Hilfe-habe ein paar Fragen

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erwin

Guest
Hallo

ich hab bald ein Vorstellungsgespräch. Ich hab ein paar Fragen zum Thema Patente, die ich nicht so recht klären konnte. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen (bin mir eigentlich sicher).

1. Beginnt der Prüfer im Patentamt mit dem Tag der Anmeldung zu recherchieren oder muss man das durch entsprechende Zahlung extra in die Wege leiten? Im Klartext, ist es möglich, dass er bis zur Offenlegung noch nichts recherchiert hat?

2. Mal angenommen, man stellt 3 Wochen nach Anmeldung fest, dass man wichtige Details vergessen hat, kann man das gesamte Patent zurückziehen und neu anmelden oder ist die Idee dann futsch?

3. Wie lange dauert es ab der Offenlegung bis zur Erteilung des Patents? Wie oft hält der Prüfer im Durchschnitt Rückmeldung zum Anmelder? Schickt der Prüfer die recherchierten Quellen auch dem Anmelder zu?

4. So wie ich das verstanden habe, kostet das Patentverfahren bis zur Erteilung ca. 450 Euro für die Anmeldung und den Rechercheantrag. Ab was kostet es dann ab der Erteilung? Sind das willkürliche Summen bzw. kann man die vorher eingrenzen?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo Erwin,

kannst Du vielleicht mal etwas darüber erzählen, wie Du Dich genau vorbereitet hast?
Bin nämlich in einer ählichen Situation wie Du und finde es ziemlich schwer vernünftige Informationen zu finden.

Lieben Dank
 
E

erwin

Guest
Hallo Gast,

ich habe an der Uni eine Vorlesung gehört und mir die Seiten des dpma durchgelesen. Ich hab mir dann so eine Zeitschiene gezeichnet, aber mir fehlen halt noch paar Informationen um das abzurunden. Also, im großen und ganzen ist mir auch nicht klar, warum das ganze Verfahren so lange dauert. Ist es wirklich soviel (jahrelange) Arbeit für den Prüfer?
Gruß
erwin
 
R

Robby

Guest
Grundsätzlich sollte die IP-Ausbildung nicht vor dem Bewerbungsgespräch sondern während der Zeit in der Kanzlei erfolgen. Ich bin zu meinen Bewerbungsgesprächen mit null juristischem Wissen bezüglch PatG angetreten. Und das fanden auch alle, bei denen ich mich vorgestellt habe, vollkommen ok. Was meiner Erfahrung einen guten Eindruck macht, ist wenn man weiss, wie Patente aussehen und man guten Gewissens behaupten kann, dass man mit solcher Art von Texten keine Berührungsängste hat.

Ich wäre skeptisch, wenn ein Ausbilder IP-Vorwissen verlangt. Und ich warne vor Kanzleien, die in grossem Umfang Probearbeit anfertigen lassen oder gar "Übersetzungen zur Probe".
 
E

erwin

Guest
Hallo Robby,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir aber nicht bitte wenigstens die ersten 2 Fragen beantworten? Ich habe auch ein Vorstellungsgespräch beim Patentamt und ich nehme an, dass man da ins Detail gehen wird, oder?
Der Gedanke an Probearbeit bereitet mich auch Sorgen, also ehrlich gesagt, hab ich null Ahnung wie vorzugehen ist. Ich hoffe doch sehr, dass keine Tests in den Kanzleien oder im Patentamt erfolgen.
Vielleicht hab ich auch schon zuviele Bewerbungsbücher gelesen.
Gruß
erwin
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
Ich finde es eher bedenklich, dass Du Dir vor einem Bewerbungsgespräch dermaßen in die Hosen machst. Du wirst als Patentanwalt ständig mit Situationen konfrontiert werden, in denen Du spontan ohne lange Vorbereitungszeit reagieren musst. Wenn Du das nicht kannst bzw. nicht bereit bist das zu lernen, könntest du es in diesem Beruf aber auch in anderen Branchen schwer haben. Vielleicht wäre dann der Beruf des Prüfers doch besser.

Kein Anwalt hat von mir irgendwelche juristischen Vorkenntnisse erwartet. Wie Robby schon sagte geht es eher darum, dass man keine Angst vor der Juristerei an sich und juristischen Formulierungen hat. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass man bei einem Vorstellungsgespräch einen einfachen technischen Zusammenhang erklären muss. Genauso selten ist eine Probearbeit. Ich schließe mich auch dort Robby an, dass in diesen Fällen Vorsicht geboten ist, insbesondere bei Probe-Übersetzungen.

Bitte verstehe dieses Statement nicht als Angriff, ist lediglich meine Meinung. Seh das Bewerbungsgespräch einfach ein wenig lockerer. Die meisten PA achten ohnehin sehr stark auf die menschliche Komponente. Wenn Du dann völlig verkrampft auftrittst ist das eher kontraproduktiv.
 
G

Gast2

Guest
Hallo Erwin,

ich schließe mich Robby an. Fachliche Fragen bereits vor der eigentlichen Ausbildung beantworten zu können, bringt Dir gar nichts, zumal jeder Anwalt sofort erkennen wird, daß Du die Antworten für das Berwerbungsgespräch antrainiert hast. Die Patentanwälte werden sich wohl eher verschaukelt fühlen - bei mir wäre das zumindest so.

Da Patentanwälte ohnehin ein ganz eigener Schlag sind, möchte ich Dir raten, die Bewerbungsbücher mit derartigen Tipps schnellstmöglich zur Seite zu legen. Persönlichkeit ist gefragt !

Also, ... bleib cool.

Gast2
 
E

erwin

Guest
Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich versuche schon einigermassen cool zu bleiben. Allerdings finde ich es schon wichtig zu wissen, wann ich jetzt auf der einen Seite als Prüfer mit der Arbeit beginnen würde bzw. in welchem Umfang ich als Patentanwaltskandidat auf der anderen Seite mit den Prüfern kommuniziere werde.

Ich stell mir im Moment die Vorgehensweise so vor, dass ich nach gründlicher Recherche und Rücksprache mit den Industrieleuten das Patent wasserdicht ausarbeite und anmelde und, dass dann der Prüfer bei jedem Anspruch, der droht gestrichen zu werden, Rücksprache hält und weitere Unterlagen fordert. Über letzteres bin ich mir halt unsicher, genauer gesagt, weiß ich nicht ob meine Hauptarbeit als PA vor der Anmeldung stattfindet oder erst danach während der Recherche und Prüfungszeit stattfindet. OK, im grossen und ganzen ist es ja auch unwichtig worüber ich tagsüber brüte, ich möchte halt nur nicht, wenn ich gefragt werde wie ich mir den Ablauf vorstelle, völlig daneben liegen.

Gruß
erwin
 
M

Maggolino

Guest
Falsch!

Damit schränkst Du den Schutzumfang von vorneherein unnötig ein.
Perfekte Erfindungsmeldungen kannst Du wie eine Nadel im Heuhaufen suchen.
Außerdem musst Du Dich als PA vom absoluten Wahrheitsgehalt einer Lehre verabschieden. Das ist der juristische Teil unserer Arbeit ;-)

Bewerbungsgespräch: Du solltest vor allem mal versuchen, Du selbst zu bleiben.

Maggo
 
I

Interessent

Guest
Mal einen Schritt weiter gefragt:
Wie läuft denn die Ausbildung am Anfang ab? Setzt sich der Ausbilder mit einem zusammen und erklärt einem die Gundzüge des Patentrechts? Oder simples "learning by doing"?
 
A

Antworter

Guest
jetz antwortet dem armen Kerl doch mal anstatt Bewerbungsweisheiten von Euch zu geben!

Also:
1) Recherchiert und geprüft wird, wenn man die Racherche und/oder Prüfungsgebühr beahlt hat. Damit kann man sich 7 Jahre Zeit lassen.

2) Man kann bis zur 1 Jahr eine Nachanmeldung einreichen ("Prioritätsjahr") und die Priorität der Erstanmeldung in Anspruch nehmen, d.h. die Erstanmeldugn kann einem dann nicht entgegengehalten werden.

3) dauert lange -- 2 - 3 Jahre ab Anmeldetag, hängt aber stark von der Abteilung ab. Mit dem Prüfer geht es etwa 2-3 mal hin und her und der teilt einem natürlich mit, was er recherchiert hat. Ansonsten wüsste man ja auch nicht, wovon er redet.

4) willkürlich ist nichts im Patentgesetz. Es fallen Jahresgebühren an, die von Jahr zu Jahr höher werden und am Anfang durchaus erträglich sind. Die stehen im Patentkostengesetz.

Viel Glück beim bewerben!
 
R

Robby

Guest
Kleine, vorsichtige Anmerkung: Es ist nicht grundsätzlich so, dass einem die Prio-Anmeldung nicht entgegengehalten werden kann (keine Schirmtheorie). Für alle die tiefer einsteigen wollen: Es gibt vom Münchner Wirtschaftsreferenten Wieczorek eine gute Dissertation zum Thema: Die Unionspriorität im Patentrecht. Die ist zwar schon etwas älter, vermittelt aber einen guten Einstieg.
 
F

fragender

Guest
@Antworter: ist es bezüglich Punkt 2 nicht so, dass man die in der prioritätsbegründenen Patentanmeldung in Anspruch genommenen Claims nur noch einschränken kann? D.h. wenn man wichtige Details vergessen hat, kann man die ggf. leider doch nicht mehr im Patent unterbringen, weil dann eine unzulässige Erweiterung vorliegen würde?
 
A

Antworter

Guest
@Antworter: ist es bezüglich Punkt 2 nicht so, dass man die in der prioritätsbegründenen Patentanmeldung in Anspruch genommenen Claims nur noch einschränken kann? D.h. wenn man wichtige Details vergessen hat, kann man die ggf. leider doch nicht mehr im Patent unterbringen, weil dann eine unzulässige Erweiterung vorliegen würde?

Nein, man kann die Anmeldung durchaus noch "aufbohren" und auch völlig andere Sachen mit anmelden. Wenn allerdings ein Anspruch Merkmale enthält oder umfasst, die in der Erstanmeldugn nicht enthalten sind, hat der entsprechende Anspruch den Zeitrang der Nachanmeldung, d.h. Patente, die zwischen der Erstanmeldung und der Nachanmeldung eingereicht wurden, können gefährlich werden. Man sollte daher meiner Meinung nach darauf achten, dass man immer einige Ansprüche mit dem Ursprünglichen Zeitrang vorhält.
 
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