Dipl. Ing. Architekt als PA

MaxMax

Schreiber
Hallo Forum,
ich bin Dipl. Ing. Architekt und grundsätzlich an der Ausbildung zum PA interessiert.
Das Studium Architektur und meine jetzt 5 Jahre Berufserfahrung haben aber weniger naturwissenschaftlich/technisches Wissen, sondern schwerpunktmäßig Wissen um Abläufe und Organisation und natürlich über Bauwesen und Design gebracht.
Ich kann mir vorstellen, dass meine Schwerpunkte Bau, Marken und Design sein könnten.

Ich wüßte gerne gibt es Architekten unter den Patentanwälten?
Ist mit solchen Schwerpunkten aus eurer Sicht eine Tätigkeit/Ausbildung möglich?
Welche Rolle spielt das Studium später im Beruf - ist eher das Grundverständnis gefragt oder ganz konkret Wissen aus dem Studium.

Danke,
Max.
 
S

Steuersünder

Guest
Ohne pessimistisch sein zu wollen, würde ich doch die Technizität des Studiums als kritisch ansehen.

Aber wissenswert ist in jedem Fall, ob es Artichekten-PAs gibt ;-).
 
S

Steuersünder

Guest
Ach so, ich meine übrigens als kritisch für die Zulassung zur Ausbildung, nicht für die grundsätzliche Eignung.

Die Ausbildung selbst hat zumindest theoretisch keinen Schwerpunkt. Was man hinterher macht, bleibt einem natürlich selbst überlassen.

Das Wissen aus dem Studium ist im Prinzip auf beide Arten gefragt - mal so, mal so. Wobei das natürlich wiederum von der Art des Studiums und dem jeweiligen Thema abhängt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich glaube mich dunkel erinnern zu können, daß mit mir ein Kandidat in Hagen war, der ursprünglich Architekt war. Ob der aber über ein zusätzliches technisches Studium verfügte, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
J

Jens Fischer

Guest
Hallo,

die formelle Voraussetzung für die (deutsche) Patentanwaltschaft ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in einem naturwissenschaftlichen Bereich im weiteren Sinne. Diese ist mit einem Abschluss in Architektur erfüllt (hierbei wird wohl nur klassisch zwischen Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften unterschieden).

Der Werdegang nach dem Studium ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.

(Es gibt auch etwa Oekotrophologen als Patentanwälte.)

Grüße
Jens Fischer
 
R

Robby

Guest
Architekten der Hochschule sind ja Uni-Dipl.-Ing.s. Da darf es keine Probleme geben, Ingenieur ist Ingenieur. Musst halt jemanden finden, der Dich ausbildet, das dürfte das grössere Problem sein.
 
R

Robby

Guest
Und zu Deinen anderen Fragen: Ich kenne zumindest einen PA, der nur Marken macht, der braucht sicher kein technisches Wissen seines Studiums. Am ehesten hast Du mit solchen Spezialisierungswünschen bei Grosskanzleien eine Chance.
 
S

Störenfried

Guest
Jens Fischer schrieb:
die formelle Voraussetzung für die (deutsche) Patentanwaltschaft ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in einem naturwissenschaftlichen Bereich im weiteren Sinne. Diese ist mit einem Abschluss in Architektur erfüllt
Bezweifle ich stark.

Nachdem sogar Mathematiker nur sehr schwer die Technizität anerkannt bekommen, Ärzte hingegen gar nicht und Wirtschaftsingenieure regelmäßig auch nicht, dürfte es einem Architekten sehr schwer fallen, diese nachzuweisen. Eine besuchte Bauphysik-Vorlesung dürfte dafür bei weitem nicht ausreichen.

Nicht umsonst dürfen Architekten keine Statiken absegnen und sind in der Hinsicht auf Bau-Ings angewiesen.

M. E. sind Architekten Gebäude-Designer mit technischem Grundwissen und Befähigung zum technischen Zeichnen, das war's dann aber auch. Pardon für die getretenen Füße an dieser Stelle. Belehrt mich eines besseren!


Jens Fischer schrieb:
Der Werdegang nach dem Studium ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.
Was heißt denn "in diesem Zusammenhang"? Für die Zulassung spielt er eine sehr gewichtige Rolle, da man ein Jahr praktisch technischer Tätigkeit vorweisen muss.


Jens Fischer schrieb:
(Es gibt auch etwa Oekotrophologen als Patentanwälte.)
Ist das historisch belegbar? Ich habe da schwerwiegende Zweifel. Man könnte sagen, ich sei der Meinung, Ökotrophologie bewege sich schwer am Rande zu den Geisteswissenschaften.

Wenn es tatsächlich welche gibt, dann sage ich, die haben 100%ig noch einen ersten Abschluss als Ingenieur oder Naturwissenschaftler. Aber auch hier: Ich bin gerne bereit, umzudenken, wenn es belegbar ist.


Jedenfalls ist das Hauptproblem an der ganzen Geschichte, dass es keine gesetzliche Ordnung für den Umfang der Technizität gibt, keine Ausführungsordnung, nichts. Das DPMA entscheidet grundsätzlich im Einzelfall und nach nach Lust und Laune (letzteres besonders gern), ob es Studiengänge und technische Tätigkeiten anerkennt.

Mir persönlich passt das überhaupt nicht. Kein Externer kann die Entscheidungen überprüfen, aber genauso kann niemand seine Ansicht auf gesetzlicher Grundlage durchsetzen, weil es keine ausreichende gibt.

Man ist auf Gedeih und Verderb den Charakteren beim DPMA ausgeliefert. Sicher gibt es das Bayrische OLG als Beschwerdeinstanz, aber wieviele Leute haben diesen Weg schon auf sich genommen? Ich schätze fast: keiner.

Ich wäre dafür, endlich mal klare Richtlinien zu erlassen, wer was darf und wer nicht.
 
G

gast

Guest
Nur aus Interesse. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bayrischen OLG in diesem Fall eigentlich?
 
S

Störenfried

Guest
Ich tippe auf die VwGO, aber man kann ja mal nachschauen, was in einer Rechtsbehelfsbelehrung des DPMA so alles drinsteht.
 
D

Dee

Guest
@ MaxMax:

Hallo MaxMax, ich hätte da mal eine ganz andere Frage. Warum möchtest Du, nachdem Du Architektur studiert hast, nunmehr Patentanwalt werden ? Sowohl Architekten als auch Patentanwälte müssen für ihren Job zwar eine gewisse Kreativität mitbringen, allerdings liegt diese Kreativität auf zwei völlig unterschiedlichen Gebieten! Ich kann mir nur zwei Situationen vorstellen, warum ein Architekt Patentanwlt werden will. Entweder Du hast mit Architektur das - für Dich - falsche studiert, oder Du bist gerne Architekt, hast aber derzeit keine Berufschancen. Im ersten Fall ... go ahead, versuch es mit der Ausbildung zum PA (wenngleich ich nicht glaube, daß Du mit dem Studium zugelassen wirst). Im zweiten Fall kann ich nur von einer Ausbildung zum PA abraten. Ich habe während meiner Ausbildung drei "Kollegen" gehabt, die die Ausbildung abgebrochen haben, weil es schlichtweg nichts für sie war. Auch diese haben die Ausbildung zum PA als Strohhalm angesehen, da bezgl. ihres Fachgebietes gerade Flaute auf dem Arbveitsmarkt war. Alle drei haben, nachdem sich der Arbeitsmarkt ihres Fachgebietes erholt hat, dennoch (noch) keine Stelle gefunden, da deren (2 - 3-jähriger) Ausflug in das Patentwesen als negativ gewertet wurde. Also, möchte ich Dir raten, diesen Schritt gut zu überlegen. Dee
 
S

Störenfried

Guest
@Gast:

Es sieht so aus, als sei die Zuständigkeit in §184 PatAnwO, insbesondere in Verbindung mit §33 PatAnwO, festgelegt.
 
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