Arbeitsleistung als Kandidat

KandidatSepp

Schreiber
Hatte vergangene Woche ein Vorstellungsgespräch in einer Kanzlei.
Der Chef stellt sich ein Stufengehalt vor. Anfangs ein Grundgehalt, das erhöht wird, wenn ich eine bestimmte Arbeitsleitung bringe.
Er erwähnte "4 Anmeldungen/Patente pro Monat".

Ist das machbar, und wenn ja, nach einer Einarbeitungszeit von wieviel Wochen? Oder ist das ein Versuch, das Gehalt und mein Selbstbewusstsein auf dem niedrigen Level zu halten, weil ich es während der Kandidatenausbildung diese Leistung eh' nie schaffen werde?
 
K

Kandidate

Guest
hallo,
4 Patente/Anmeldungen kommen mir am Anfang etwas hoch vor, da hat man zunächst mal mit Übersetzungen zu tun und kann froh sein, wenn man 4 Patente in dieser Zeit ordentlich übersetzt.

Nach 1 Jahr Einarbeitungszeit könnte ich mir 4 Anmeldungen vorstellen, hängt aber vom Schwierigkeitsgrad, Deiner Begabung, Ausbildung, ... ab. So pauschalisieren kann man das sicher nicht.

Außerdem wäre ich bei einem Stufengehalt eher vorsichtig. Schau lieber, daß Du ein höheres Grundgehalt bekommst, mit Ausbildung und Hagen hat man ohnehin genug zu tun.

Sicherlich kann man in der Freizeit noch was dazuverdienen, ist aber auch froh, wenn das nicht unbedingt immer sein muß.

Alles Gute sagt
kandidate
 
G

GAST_DELETE

Guest
Was meint er denn genau mit "4 Anmeldungen/Patente pro Monat".
Sind das Übersetzungen, Sachbearbeitungen oder aber Ausarbeitungen?
Wie auch immer, ich denke, dass dieses Pensum nach der Probezeit mit etwas Routine durchaus stressfrei zu absolvieren ist.
Bob
 

KandidatSepp

Schreiber
Gast schrieb:
Was meint er denn genau mit "4 Anmeldungen/Patente pro Monat".
Sind das Übersetzungen, Sachbearbeitungen oder aber Ausarbeitungen?
Das weiss ich auch noch nicht genau. Apropos nicht wissen... was hat das mit den Übersetzungen auf sich? Ich dachte man arbeitet in einer Kanzlei als Jurist, nicht als Übersetzer...

Was ist da genau zu übersetzen? Die Patentschriften ausländischer Mandanten, die Ihre Erfindungen auf dem deutschen Markt patentieren lassen wollen? Aber ich dachte, man liest sich deren Beschreibung auf Englisch durch, und fasst das Ganze dann in eigene, deutsche, Worte. Was muss da wörtlich übersetzt werden?

Helft einem Newcomer! Was ist mit Übesetzungen genau gemeint????
 
S

Softie

Guest
Zu übersetzen sind:

Internationale Anmeldungen (PCT), für die DE als Bestimmungsland benannt wurde (wortwortliche Übersetzung, strenge Anforderungen).

Europäische Anmeldungen in der regionalen (=europäischen) Phase (nur die Ansprüche).

Europäische Anmeldungen in der nationalen (=deutschen) Phase (gesamter Text; wortwörtliche Übersetzung, aber nicht ganz so strenge Anfordeungen, da letzten Endes nur die ursprünglich als EP eingereichte Fassung der Anmeldung maßgeblich ist (meistens in Englisch)).

Deutsche Anmeldungen, die eine ausländische Priorität in Anspruch nehmen (inhaltsgetreue Übersetzung).

In vielen Kanzleien ist das ausschließlich die Arbeit einer eigens dafür eingestellten Übersetzungsfachkraft, nur, daß diese Fachkraft in einigen Kanzleien "Kandidat" heißt.

Softie
 
R

Robby

Guest
Wieso bei nat. DE-Phase von EP-Patenten nicht so genau? Finde ich nicht unbedingt, schliesslich bestimmt sich der Schutzbereich nach der Schnittmenge der Originalfassung und der Übersetzung.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich kann in Art. 70 EPÜ keinerlei Hinweise auf die Anwendbarkeit von Mengenlehre erkennen ;-)

Softie
 
L

Lisa

Guest
Hallo,

was die Übersetzungsfrage angeht kannst Du ja auch mal in den anderen Threads schauen, da wurde das schon oft genug diskutiert. Jedenfalls gehören meiner Meinung nach zu einer guten Ausbildung möglichst wenig Übersetzungen und möglichst viel Sacharbeit.

Was jetzt die 4 Patente im Monat angeht:
4 Neuanmeldungen (falls das gemeint ist) im Monat sind nach ein paar Monaten zu schaffen, wenn Dein Ausbilder Dir die Gelegenheit gibt und Dich nicht mit anderer Arbeit zuschüttet. Bescheidserwiderungen, Beschwerden und Ähnliches sind aber genauso wichtig und ich finde es etwas fragwürdig, die Arbeitsleistung nur an den Neuanmeldungen zu messen.

Vernünftiger wäre vielleicht als Maß der Umsatz, den Du durch Sacharbeit (keine Übersetzungen) erzielst. Aber auch da würde ich mich an Deiner Stelle nicht auf ein niedriges Gehalt und potentielle Erhöhungen nach Überschreitung irgendwelcher Grenzen einlassen - die Sache dient in erster Linie Deiner Ausbildung, und am Anfang muss die Kanzlei immer drauflegen - es sei denn, sie lassen Dich eben eifrig übersetzen.

Im Zweifel würde ich mich für eine sympathische Kanzlei, in der eine gute Ausbildung geboten wird, entscheiden, auch wenn das Gehalt eher mickrig ist, und dann nach einem halben bis einem Jahr neu verhandeln.
Schau Dir einfach noch ein paar andere Kanzleien an, dann ist auch Deine Verhandlungsposition besser! Vils Glück, Lisa.
 
S

Softie

Guest
@KandidatSepp:
Tschuldigung, wenn die Diskussion grade ein wenig zu speziell wird und damit an Deiner Frage vorbeiläuft.

@Robby:
Ich verstehe Deine Argumentation noch immer nicht, es wäre nett, wenn Du sie mir erklären könntest.

Meiner Ansicht nach bezieht sich Art. 70 (3) EPÜ auf einen in der Übersetzung engeren, aber nicht falschen Schutzbereich, wohingegen Art. II § 3 (5) IntPatÜG sich ausschließlich auf eine fehlerhafte Übersetzung bezieht. Soweit ich weiß, hat DE keinerlei Maßnahmen nach Art. 70 (3) EPÜ erlassen (vgl. dazu etwa Nationales Recht zum EPÜ, Tab. V, Sp. 1).

Softie
 
G

GAST_DELETE

Guest
Uuups. Das kommt davon, wenn man schneller klicken als denken kann!

Soll natürlich:
"Meiner Ansicht nach bezieht sich Art. 70 (3) EPÜ auf einen in der Übersetzung engeren Schutzbereich, aber nicht auf eine falsche Übersetzung [...]"
heißen.

Softie
 

KandidatSepp

Schreiber
Danke an alle Antworter! Hilft mir viel weiter.

Insgesamt: Eine gute Einrichtung, dieses Forum. Ein Neuling auf dem Gebiet bekommt qualifizierte Antworten auf seine Fragen. Weiter so!
 
P

Patenter Anwalt

Guest
Es ist leider so, dass meine Kollegen (d.h. die älteren PA's, Ihre Chefs) immer noch glauben, Patente schreiben sei Anfängerarbeit. Dabei ist kaum etwas in unserem Beruf so schwierig wie gute Patente zu schreiben. Ich lasse meine Anfänger erst einmal an Einsprüchen, Bescheidserwiderungen und einfachen Patentverletzungsfragen arbeiten, bevor ich sie an frische Patente heranlasse. Damit sind alle bisher gut gefahren. Es ist natürlich klar, dass sie irgendwann einmal in der Lage sein müssen, 4 neu Patente pro Monat vorzulegen (durchschnittlicher Länge und Komplexität), aber bei mir nicht nicht im ersten Jahr.
Was die Übersetzungen angeht : sie haben eine gewisse pädagogische Tugend, weil sie das Sprachgefühl schärfen, aber das kann m.E. nur eine Durchgangsstation sein. Ich halte es für Unsinn, Patentanwaltskandidaten rüberwiegend als Übersetzer zu verwenden, das können Sie gar nicht so effizient und gut machen wie ein Profi, und dabei lernen Sie nicht so viel.
 
S

Softie

Guest
Arbeit mal Zeit ...

... ein weiterer Sinn der Übersetzungen mag darin liegen, daß sie eine relativ einfache Möglichkeit darstellen, innerhalb des nicht finanzierten Amtsjahres per Kollegenarbeit Geld zu verdienen. Dazu ist es sicher von Vorteil, auch schon mal vorher die eine oder andere Übersetzung angefertigt zu haben.

Die Praxis einiger Kanzleien jedoch, Kandidaten im ersten Jahr ausschließlich Übersetzungen anfertigen zu lassen, ist aus pädagogischer Sicht Blödsinn und dient in erster Linie der Kanzlei - woran auch die häufig überdurchschnittlich gute Bezahlung der "Translaten" nichts ändert.

Softie
 
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