Ist ein Leben ohne EPA-Prüfung möglich?

J

joe

Guest
Hallo zusammen!

Wie ist da eigentlich? Stellt euch vor jemand hätte nach bestandener deutscher PA-Prüfung von Prüfungen dieser Art die Schnauze gestrichen voll. Könnte er trotz dieses Makels seine Mandanten in sämtlichen Verfahren vor dem EPA in Kooperation mit einem Rechtsanwalt hinreichend beraten? Ich denke hier insbesondere an die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren. Hier ist der RA vertretungsbefugt. Könnte der mit dem RA kooperierende Deutsche PA der Vehandlung beitreten und bei dieser mitwirken ?


Um es kurz zu machen: Kann man sich die ganze EPA-Prüfung (ich persönlich halte diese Prüfung nach bestandener deutscher PA-Prüfung für völlig unangemessen) schenken, wenn man mit einem RA kooperiert? Versteht mich bitte ríchtig: Der RA bekommt Kohle, dafür unterschreibt er dem deutschen PA ab und an mal was, und ansonsten hat er mit dem ganzen Patentgeschäft nichts zu schaffen!

Aber so einfach wird es wohl nicht sein, dafür gibt es zuviele "Doppel-Pas". Oder sind die vielleicht nur alle geil auf Titel ?


Vielleicht hat ja jemand sogar Erfahrung in dieser Angelegenheit?



Über Hilfe und Anregungen würde ich mich sehr freuen.



Joe
 
G

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Guest
Hallo zusammen!

Wie ist da eigentlich? Stellt euch vor jemand hätte nach bestandener deutscher PA-Prüfung von Prüfungen dieser Art die Schnauze gestrichen voll. Könnte er trotz dieses Makels seine Mandanten in sämtlichen Verfahren vor dem EPA in Kooperation mit einem Rechtsanwalt hinreichend beraten?
Beraten darf man ohne EPA-Zulassung. Die EPA-Zulassung verschafft nur das Recht zur Bberufsmäßigen Vertretung vor dem EPA.

Um es kurz zu machen: Kann man sich die ganze EPA-Prüfung (ich persönlich halte diese Prüfung nach bestandener deutscher PA-Prüfung für völlig unangemessen) schenken, wenn man mit einem RA kooperiert? Versteht mich bitte ríchtig: Der RA bekommt Kohle, dafür unterschreibt er dem deutschen PA ab und an mal was, und ansonsten hat er mit dem ganzen Patentgeschäft nichts zu schaffen!
Das wird schon gemacht. Standesrechtlich halte ich es für problematisch, wenn der RA einfach nur unterschreibt und dafür Geld bekommt. Was passiert, wenn der PA Mist baut und der RA das unterschreibt?

Aber so einfach wird es wohl nicht sein, dafür gibt es zuviele "Doppel-Pas". Oder sind die vielleicht nur alle geil auf Titel ?
Titelgeil würde ich das nicht nennen. Die Kooperation ist zwar als solche in Ordnung, die Frage ist eher, wie man dem Mandanten erklärt, dass man in der Sache selbst nicht tätig werden darf, weil man die entsprechende Qualifikation nicht hat.
 
G

gutfried

Guest
die Frage ist eher, wie man dem Mandanten erklärt, dass man in der Sache selbst nicht tätig werden darf, weil man die entsprechende Qualifikation nicht hat.
Auch der Rechtsanwalt wird in der mündlichen Verhandlung regelmäßig baden gehen, wenn es hart auf hart kommt, weil es mit der technischen Qualifikation hapert (Die Gegenseite wird ihren Spaß haben).

Der Deutsche Patentanwalt wird in der Verhandlung wohl nicht vortragen dürfen.
 
K

Kandi

Guest
Aus meiner Sicht ist ein deutscher PA ohne EPA Zulassung absolut nicht mehr konkurrenzfähig. Die meisten Mandanten würden es wohl kaum akzeptieren, dass er nur zusammen mit einem RA in eine Verhandlung darf und dort nur als "Spezialist" zu technischen Dingen Stellung nehmen kann.
Es gibt nun mal bereits reichlich Patentanwälte die beide Zulassungen haben.

Also : nach den ~ 3 Jahren für die deutsche Zulassung muss immer die (aus meiner Sicht wegen der Durchfallquoten leider unangenehmere) europäische folgen!
 
J

Johnny

Guest
Du kannst dich hinter einem RA verstecken, bis auf die mündliche Verhandlung (siehe Gutfrieds Kommentar), wo Du als PA nur Akten wälzen und dem RA Post-Its zuschieben kannst, aber ansosten nur den Mund halten darfst. Nach meinen Erfahrungen ist es in dieser Konstellation unwahrscheinlich, dass man die das Wort erteilen wird.
Wenn dein RA gut ist und von dir gut gebrieft wird, kann das gut gehen. So wie du den Fall darstellst, ist dein RA aber ein x-beliebiger Winkeladvokat, der gegen Kohle Unterschriften setzt. Ob das für deinen Mandanten so optimal ist, wage ich zu bezweifeln. Warum stellst du nicht einfach einen beim EPA zugelassenen Vertreter ein ?
 
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