Nur europäische und nicht deutsche Prüfung?

R

RD

Guest
Hallo,

ich bin bisher nicht im Patentwesen tätig und interessiere mich für den Wechsel in die Patentabteilung eines großen deutschen Unternehmens. Eine erste Nachfrage hat ergeben, dass im Rahmen der Ausbildung die europäische, nicht aber die deutsche Prüfung angestrebt werden würde. Im Anschluss an die europäische Prüfung könnte unter Umständen noch die deutsche Prüfung abgelegt werden (abhängig von der Einschätzung des Potentials durch den Vorgesetzten, eigenen Interessensschwerpunkten etc.). Aussage war hierbei, dass es kein Makel sei die deutsche Prüfung nicht zu absolvieren.

Gibt es Argumente die grundsätzlich dagegen sprechen nur die europäische Prüfung abzulegen (davon abgesehen, dass hier die Durchfallquoten höher sind)?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!

RD
 
H

Heinzi

Guest
Hallo,

soweit ich weiß, lassen einen die wenigsten Firmen
gleich zur deutschen Prüfung (also als Kandidat) zu.
Ich habe auch die europäische zuerst gemacht (nur
Teilnahme, nicht bestehen!) und wurde dann als
Kandidat zugelassen.

Ich denke, man muß einfach abwägen: In der Firma
gibts wesentlich mehr Geld, bereits am Anfang. Man
muß keine Übersetzungen machen und die Firma ist
an einer guten Ausbildung i.d.R. interessiert. Darüber
hinaus bekommt man im Regelfall während des Amtsjahrs
das Gehalt weiterbezahlt...

Daß man die Prüfungen nicht so schnell machen kann
muß m.E. kein Manko sein. Auch junge Anwälte müssen
- zumindest die ersten Jahre - ziemlich ackern um auf
das (Netto-) Gehalt eines Industrie-Sachbearbeiters
nach 4 Jahren zu kommen, wenn sie es überhaupt
schaffen... (Betriebsrente, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
erfolgsabhängige Bestandteile, AG-Anteil an der
Rentenversicherung...)

Dazu hat man ein freies Wochenende, bezahlten Urlaub
und die Scheidungsrate ist bei Industrieleuten auch
niedriger...

Gruß,
Heinzi
 
G

GAST_DELETE

Guest
Wer in einer Kanzlei arbeiten will, muss fast zwingend beide Prüfungen absolvieren (sind genauer gesagt in Summe ~10 ).
Die deutsche Prüfung berechtigt zusätzlich einerseits, als Vertreter vor dem DPMA in Patentsachen aufzutreten und andererseits auch bzgl. Marken, Geschmacksmuster, ...

Industrieunternehmen haben oft kein Interesse daran, ihre Patentmenschen so auszubilden - und wollen auch vermeiden, dass diese in eine Kanzlei abdriften.
 
N

noname

Guest
Wenn Du immer als Angestellter in der Industrie arbeiten möchtest, brauchst Du die deutsche Prüfung m.E. nicht, da Du dann ja nie als Vertreter fremder Mandanten auftreten mußt.
 
H

Heinzi

Guest
Wenn Du immer als Angestellter in der Industrie arbeiten möchtest, brauchst Du die deutsche Prüfung m.E. nicht, da Du dann ja nie als Vertreter fremder Mandanten auftreten mußt.

..falsch!

Häufiger hat man es mit Gemeinschaftsanmeldungen
zu tun, bei denen man dann als Angestellter für die
eigene Firma und als PA/zug. Vertr. für die andere
Firma unterschreibt...

... wie häufig, hängt sicher vom Unternehmen selbst ab...

für einen freien Anwalt sind beide Prüfungen zwingend,
das scheint mir sicher richtig.

Im übrigen: Mir sind kaum Fälle aus den letzten Jahren bekannt,
bei dem Industriesachbearbeiter in die freie Anwaltschaft
gegangen sind. Die Zeiten "Kanzeischild raushängen und Millionär
werden" sind doch vorbei. Insbesondere da man heutzutage in
den guten Kanzleien noch die Senior-Partner mit durchfüttern
muß...

Unterm Strich hat beides seine Vor- und Nachteile. In der Industrie
hat man eben ein gesichertes Auskommen, auch wenn es
mal wirtschaftlich schlechter läuft...

Gruß,
H.
 
R

Robby

Guest
Der wohl häufigste Fall Industrie->Kanzlei ist: Die Firma schliesst die Patentabteilung, die Mitarbeiter machen eine Kanzlei auf und ab da läuft alles eben so weiter. Gibts meines Wissens vor allem bei mittelgrößen Firmen zur Zeit.
 
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