Ausbildungsdauer für Europäische Eignungsprüfung

E

EQEer

Guest
Liebe Kollegen,

könntet Ihr mir einen Rat geben wie die dreijährige Ausbildungsdauer vor Ablegen der europäische Eignungsprüfung in der Praxis als Erfordernis für die Zulassung zur Eignungsprüfung gehandhabt wird:

Bei mir stellt sich das Problem, dass ich am 01.05.02 meine Ausbildung begonnen habe (Industrie), die Eignungsprüfung jedoch am 7./9.03.05 stattfindet, so dass mir ca. 2 Monate an der dreijährigen Ausbildungsdauer quasi "fehlen" könnten.

Ausführungsvorschriften zur Dreijahresregelung gibt es soweit ersichtlich keine.

Vielleicht könnet Ihr mir einen Tip zu dieser Problematik aus der Praxis geben?

Hierfür danke ich Euch herzlich.

Viele Grüße
EQEer
 
S

schorschi

Guest
Üblicherweise beträgt die Ausbildungdauer für die EQE 3 Jahre. Diese können nur unter bestimmten Umständen verkürtzt werden, die z.B. im März EPA-Amtsblatt 2004 geschrieben stehen:

http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/03_04/03_1194.pdf

Hier unter Punkt 4.1. D.h. für Leute wie z.B. mich, die in der Industrie ihre Ausbildung machen, und zunächst die EQE und im Anschluss daran die deutsche Ausbildung beginnen, besteht somit keine Chance auf eine Verkürzung.

Viele Grüße

Schorschi
 
E

eqeler

Guest
...viele Dank für die Antwort.

Du hast Recht, de iure ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht möglich. Was mich aber interessieren würde ist, ob in der Zulassungspraxis nicht auch möglicherweise ein Ermessenspielraum für wenige "fehlende" Wochen existiert.

Man könnte ja auch beim Zulassungsantrag mit seiner Überstundenzahl argumentieren und käme dann den 3 Jahre ziemlich nahe....?

Deshalb nochmal die dringende Bitte an die Forenteilnehmer um Mitteilung, wenn ein derartiges Problem im eigenen Fall oder im Kanzlei/Abteilungs-Umfeld schon einmal positiv gelöst wurde.

Herzlichen Dank.

eqeler
 
E

Ede

Guest
Au weia, das EQE is ne solche Viecherei, da lerne man lieber noch 10 Monate als mit allen Tricks ein paar Wochen rauszuschlagen. Bist du eigentlich sicher, dass du wirklich schon soweit bist ? Vergiss nicht die Prämie (Punktekompensation) beim ersten Sitting.
Nu, jeder machts wie er will. Glück auf !
 
S

stutzinger

Guest
Kleine Abwandlung des Falls, die sicherlich insbesondere für Kandidaten interessant ist:

Für Bewerber, die den Ausbildungsgang als Kandidaten zum Deutschen PA durchmachen, die also 8 Monte ins Amtsjahr müssen, gibt es eine Verkürzung der notwendigen 3 Jahre für die EEP um 6 Monate, also auf 2 Jahre 6 Monate.

Nicht ganz hypothetischer Beispielsfall:

Ausbildung beim Europäischen Vertreter als Kandidat im März (oder Februar) begonnen. Daraus ergibt sich dann, dass man zum Zeitpunkt der Europäischen Eignungsprüfung 2 Jahre und 4 (bzw. 5) Monate beim Europ. Vertreter in der Ausbildung war...

MEINE Frage dazu: Hat jemand Erfahrung, ob die Teilzeitarbeit während des Amtsjahres angerechnet wird um die fehlenden paar Wochen aufzufüllen ??? Immerhin arbeitet man ja nebenher!!

Würde mich über jede Nachricht freuen!
 
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