Altersversorgung?

W

würdegernekandidat

Guest
Haben PAs eine eigene Altersversorgung so ähnlich wie bei Juristen und Ärzten?

würde(sehr)gernekandidat
 
T

TaigaWutz

Guest
Hi,

als Patentanwalt kann man in das Versorgungswerk der
Rechtsanwälte oder in die BfA, je nach dem, was einem
lieber ist *g*

Wo sonst noch, weiß ich nicht...

Gruß,
T.
 
M

Maggolino

Guest
Gott sei dank kann ich in die BfA!

Alles andere wäre doch wirklich unsolidarisch ;-)

Maggolino
 
L

Lisa

Guest
Hallo,
kann man wirklich im ganzen Bundesgebiet in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte oder nur in manchen Bundesländern? Ich hatte nämlich mal gehört, das sei nicht überall möglich...
 
E

Elke

Guest
Mal ne ganz blöde Frage : welche der beiden Möglichkeiten ist denn günstiger ?
 
V

VorDerArbeitReiter

Guest
Also bei der BFA soll nach Prognosen aufgrund der ungünstigen demographischen Entwicklung für Jahrgänge der heutigen Kandidaten eine negative Rendite der eingezahlten Beiträge vorliegen - d.h. es wäre skurrilerweise sogar besser, die Beiträge einfach unter's Kopfkissen zu legen ...
Man darf dabei natürlich andererseits nicht solche "Features" wie Berufsunfähigkeits bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente vergessen.

Ob die Rendite bei dem anderen Versorgungswerk günstiger aussieht, würde mich aber auch mal interessieren. Die Demographie dürfte prinzipiell ja auch bei den juristischen Berufen durchschlagen.

Ich denke: Wenn man schon selbständig ist, sollte man doch auch die Freiheit und die Annehmlichkeiten nutzen, sich selbst um die Rente kümmern zu können. Ist doch prima, wenn man hier selbst einen Einfluß hat.
 
R

Robby

Guest
Ich hab mich jedenfalls jetzt schon privat drum gekümmert, bevor ich mit irgendwelchen EU-Kommissions-Vorschlägen zur "gleichberechtigten" Rentenversicherung kollidiere.

Der demografische Effekt sollte bei den RA-Kassen nicht so durchschlagen, schließlich wird die Anzahl der RAs in D meiner Ansicht nach eher zunehmen als abnehmen, trotz sinkender Geburtenraten. Ähnlich sollte es auf Grund der älter werdenden Bevölkerung bei den Ärzten aussehen. Aber das sind ohnehin alles Berufe, die mit der BfA nicht viel am Hut haben.
 
G

grond

Guest
VorDerArbeitReiter schrieb:
Ob die Rendite bei dem anderen Versorgungswerk günstiger aussieht, würde mich aber auch mal interessieren. Die Demographie dürfte prinzipiell ja auch bei den juristischen Berufen durchschlagen.
Das Rechtsanwälteversorgungswerk ist wesentlich besser, weil dort Rücklagen gebildet werden und eine Rendite erwirtschaftet wird, es findet nicht nur Umverteilung statt wie bei der staatlichen Rente. Die Rendite ist wohl nicht einmal schlecht, behauptet mein Rechtsanwaltsbruder.

Man kann aber auch einfach selber anlegen, wenn man es vernünftig anstellt...
 
A

anna nüm

Guest
ZumThema Versorgungswerk nur dieses:

Sehr geehrte Frau xx,

auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, daß Mitglied im Versorgungswerk nur
derjenige werden kann, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer im Lande
Nordrhein-Westfalen ist. Als Patentanwältin sind Sie aber nicht Mitglied der
hiesigen Rechtsanwaltskammer, so daß der Erwerb einer Mitgliedschaft für Sie
leider auch nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen


Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Postfach 105161
40042 Düsseldorf
Tel. +49 211 353845
Fax +49 211 350264
http://www.vsw-ra-nw.de

Mich würde interessieren, ob jemand hier andere Erfahrungen gemacht hat....
 
R

Rudi

Guest
Also in Ba-Wü gibts die Mitgliedschaft auf Antrag gem §6 RAVG:

Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg, die nicht gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Mitglied des Vesorgungswerks sind, Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung mit Amtssitz in Baden-Württemberg sowie Patentanwälte mit Kanzleisitz in Baden-Württemberg werden auf Antrag in das Versorgungswerk aufgenommen, wenn sie beim Inkrafttreten des Gesetzes das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen

Gruß,
Rudi
 
W

Wenigwisser

Guest
Rudi schrieb:
Also in Ba-Wü gibts die Mitgliedschaft auf Antrag gem §6 RAVG:
...
Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen
Äh. Klingt irgendwie nach Übergangsregelung, findest Du nicht?

Wann ist das Gesetz denn inkraftgetreten?
 
R

Rudi

Guest
...irgendwie hast Du recht, aber einige von meinen Kollegen sind
erst vor kurzem ins Versorgungswerk gegangen...

es geht also...irgendwie... *g*

Gruß,
Rudi
 
R

Rudi

Guest
Noch mal nachgesehen: Entscheidend ist Abs. II:

Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung mit Amtssitz in Baden-Württemberg und Patentanwälte mit Kanzleisitz in Baden-Württemberg werden ferner auf Antrag in das Versorgungswerk aufgenommen, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Ernennung zum Notar oder der Zulassung zur Patentanwaltschaft stellen und bei der Antragstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

So, jetzt stimmts hoffentlich...

Gruß,
Rudi
 
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