Vierstellige Rechnungshöhe für Bescheidserwiderung?

A

Arnold Nehm

Guest
Manchmal können Bescheidserwiderungen ja durchaus ähnlich viel Arbeit, oder sogar mehr Aufwand verursachen, als für die Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen für die zugrundeliegende Patentanmeldung benötigt wurde.

Wenn zum Beispiel das EPA für eine WO-Anmeldung ein Dutzend Druckschriften ermittelt, von denen die Hälfte äußerst kritisch ist, so sitzt man ja schonmal ein, zwei Tage an einer möglichst hieb- und stichfesten Bescheidserwiderung, einschließlich eingehender Analyse der Druckschriften, neuem Hauptanspruch, neuem Verfahrensanspruch, Überarbeitung der Beschreibung usw. usf.

Mir sind Kanzleien bekannt, die dennoch auch für solche Bescheidserwiderungen lediglich Rechnungen in mittlerer dreistelliger Höhe schreiben.

Ist das Dumping - oder Usus: man holt sich das Geld beim Mandanten ja anderweitig wieder herein...

Wie sind eure Erfahrungen?
 
L

Luftikus

Guest
Es gibt ja keine PA Gebührenordnung. Aber 1 Tag sieht aus wie Dumping, da teile ich dein Erstaunen. Nun ist ja der Zeitfaktor nur eine Hypothese, es gibt Leute, die sehen ganz schnell das Wesentliche, da gibt es sicher eine Bandbreite zwischen 0,6 und 1,4. ist sicher ein Faktor 2 drin.
Nun, irgendwo werden die sich schon das Geld reinholen, denn alle kalkulieren in etwa gleich ....
 
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