DE Praktisch-technische-Tätigkeit

enriquo

Schreiber
Hi Leute,

ich habe einen Antrag beim DPMA für die Anerkennung der praktisch-technischen-Tätigkeit gestellt und eine Zusage bekommen, das ich die Voraussetzung des § 6 Abs. 1 Satz 2 PAO erfülle.
Ich habe aber keinen schriftlichen Nachweis dafür bekommen, das ich die Voraussetzung der praktisch-technischen-Tätigkeit erfülle. Auf Nachfrage beim DPMA wurde mir mitgeteilt, das ein solcher Nachweis nicht ausgestellt wird.
Ich möchte mich jetzt bewerben, aber wie soll ich den beweisen, dass ich die Voraussetzung der praktisch-technischen-Tätigkeit erfülle?
Würde mich über eine Antwort freuen!

MfG

Enriquo
 

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hi

ich nehme an, Du gehst davon aus, dass Du den Nachweis für eine Bewerbung beim PA benötigst.

Ich denke, ich kann Dich da beruhigen. Du hast eine Zusage vom DPMA (eine Hürde geschafft) und das sollte als Anmerkung im Bewerbungsgespräch reichen.

Mich hat keiner auf diesen Nachweis angesprochen. Sobald Du eine Zusage von einem PA hast, solltest Du auch eine Zusage von DPMA zur Ausbildung erhalten.

Gruß
Elmar
 
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