Zulassung zur EPA-Prüfung

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joe

Guest
Frage: Müssen die drei Jahre umfassende Beschäftigung eigentlich bei einem EPA-Anwalt abgeleistet werden oder kann man auch zwischenzeitlich zu einem anderen EPA-Anwalt wechseln , um die drei Jahre für die Zulassung vollzukriegen? Schon mal jetzt vielen Dank!
 
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Johnny

Guest
Du kannst bei verschiedenen zugelassenen Vertretern arbeiten und die jeweiligen Zeiten addieren (brauchtst dann eine separate Bestätigung für jeden Abschnitt). Es müssen aber beim EPA zugelassene Vertreter sein, "nur-Rechtsanwälte" oder "nur-PAs" können nicht als Ausbilder fungieren (dazu gibts's reichlich Rechtsprechung).
 
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Gast999

Guest
Wechseln kann man sicherlich, aber du solltest auf alle Fälle sicherstellen, dass dein "alter" EPA-Vertreter die erforderliche Bescheinigung für die Zulassung zur Prüfung auch ausstellt.
 
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Robby

Guest
Das sollte kein Problem darstellen, da lässt sich sicher in Analogie zur Rechtssprechung bei Arbeitszeugnissen argumentieren, dass er dazu verpflichtet ist.
 
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Gast999

Guest
Da zeigt sich dann aber der Unterschied zwischen Theorie und Praxis:

Weißt Du wie unangenehm ein PA sein kann, wenn er auf dich sauer ist.

Setze doch mal den Anspruch, den du vermeintlich hast, durch. Das kann dauern. Was dann? Däumchen drehen und warten, wie die Zeit vergeht.

Mein Tipp: Wenn man im Guten auseinander geht (ja, das soll es geben), dann vorher abklären.
 
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Johnny

Guest
Völlig richtig, wenn Du irgendwo weg gehst, dann mach möglichst die Tür so zu, dass Du dort notfalls wieder anklopfen könntest. In 40 Jahren Karriere kann so einiges passieren !
(Ich habe Schulfreunde, die türknallend zur Konkurrenz gegangen sind und dann ziemlich alt ausgesehen haben, als der Konkurrent vom alten Arbeitgeber übernommen wurde).
 

Fotti

BRONZE - Mitglied
Reicht das Arbeitszeugnis (mit Auflistung der Tätigkeiten) als "Bestätigung" für die Zulassung zur EPA-Prüfung aus?
 
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