Nur European Patent Attorney?

E

EinGast

Guest
Moinmoin,
haette da mal eine prinzipielle Frage:

Annahme: Man moechte im Bereich Patentwesen in einem international taetigen Unternehmen einsteigen und moechte sich spaeter auch nicht selbstaendig machen. Weiterhin sollen die folgenden Moeglichkeiten bestehen:
A) Einstieg als Patentingenieur und dann nach drei Jahren Moeglichkeit zum European Patent Attorney.
B) Ausbildung zum deutschen PA und dann European Patent Attorney.

Ich denke, wir sind uns einig, dass die ersten drei Jahre von Variante B) prinzipiell etwas mehr Entbehrungen mit sich bringen.

Die Frage: Ein international taetiges Unternehmen wird ja nun eher daran interessiert sein, seinen Claim moeglicht weitraeumig abzusichern. Also europaeisch, weltweit ... . Stellt sich also die zugegebenermassen frevelhafte Frage, wozu noch deutscher PA, bzw. macht Variante B) ueberhaupt noch Sinn??? Zumal ja eventuell durch die fortschreitende Harmonisierierung in der EU mit weiteren Angleichungen langfristig zu rechnen ist und das Modell des deutschen PA ja etwas in die Defensive geraten koennte?

Erstmal ein sorry - bin sehr gespannt auf Euren Input. ;-)
 
G

gast

Guest
Die Frage: Ein international taetiges Unternehmen wird ja nun eher daran interessiert sein, seinen Claim moeglicht weitraeumig abzusichern. Also europaeisch, weltweit ... . Stellt sich also die zugegebenermassen frevelhafte Frage, wozu noch deutscher PA, bzw. macht Variante B) ueberhaupt noch Sinn???
Wenn man für dritte Rechtsberatung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes machen möchte, schon. Wenn man Zeit seines Lebens Angestellter in einem Unternehmen sein möchte, nicht.

Zumal ja eventuell durch die fortschreitende Harmonisierierung in der EU mit weiteren Angleichungen langfristig zu rechnen ist und das Modell des deutschen PA ja etwas in die Defensive geraten koennte?
Bei der laufenden Diskussion würde auch der European Patent Attorney nichts nützen, da auch er keine Vertretungeberechtigung vor EU-Behörden/Gerichten erlaubt, und dies auch nicht vorgesehen ist.

Im Übrigen gilt, solange Du nur das Unternehmen vetreten willst, in dem Du arbeitest, kannst Du Dir A) und B) im Prinzip sparen.
 
S

Spannschraube

Guest
...im Prinzip...kann man sich den PA sparen. Aber:
Eine höhere Qualifikation erhöht den "Marktwert", d.h.
mit höherer Qualifikation gibts auch im Unternehmen
i.d.R. mehr Geld.

Darüber hinaus soll man nie "nie" sagen. Wenn der Chef
wechselt und, sagen wir mal, die Chemie nicht mehr stimmt,
so hat man mit PA alle Optionen....

Gruß,
S.
 
J

Johnny

Guest
Der Marktwert des EQE ist prinzipiell höher als der der PA-Prüfung. Deine Variante A ist durchaus sinnvoll (wenn ich auch mit deiner Begründung nicht konform gehen kann).
 

Fotti

BRONZE - Mitglied
Hallo. Welche Befugnisse hat man als PA denn zusätzlich im Vergleich zum European Patent Attorney? Danke.
 
K

Kritikor

Guest
Man ist vor dem HABM vertretungsberechtigt. Ach ja, vor dem DPMA natürlich auch.
 
G

GAST_DELETE

Guest
und ist zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes befugt
 
K

Kritikor

Guest
... nicht zu vergessen die diversen anderen Befugnisse nach Maßgabe des § 3 PatAnwO, Abs. 2 und 3.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich glaube, dass die Berufsbezeichnungen European Patent Attorney und Patentanwalt oft zu Verwirrungen führen.

Die deutsche Bezeichnung "zugelassener Vertreter vor dem Eurpäischen Patentamt" ist zwar nicht so griffig, trifft aber eher das, was es ist, nämlich eine berufsmäßige Vertreungsbefugnis vor dem EPA . Es handelt sich also um eine Vertretungebefugnis nur in Patentsachen und nur vor dem EPA, nicht mehr und nicht weniger. Allerdings ist der deutsche PA als Freiberufler ohne diese Zulassung nicht viel wert.

Die deutsche Bezeichnung Patentanwalt suggeriert hingegen, der Beruf beschäftige sich nur mit Patenten. Während das beim European Patent Attorney so ist, umfasst der deutsche Patentanwalt, wie oben erwähnt, deutlich mehr.
 
E

EinGast

Guest
Vielen Dank fuer Euren Input :) . Die Entscheidung ist immer noch schwierig, da man ja prinzipiell bei Variante A) nach 8 Jahren auch zur PA Pruefung zugelassen wird. Ausserdem stehen den eventuell fett(er)en Jahren bei Variante B) die ersten drei mageren Jahre gegenueber.
 
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