Staatsbürgerschaft für deutschen Patentanwalt

K

Künftiger

Guest
Hallo liebes Forum!

Da ich gerade auf der Suche nach einer künftigen Kandidatenstelle bin, möchte ich Euch folgende Frage stellen:

Stimmt es, daß man für die Ausbildung zum deutschen Patentanwalt die deutsche Staatsbürgerschaft braucht?
Ich komme aus einem EU-Mitgliedsstaat.

Eine Kanzlei erteilte mir nämlich eine Absage auf meine Bewerbung aus diesem Grund. Ich kann das nicht glauben.

Wo kann man mehr dazu nachlesen?

Danke für Eure raschen Nachrichten sagt
Künftiger
 
J

Johnny

Guest
Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt, und sie würde m.E. ganz klar gegen Europarecht verstossen. Mir ist nicht einmal eine Regel bekannt, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der europäischen Union vorschreiben würde.
 
K

klugschwätzer

Guest
Schließe mich Jonny an und außerdem kann ich es mir schon gar nicht vorstellen, da es dieses tolle Gesetz bezüglich Eignungsprüfung (Tabu 482) gibt, gemäß dem sich Rechts- und Patentanwälte aus der der EU in Deutschland eine Zulassung verschaffen können. Also warum sollte dann ein EU-Ausländer nicht Kandidat werden können und die deutsche Prüfung direkt ablegen? Wäre doch irgendwie widersprüchlich?

Gruß
 
T

Taiga Wutz

Guest
Hallo,

ich bin auch kein Deutscher-Staatsbürger und habe bevor ich
angefangen habe sowohl beim DPA als auch bei der PAK
nachgefragt.

Nach beiderlei Auskunft, stellt die ... (EU-Staat) kein Hindernis,
weder zum Ablegen der PAss Prüfung noch zur Zulassung
zum Patentanwalt dar.

Ich hoffe das gilt noch, wenn ich so weit bin. Amtsjahr ist jedenfalls
bewilligt.

Ich hebe die Schreiben jedenfalls gut auf (Vertrauensschutz)

Gruß,
Taiga
 
K

Künftiger

Guest
hallo,
was haltet Ihr von

§14 Abs.12 der Patentanwaltsordnung (PatO)
("Versagung der Zulassung zur Patentanwaltschaft")?

Das war letztlich die Begründung von seiten der Kanzlei.

Was haltet ihr davon?

Künftiger
 
B

Buhmann

Guest
Taiga Wutz schrieb:
Ich hebe die Schreiben jedenfalls gut auf (Vertrauensschutz)
Genau das habe ich auch getan (allerdings in anderer Angelegenheit).

Kaum hat das Referat 4.3.5 eine neue Chefin, sollen die alten Schreiben aber offenbar keinen Wert mehr haben.

Was meint das Forum dazu?

Würde mich über differenzierte Meinungen sehr freuen.
 
E

Elke

Guest
Was auch immer im Gesetz steht oder von der Verwaltung daraus gemacht wird - gar nicht erst ignorieren. Nur für Richter und Beamte darf die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert werden. Ansosten : GO TO Verwaltungsgericht !
 
K

klugschwätzer

Guest
Also meine PatanwO kennt den §14 nur bis Abs. 10 (Stand 26.10.03).

Über Ausländer finde ich da nichts, aber im alten Abs. 11 gab es einen entsprechenden Ausschluß. Der wird wohl irgendwann rausgeflogen sein. Weiß jemand mehr?
 
G

grond

Guest
> Stimmt es, daß man für die Ausbildung zum deutschen
> Patentanwalt die deutsche Staatsbürgerschaft braucht?

Bezweifel ich stark, da ich mit einer Kanzlei zutun hatte, die einen
Englisch-Muttersprachler für eine Kandidatenstelle suchte. Daß die
sich auf die wohl eher schwer zu findenden, zweisprachigen mit
beiden Staatsangehörigkeiten einschränken wollten, glaube ich
nicht. Auch glaube ich nicht, daß eine Beschränkung auf Deutsche
mit EU-Recht zu vereinbaren ist.
 
E

EU Bürger

Guest
Ich bin Engländer/Australier und auch zugelassener Patentanwalt. Es gab nie Schwierigkeiten, da Gross-Britannien in der EU ist. Ich kenne auch einen Österreicher, der PA ist.
 
K

Künftiger

Guest
hallo Forum,
danke für Eure zahlreichen Beiträge, die Sache ist mir jetzt um einiges klarer geworden.

Schönen Tag noch wünscht Euch
Künftiger
 
J

Johnny

Guest
Das ist ja alles richtig, aber ihr müsst insbesondere auch PatAnwO § 13 lesen :
(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeicheten Gründen abgelehnt werden.

Gründe, die nicht in der PatAnwO stehen, können demnach nicht geltend gemacht werden.
Von Staatsbürgerschaft steht nichts drin.
Also gibt es diesen Ausschliessungsgrund nicht (ob EU oder nicht EU).
 
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