Anmeldung zur europäischen Eignungsprüfung

J

joe

Guest
Hallo zusammen!


Hat jemand von euch Erfahrungen hinsichtlich der Anmeldung zur europäischen Eignungsprüfung hinsichtlich folgenden Problems:


Bei Anmeldung zu dieser Prüfung muss man neben einer dreijährigen Berufserfahrung unter anderem auch darlegen, daß man in hohem Maße mit Patenten zu tun hatte (Art 10 VEP), und zwar quantitativ im Anmeldeformular - also man muss z.B. angeben wieviele Patentanmeldungen man während der drei Jahre ausgearbeitet hat usw. Gibt es hier untere Grenzen, unterhalb derer man nicht zur prüfung zugelassen wird, obwohl sonst alle Bedingungen erfüllt sind ? Ich denke hierbei insbesondere an Kandidaten, die sehr viele Übersetzungen ausgearbeitet haben und folglich nicht unbedingt viele Patentanmeldungen.

Da ich selber oftmals (eher zu oft) als Übersetzer mißbraucht wurde, freue ich mich schon jetzt über eure Hilfe !






Joe
 
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