für ungut)
 
M

Markus Mertin

Guest
Vielleicht solltest Du jemanden mit der entsprechenden Nachnamenanfangsbuchstabenkonstellation ehelichen...
 
H

Herzbube

Guest
Ich habe einen Doppel(nach)namen, einer fängt mit B an einer mit T.
Gegen eine garantierte lebenslange üppige monatliche Rente zusammen mit einer Einstandszahlung sowie freie Kost werde ich Dich heiraten. Wir müssten uns allerdings noch das richtige Land aussuchen, eingetragene Lebensgemeinschaft reicht wahrscheinlich nicht.

Ich bitte um ein entsprechendes Angebot!
 
Z

Zweifler

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Ob das zu suchende Land dann aber auch die freie Wahl der Reihenfolge der Nachnamen ermöglicht, ist die andere Frage.

Ich würde das sogar in Deutschland schon als kritisch ansehen, selbst wenn die gleichgeschlechtliche Ehe möglich wäre. Sicher kann einer der Heiratenden sich die Reihenfolge eines Doppelnamens aussuchen, wenn beide jeweils nur einen einfachen Namen haben.

Wenn aber der "Geheiratete" schon einen Doppelnamen hat, wird sich der "Heiratende" wohl nicht zunächst einen diesen beiden Namen aussuchen können und anschließend noch einmal, ob er in seinem (neuen) Doppelnamen dann den ausgewählten Namen oder seinen eigenen zuerst haben möchte. Und Dreifachnamen sind ja nunmal nicht mehr erlaubt.

Bleibt also als sichere Alternative nur, in ein Land zu gehen, das einem die Umbenennung einfach macht. Dazu wiederum muß man ja nicht heiraten.

Ob das Ganze dann vom DPMA anerkannt wird, muß sich wohl in der Praxis zeigen ;-) .
 
M

Markus Mertin

Guest
Alternativ wäre auch die Ehelichung eines des beiden Prüfer in Betracht zu ziehen. Vielleicht möge auch zu diesem Vorschlag jemand seine sachverständige und gutachterliche Bewertung vortragen, wie dies auch schon im Vorfeld der Diskussion in erfreulicher Weise getan wurde.
 
H

Herzbube

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Zweifler schrieb:
Wenn aber der "Geheiratete" schon einen Doppelnamen hat, wird sich der "Heiratende" wohl nicht zunächst einen diesen beiden Namen aussuchen können und anschließend noch einmal, ob er in seinem (neuen) Doppelnamen dann den ausgewählten Namen oder seinen eigenen zuerst haben möchte. Und Dreifachnamen sind ja nunmal nicht mehr erlaubt.
Richtig Herr Kollege! Respekt!

§1355 (4) BGB; man beachte die Unterscheidung zwischen "Ehename" und "Name des Ehegatten".

Das ganze wird von den Standesämtern auch streng eingehalten. Man überlege nur einmal was alles passieren kann, wenn da jemand einfach von dem Ehenamen einen Teil weggelassen hat und den anderen Teil seinem Namen vorangestellt oder angefügt hat! Nicht auszudenken...!

(So tatsächlich geschehen)
 
A

Arno Nym

Guest
Arbeite doch einfach ein Jahr praktisch; wird Dir sicher nicht schaden ...
 
W

WOPCT

Guest
Das mit den Prüfern ist so eine Sache...

Ich muß mich jetzt auch anmelden und habe mal nachgefragt, wie die Bescheinigungen auszusehen haben. Einer hat gesagt, es muß nur ersichtlich sein, daß man technisch-praktisch gearbeitet hat, ein anderer wollte eine genaue Tätigkeitsbeschreibung. Außerdem natürlich genaue Angaben über Wochenarbeitszeit und Dauer, ist eh klar.

Mir scheint da sehr viel Willkür dabei zu sein.

Daher meine Frage: Wie waren eure Bescheinigungen im groben Wortlaut denn formuliert?

Es güßt

Das Weltpatent
 
R

Robby

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Immer dieses Rumgeeiere... Mach einfach mal oder arbeite eben ein Jahr. Wenn Du alles genau im Voraus planen willst, bist Du bei den Patentanwälten eh schlecht aufgehoben. Das merkst Du spätestens im ersten Verletzungsprozess, da wirds immer irgendwann spannend, was am Ende wohl rauskommt.

Und selbst gesetzt den Fall, Du bekommst jetzt die Aussage, dass es klappt. Dann kommt ein anderer auf den Posten und entscheidet wieder anders. Da kannst Du Dein neues Berufsleben entweder gleich mit einer Klage gegen das DPMA beginnen oder arbeitest eben dann noch ein Jahr.
 
G

Genervter

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Robby schrieb:
Und selbst gesetzt den Fall, Du bekommst jetzt die Aussage, dass es klappt. Dann kommt ein anderer auf den Posten und entscheidet wieder anders. Da kannst Du Dein neues Berufsleben entweder gleich mit einer Klage gegen das DPMA beginnen oder arbeitest eben dann noch ein Jahr.
Und jetzt frage ich mich, wer da freiwillig noch ein mehr Jahr arbeitet, das einem dann genauso gut wieder aberkannt werden kann, weil wiederum ein neuer Chef da ist.
 
D

ddd

Guest
Vielen Kandidaten fehlt schlicht die Industriepraxis, das kann man mit sonst auch noch so praktischer Tätigkeit an einer Universität nicht ausgleichen.

Im Übrigen, heutzutage muß man als Ingenieur oder Naturwissentschaftler in der Industrie kein Hunger leiden, und bei Interesse macht die Arbeit Spaß.
 
E

Elke

Guest
Das finde ich sehr richtig ! Letztendlich geht es im Grunde nicht um Bastelerfahrung, sondern um Industrieerfahrung. Ich kenne PAs (und noch mehr RAs), die keine Ahnung davon haben, wie in der Industrie gearbeitet wird (auch : geforscht und erfunden wird, aber auch : produziert und gemanagt wird).
 
W

WOPCT

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Ich persönlich habe vor, während und nach dem Studium genug Industrieerfahrung gesammelt. Dabei war ich in 3 mittelständischen Unternehmen, und die haben, ebenso wie ich, keine Ahnung, wie man so eine Bescheinigung formuliert.
Deshalb die Frage.

Muß denn in den Bescheinigungen drinstehen:

"... hat soundsolange in der Abteilung Blabla (technisch-praktisch?) gearbeitet."
oder
"... hat soundsolange (technisch-praktisch) am Wasweißichwie-Prüfstand gearbeitet"
oder noch anders? Ich habe keine Ahnung, wie genau die "Tätigkeitsbeschreibung" sein muß.

Für hilfreiche Antworten: Vielen Dank!

WOPCT
 
G

GAST_DELETE

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

@Genervter: Deshalb sollte man lieber gleich darauf achten, eine Tätigkeit auszuführen, die auf alle Fälle in den Rahmen der VO fällt.
 
R

Robby

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

@WO...: Da wird Dir Deine Ausbildungskanzlei dann schon helfen. Ansonsten orientiere Dich am Merkblatt des DPMA. Insgesamt eine halbe Seite.
 
R

Robby

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Ach ja und bei der Tätigkeit vorher: Lass sie einfach weg, wenn Du sie nicht brauchst oder du musst klar darstellen, wie der Bezug zu Deinem späteren Studium aussah.

Im oben zitierten Merkblatt steht übrigens auch, dass Diplomarbeiten nicht anerkannt werden...
 
C

Candidate

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

@Robby: Ich musste damals keinen Bezug der praktischen Tätigkeiten zu meinem Studium darstellen, obwohl ein Teil der Tätigkeit vor dem Studium absolviert wurde.
Meiner Meinung nach ist der Studienbezug nicht erforderlich, es muss sich lediglich um praktische und nicht theoretisch-wissenschaftliche Tätigkeit handeln.
Lasse mich jedoch auch gerne korrigieren.
 
G

Genervter

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Gast schrieb:
Deshalb sollte man lieber gleich darauf achten, eine Tätigkeit auszuführen, die auf alle Fälle in den Rahmen der VO fällt.
@Gast: Genialer Einwurf das. Alleine, wer gibt einem die Gewissheit, dass "die auf alle Fälle in den Rahmen der VO fällt"?

Ich nehme jetzt mal Deine potentielle Antwort vorweg: "Das DPMA sagt es einem".

Ah. Und was, wenn gerade der Typ, der einem die Auskunft VOR der Tätigkeit gegeben hat, NACH derselben dann leider nicht mehr da ist und ein beliebiger, netter, anderer Typ leider der Auffassung ist, das sie (die Tätigkeit) es (in den Rahmen fallen) NICHT tut?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Nein, nicht "das DPMA sagt es einem". Sondern etwas, von dem man selber überzeugt ist, dass es unter die VO oder die Punkte des Merkblattes fällt. Dann macht eine Klage auch Sinn (wozu es dann sowieso nicht kommen sollte). Robby hat schon Recht, wenn er sagt, man soll nicht so rumeiern (und beim DPMA rumfragen). Machen ist die Devise. Für mich ist nach Studium der VO auch klar, warum die Diplomarbeit nicht anerkannt wird, sie fällt unter §2(2)4. womit sie für §2(2)5. ausfällt.
 
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