Ausbildung und Familie

A

Anonyma

Guest
Hallo!

Mich wuerde interessieren, ob es Modelle gibt, in denen sich die Kandidatenzeit und Familie verbinden lassen. Habe schonmal gehoert, dass man die Ausbildung moeglicherweise mit halber Stundenzahl und dafuer in 6 Jahren absolvieren kann. Hat damit jemand Erfahrung? Oder kann man auch als nicht FH- sondern Uniabsolvent den Weg uebr die 10- bzw. 8jaehrige Taetigkeit im gewerblichen Rechtsschutz gehen, bei der man sich ja zumindest das Jahr Muenchen spart? Wie realistisch ist es, solche Stellen zu finden?
Ueber Beitraege von Kandidat(inn)en in aehnlicher Situation wuerde ich mich sehr freuen!
 
S

Steuersünder

Guest
Anonyma schrieb:
Habe schonmal gehoert, dass man die Ausbildung moeglicherweise mit halber Stundenzahl und dafuer in 6 Jahren absolvieren kann.
Das sollte von der gesetzlichen Seite her kein Problem sein. Es heißt "wenigstens zwei Jahre und zwei Monate bei einem PA".

Witzigerweise finde ich nirgends eine Aussage über die zu erfüllende Stundenanzahl (insgesamt oder mittlere pro Woche).


Anonyma schrieb:
Oder kann man auch als nicht FH- sondern Uniabsolvent den Weg uebr die 10- bzw. 8jaehrige Taetigkeit im gewerblichen Rechtsschutz gehen, bei der man sich ja zumindest das Jahr Muenchen spart?
Natürlich geht das, siehe § 172 PatAnwO.

Ob es gut ist, das Amtsjahr nicht zu machen (nicht machen zu dürfen), sei dahingestellt (Kontakte, Erfahrung, Training).


Anonyma schrieb:
Wie realistisch ist es, solche Stellen zu finden?
Ich vermute, das weiß nur eine höhere Instanz...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Anonyma> Wie realistisch ist es, solche Stellen zu finden?

In Industriepatentabteilungen ist es normal, dass für ein höheres Gehalt die Ausbildung zum PA nach Kräften verhindert wird. D.h., es gibt in der Regel keine Meldung als Kandidat bei der Kammer.
Nach 8 Jahren kann die Ausbildung aber ohne Meldung (=ohne fremde Hilfe) absolviert werden. Somit bietet quasi jede Industriepatentabteilung die gewünschte Stelle. Wenn dann doch der seltene Fall eintritt, dass eine Meldung ohne Gehaltseinbußen möglich ist: um so besser.
 
P

PAC-man

Guest
Gast schrieb:
Wenn dann doch der seltene Fall eintritt, dass eine Meldung ohne Gehaltseinbußen möglich ist: um so besser.
... was natürlich voraussetzt, daß in der Abteilung ein Patentanwalt beschäftigt ist, der seine Zulassung länger als fünf Jahre besitzt.

Nach meiner Erfahrung scheitert es nämlich meistens genau daran.

( '<
 
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