Übung Hauptanspruch formulieren 'Lebendfalle'

P

Patentingenieur

Guest
Hallo,

hätte hier eine kleine Übung für das Forum...

Hoffe auf Hilfe.

Dies ist zur reinen Übung, wie man ganz leicht erkennen kann...

Also StdT ist eine Genickbruchfalle für Mäuse, wie sie jedem bekannt sein dürfte.

Die Erfindung ist eine Durchlauffalle mit einem Auslöser. Wird der Auslöser betätigt fallen vorne und hinten die Klappen zu.
Folge: Maus ist lebend gefangen worden.

Hat jemand eine Idee für den Hauptanspruch?

Würde mir sehr bei der Vorbereitung für eine Prüfung helfen.

Danke

Mfg
 
U

Universalbeansprucher

Guest
Also, bei dem angenommenen Stand der Technik ganz simpel:

1. Vorrichtung zum Einfangen von Mäusen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein Hohlraum ist und mindestens eine Öffnung aufweist, die sich nach dem Hindurchbewegen einer Maus durch die Öffnung verschließt.
 
U

Universalbeansprucher

Guest
Halt, eine Änderung:

"die sich verschließt nach dem Hindurchbewegen einer Maus durch eine Öffnung der Vorrichtung."
 
P

Patentingenieur

Guest
erst mal danke,

wie wärs mit:

Lebendfalle aufweisen eine Auslösevorrichtung d. g. dass bei Betätigung der Auslösevorrichtung der Auslösende von einem Raum eingeschlossen wird, der betriebsmäßig nach allen Seiten hin begrenzt ist.
 
U

Universalterminator

Guest
Also, im Stand der Technik ist jedenfalls keine Lebendfalle mit einer Auslösevorrichtung bekannt - nur eine Totfalle mit einer solchen. Insofern wäre der Oberbegriff also falsch.

Zudem dürfte der Begriff "Falle" bereits einen nach allen Seiten einschließenden Raum beinhalten. Da der Auslöser auch irgendwas auslösen muß, bleibt für die Auslösung nicht viel außer dem Einschlussvorgang. Somit wäre die Kombination der Merkmale des Anspruchs nicht neu.

Meine ad hoc Lösung ist aber sicher auch nicht das Gelbe vom Ei.
 
P

Patentingenieur

Guest
Hm.....,

das stimmt wohl.

Danke für die Hilfe, werde an meinen Ansprüchen noch arbeiten.

Auf der Hauptseite gibts noch einen Anspruch zu formulieren...
 
B

Büroklammeraufheber

Guest
Moin, wie wär's damit:

Tierfalle mit einem Auslöser,
gd
einen vollständig schließbaren Behälter zum Einschließen eines Tieres, wobei der Auslöser zum vollständigen Schließen des Behälters durch das in den Behälter eingetretene Tier betätigbar ist.
 
P

Patentingenieur

Guest
tja,

hört sich auch nicht schlecht an, bloß verstehe ich unter einem vollständig geschlossenen Behälter einen Behälter mit vier Seiten.

Fallen die z.B. eine Glockenform haben und an der Decke befestigt sind fallen somit nicht in den Schutzbereich.

Oder?
 
U

Universalzauderer

Guest
Büroklammeraufheber schrieb:
Behälter zum Einschließen eines Tieres
Das würde ich nur ungern akzeptieren, da Wirkungs- bzw. Eignungsangabe.


Büroklammeraufheber schrieb:
wobei der Auslöser zum vollständigen Schließen des Behälters durch das in den Behälter eingetretene Tier betätigbar ist.
Das klingt zunächst gut, ist aber bei genauerer Betrachtung ulkig. Kann sich das Tier aussuchen, ob es den Auslöser betätigt?

Ich würde das unbestimmte "eines" hierhin ziehen:

"wobei der Auslöser zum vollständigen Schließen des Behälters durch ein in den Behälter eintretendes Tier betätigt wird."

Theoretisch ist das "betätigbar" ja korrekter, in diesem Fall aber dann doch eher nicht, wie ich meine.

Bleibt die Frage, ob man bei dem gegebenen Stand der Technik den Auslöser überhaupt braucht.
 
E

EQE-Spezi

Guest
Kurze Frage an Patentingenieur:

Für was ist diese Übung denn gedacht?

Ich finde die kreativen Vorschläge wirklich hübsch.

Falls es allerdings eine Übung für das EQE sein sollte, dann sollte man sich besser etwas strenger an die Vorgabe der Aufgabenstellung halten. Ansonsten gibt es nämlich auf den Hauptanspruch leider 0 Punkte!

Sorry, aber das ist nun einmal so!

EQE-Spezi


P.S. Lebendfallen mit einer Klappe gibt es übrigens! Mit der habe ich in den USA schon selbst Mäuse gefangen.
 
P

Patentingenieur

Guest
Nein, nein keine Angst!

Ich studiere im 7. Sem. Patentingenieurwesen und am Mo. schreib ich eine Prüfung in der ich Ansprüche und die Beschreibungseinleitung formulieren soll.
 
G

GAST_DELETE

Guest
EQE-Spezi schrieb:
Falls es allerdings eine Übung für das EQE sein sollte, dann sollte man sich besser etwas strenger an die Vorgabe der Aufgabenstellung halten. Ansonsten gibt es nämlich auf den Hauptanspruch leider 0 Punkte!
Was sind die Vorgaben der EQE?

Wie müßte dann ein Anspruch aussehen?
 
E

EQE-Besteher :-)

Guest
Ich hab EQE bestanden, weiß aber auch nicht wie :)

Ich probiers trotzdem mal:

Behälter zum Fangen von Tieren, mindestens umfassend ein Aufnahmemittel, zum Aufnehmen des Tieres, dgd ein Verschlußmittel vorgesehen ist, das den Behälter nach der Aufnahme selbsttätig verschließt.

oder:

Tierfalle, mindestens umfassend:
- ein Aufnahmemittel, das das Tier aufzunehmen vermag, sowie
- ein Verschlußmittel, das das Aufnahmemittel zu verschließen vermag,
dgd
ein Auslösemittel vorgesehen ist, das das Verschlußmittel nach der Aufnahme betätigt, sodaß das Aufnahmemittel durch das Verschlußmittel verschlossen wird.


Zerreißt meine Ansprüche, man lernt nie aus !!!!!

Gruß,
EQE-Besteher
 
E

EQE-Spezi

Guest
Ich meine, dass die Aufgabenstellung einen Vorrichtungs- und Verfahrensanspruch hergibt:

1. Vorrichtung zum Fangen von Mäusen, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mindestens einen Durchlauf, zwei an den jeweiligen Enden des Durchlaufes angeordnete, verschließbare Klappen sowie eine Auslösevorrichtung umfasst, wobei die Auslösevorrichtung durch Hindurchbewegen einer Maus durch den Durchlauf betätigbar ist und derart mit den Klappen verknüpft ist, dass durch die Betätigung der Auslösevorrichtung die Klappen verschließbar sind.


2. Verfahren zum Fangen von Mäusen, dadurch gekennzeichnet, dass man die Mäuse lebend fängt, umfassend mindestens die folgenden Schritte:
Bereitstellen einer Vorrichtung gemäß Anspruch 1,
Öffnen der Klappen,
Hindurchbewegen einer Maus durch den Durchlauf,
Betätigen der Auslösevorrichtung durch die Maus, sowie
Schließen der Klappen.



So richtig glücklich bin ich mit den Ansprüchen aber auch nicht!
Dass die Klappen an den Ende angeordnet sind, ist wohl implizit mit der Aufgabenstellung gesagt (vorne und hinten); beim Auslösemechanismus mußte ich für meinen Geschmack ein wenig zu viel Fantasie walten lassen. Die Ausführberkeit scheint mir aber gegeben.
 
O

Oberlehrer

Guest
Prima, Teil A ist damit locker bestanden.

>

Ich auch nicht wirklich. Glaubst Du wirklich, dass dieser Schutzumfang in der Praxis nicht leicht umgangen werden kann???

Der Dritte verwendet nur eine Klappe statt zwei, und nu?
Oder die Klappen sind nicht an irgendwelchen Enden sondern im Mittelteil, oder es kommt noch schlimmer, es wird ein Schieber anstelle der Klappe verbaut, und schon ist man hier in Erklärungsnot von wegen Äquivalenz....muss net unbedingt sein.
 
E

EQE-Spezi

Guest
Hallo Oberlehrer,

die Frage an mich war ja, wie die Regeln bei der EP-Prüfung sind:

Dies wollte ich damit demonstrieren und offensichtlich ist mir das auch erfolgreich gelungen.

Viele, die sich sich an den Diskussionen im Kandidatentreff beteiligen, wissen nämlich ganz offensichlich leider nicht, wie die Ansprüche für den A-Teil aussehen sollten.

Meine in der täglichen Praxis formulierten Ansprüche sehen natürlich auch anders aus, keine Bange!

EQE-Spezi
 
E

EQE-Besteher

Guest
... mensch, zerreist meine Ansprüche!!!!!!
wo seht ihr schwachpunkte, sind sie klar, R. 29 EPÜ ???

Oder könnt ihr wirklich alle nur übers Gehalt klagen *g*

Für EQE ist m.E. wichtig, die Vorrichtung nur wenig zu abstahieren
und sich auf die unbedingt notwendigen Bestandteile des Gegenstandes zu beschränken.

Ich bin mit der Methode: "Das Prinzip einmal in einem Satz
formulieren und diesen Satz in Anspruchsform bringen" ganz gut
klar gekommen.

Gruß,
R.
 
F

Fritz

Guest
"Tier" ist mir zu allgemein (Scorpione und Windhunde kann die Falle wohl nicht fangen) , "Maus" zu spezifisch (sind Ratten Mäuse ? Sicherlich nicht, aber vielleicht ein Äquivalent für Mäuse. Damit ernährt man aber dann nur unnötig Rechtsanwälte im Patentverletzungsverfahren). Wie wäre es mit "Nagetiere" ?
 
M

MynonA

Guest
Hauptsache formulieren: 'Lebendfalle'

Du willst mit dem Ding sowohl Steinläuse als auch Capibaras fangen können?!?

Für die EQE vermutlich immer noch ein bißchen weit gefaßt.

Vielleicht sagen wir besser: Kleinnagetiere

Gruß,

M
 
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