A
Arnold Nühm
Guest
Eigentlich war ich immer der fröhlichen Meinung, die zweite medizinische Indikation bedeute folgendes, was ich einmal irgendwo gelesen habe:
Zweite medizinische Indikation: Die Patentierung der Verwendung einer bereits als Arzneimittel bekannten Substanz zur Behandlung einer mit dieser Substanz noch nicht behandelten Krankheit ist möglich.
Jedenfalls schien mir dies im deutschen Recht so zu sein.
Nun lese ich im Umfeld des EPÜ, dass beispielsweise gemäß G1/83 "die Verwendung der Substanz X zur Behandlung der Krankheit Y" ein medizinisches Verfahren und damit nicht patentierbar ist"
Im europäischen Recht soll die zweite medizinische Indikation stattdessen offenbar folgendermaßen definiert sein: "Verwendung der Substanz X zur Herstellung eines Medikaments für die therapeutische Anwendung Y"
Ich dachte immer, die erste medizinische Indikation besteht darin, dass jemand sich den medizinischen Einsatz eines bisher nicht als Arzneimittel genutzten Stoffes schützen lässt.
Und die zweite medizinische Indikation ist dann die Verwendung desselben Stoffes zur Behandlung einer ganz anderen Krankheit (eine von der ersten medizinischen Indikation offenbar abhängige Erfindung)
Was ist denn nun richtig, unterscheiden sich deutsches und europäisches Recht in dieser Hinsicht?
Und wo steht's anschaulich erläutert?
Zweite medizinische Indikation: Die Patentierung der Verwendung einer bereits als Arzneimittel bekannten Substanz zur Behandlung einer mit dieser Substanz noch nicht behandelten Krankheit ist möglich.
Jedenfalls schien mir dies im deutschen Recht so zu sein.
Nun lese ich im Umfeld des EPÜ, dass beispielsweise gemäß G1/83 "die Verwendung der Substanz X zur Behandlung der Krankheit Y" ein medizinisches Verfahren und damit nicht patentierbar ist"
Im europäischen Recht soll die zweite medizinische Indikation stattdessen offenbar folgendermaßen definiert sein: "Verwendung der Substanz X zur Herstellung eines Medikaments für die therapeutische Anwendung Y"
Ich dachte immer, die erste medizinische Indikation besteht darin, dass jemand sich den medizinischen Einsatz eines bisher nicht als Arzneimittel genutzten Stoffes schützen lässt.
Und die zweite medizinische Indikation ist dann die Verwendung desselben Stoffes zur Behandlung einer ganz anderen Krankheit (eine von der ersten medizinischen Indikation offenbar abhängige Erfindung)
Was ist denn nun richtig, unterscheiden sich deutsches und europäisches Recht in dieser Hinsicht?
Und wo steht's anschaulich erläutert?