Praktikum üblich?

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Loredane

Guest
Ich hab ein hohes Interesse an einer Ausbildung zur Patentanwältin. Da der Weg dann aber engültig wäre und es kein realistisches Zurück in die Forschung gäbe, würde ich gern erstmal ein Praktikum machen um endgültig abzuchecken, ob dies das richtige für mich.

Frage: Ist dies überhaupt üblich oder kommt solch ein Wunsch bei Kanzleien schlecht an? (Will mir keine Bewerbungschancen verbauen) Welche Dauer würdet ihr ansetzen? 2 oder 4 Wochen?
 
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grond

Guest
Ich denke, vier Wochen sind das Minimum, um ein wenig Einblick zu bekommen, wobei man sich wohl nicht so intensiv um Dich kümmern wird, wie wenn Du Auszubildende wärst. Deshalb wären die vier Wochen dann wohl eher weniger intensiv als meine ersten, in denen ich drei Recherchenberichte und eine Bescheidserwiderung abgearbeitet habe, eine Woche in Hagen und zweimal in der AG war (hier wird man direkt mit Aufnahme der Ausbildung bei der Kammer angemeldet)...

Es gibt auch bei jeder Kandidatenstelle eine Probezeit, warum bewirbst Du Dich also nicht einfach und siehst, ob es Dir gefällt? Dazu ist ja die Probezeit da...
 
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Robby

Guest
Mich würds ja wundern, wenn irgendwo keine Probezeit vereinbart wird. Wieso willst Du da für lausiges Geld ein Praktikum machen und danach erst anfangen und dann wieder mit einer Probezeit? Such Dir eine Stelle, fang an, und wenns nichts ist, dann steig wieder aus. Ich war nach meinem abgeschlossenem Hochschulstudium sowieso nicht bereit, ein Praktikum anzufangen und viele andere sehen das ähnlich, daher gibts (zum Glück) die Unart des Praktikums für wenig Geld bei den Patentanwälten nur höchst selten.
 
W

würdegernekandidat

Guest
Ich wollte auch ein Praktikum aber in England machen, 2-3 Wochen. Habe nur Absagen gekriegt. Ich allerdings wollte dadurch nur mein 'legal English' verbessern!

Ich frage mich aber warum meinst Du, dass man nach einem Jahr PA Ausbildung, wenn es jemanden nicht gefällt, nicht zurück in Forschung gehen kann!
 
V

VorDerArbeitReiter

Guest
@ grond und Robby:

Das mit der Probezeit stimmt zwar. Aber nur prinzipiell. Wenn es einem gefällt, ist alles in Ordnung. Wenn es einem aber nicht gefällt und man abbricht, hat man unauslöschlich für die nächsten > 30 Jahre seinen Lebenslauf mit dem Makel einer sehr kurzen Beschäftigungszeit verunstaltet (= Ziellosigkeit, mangelndes Durchhaltevermögen, fehlende Selbsteinschätzung ...). Daher würde ich von dieser Variante dringend abraten, da man als abhängig Beschäftigter doch ein wenig auf seinen Lebenslauf achten sollte.

M.E. reichen aus eigener Erfahrung 3 Wochen völlig aus, wenn der Betreuer gut ist.
 
G

grond

Guest
Die Bedenken hinsichtlich des Lebenslaufes teile ich nicht: man muß nur jeden Punkt in seinem Lebenslauf gut begründen können.

Und wenn einen der Beruf des Patentanwaltes nach einem Vierteljahr noch nicht überzeugt, dann hat man ja auch nichts verloren, wenn man das bei einer anderen Bewerbung (offensichtlich in einem anderen Arbeitsgebiet) so offen zugibt. Im Zweifelsfall gibt es dafür eher Pluspunkte, daß man unvoreingenommen etwas ausprobiert und die ehrliche Entscheidung trifft, daß das nichts für einen war...

Naja, auch nur eine Meinung...
 
L

Loredane

Guest
Vielen Dank für eure Antworten. Was ich so bei anderen mitbekommen habe, ist der Weg zurück tatsächlich verbaut. Das wirkt einfach nicht überzeugend, wenn man sich zuerst gegen eine Sache und dann "notgedrungen" - weil die eigentlich 1. Wahl doch nichts war - umentscheidet. Es gibt schliesslich immer genügend Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, die nicht "rumexperimentiert" hat.
 
J

Johnny

Guest
Meines Erachtens ist die Probezeit nicht dazu da, in einen neuen Beruf hineinzuriechen. Man sollte wirklich auf seinen Lebenslauf achten, ein Abbruch in der Probezeit sieht nie gut aus, was auch immer der Grund sein mag - ein Arbeitsverhältnis hat zwei Vertragspartner, da hat meistens einer der beiden eine Teilverantwortung für's Scheitern.
 
G

grond

Guest
Die Bedenken wegen des Lebenslaufes lassen sich sicherlich ausräumen, wenn man sich nach "gescheiterter" Probezeit eben ein Zeugnis über ein Praktikum ausstellen läßt. Warum soll man denn von einer abgebrochenen Ausbildung reden, insbesondere, wenn es noch gar nicht zu einer Meldung bei der Patentanwaltskammer gekommen ist?

Ich denke, diese Problematik kann man auch behutsam in einem Vorstellungsgespräch vorbringen, ohne daß einem das negativ angerechnet würde.
 
J

Johnny

Guest
Ja, das ist möglich und m.E. besser als nichts. Aber irgend etwas bleibt immer hängen, und wenn dann noch andere biographische Indizien dazukommen (ein isolierter Unfall ist verzeihlich) oder sonstige Zweifel bestehen (z.B. lange Studiendauer, Studienfachwechsel, exotisches Studienfach etc), dann kann das eventuell den Ausschlag geben. Erklären kann man im Gespräch vieles, vorausgesetzt, man hat Gelegenheit zu einem Gespräch.
Ich will unseren Kollegen aber nicht entmutigen : sowas kommt vor, und muss nicht schlimm sein.
 
I

Ich

Guest
Also, ich kann das Praktikum nur empfehlen, habe selbst positive Erfahrungen damit gemacht. Drei bis vier Wochen sind zudem vollkommen ausreichend.
 
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