technische Berufserfahrung

M

matze

Guest
Hallo!

Was fuer Vorraussetzungen werden an das Jahr Berufserfahrung gestellt? Kann ich beispielsweise ein Jahr Autos reparieren in Argentinien?

Danke fuer eure Antworten. M
 
K

Kandidat

Guest
Wenn Dir der Arbeitgeber ein Zeugnis mit exakten Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit ausstellt (weiß nicht, ob die Argentinos das so sehr mögen) und Du nicht an die Referatsleiterin persönlich gerätst, dann könnte es klappen ;)
 
J

joe

Guest
@Kandidat: Wie ist denn die Sache mit der Referatsleiterin gemeint?
 
S

Seppel

Guest
@Joe: Wenn Du die anderen, neueren Threads alle liest, erfährst Du, dass er (und bei weitem nicht nur er) Schwierigkeiten mit ihr hatte. Das scheint tatsächlich etwas Grundlegendes zu sein, nachdem, was ich schon so alles über sie gehört habe...
 
K

Kandidatin

Guest
na, das mit dem Autosreparieren würde wohl nicht reichen. Zumindest bei mir wurde sehr darauf geachtet, daß in dem Zeugnis auftauchte, daß Entwicklung und/oder Forschung betrieben wurde, das ganze natürlich auf einem technischen oder naturwissenschaftlichen Gebiet, wobei es nicht erheblich war, ob dies auf dem Gebiet des Studiums war oder nicht.
 
R

Robby

Guest
Was? Entwicklung oder Forschung?!? Ich kenne Leute, die ihre Zeit als Mechaniker bei der Bundeswehr anerkannt bekommen haben...
 
P

Pneumatiker

Guest
Um nichts anderes kann es eigentlich gehen...

Das Abstraktionsvermögen wird durch den Hochschulabschluss (hoffentlich) gewährleistet, der außerdem noch technisch sein muss. In der theoretischen Hinsicht also alles paletti.

Praktische Tätigkeit hingegen gewährleistet, dass man im echten Leben schon mal ein paar Gegenstände technischer Art in der Hand gehabt hat - im Idealfall verbunden mit viel Schmiere. ;-)

Also "reicht" Mechanikertätigkeit. Im Gegenteil, je bodenständiger, desto besser.
 
K

Kandidatin

Guest
Mir wurde ausdrücklich erklärt, daß eine wissenschaftliche Tätigkeit bzw. Entwicklungstätigkeit notwendig sei.
Z.B. (system-)administrative Tätigkeit im EDV-Bereich hätte nicht gereicht, wohl aber "systematisches Pipettieren" im Labor. Dabei hätte ich ersteres für technischer und anspruchsvoller gehalten.
Anscheinend gibt es da doch Unterschiede in der Anwendung diverser Vorschriften...
 
K

K.S.

Guest
Tja, mir wurde mitgeteilt, dass die Tätigkeit eben nicht wissenschaftlich sein darf sonderen praktisch sein muss. Wer z.B. als Hiwi an der Uni außerhalb seines Studiums Finite-Elemente-Berechnungen zur Strömungssimulation durchgeführt hat, der kann sich die nicht anrechnen lassen. Der Kollege, welcher die Rechenergebnis praktisch im Labor überprüft (misst) hat im Gegensatz dazu die Voraussetzung der praktischen Tätigkeit erfüllt.

Mir scheint dies auch logisch, da die (theoretisch) Wissenschaft wohl ausreichend (und im Überfluss für den PA-Beruf) im Studium praktiziert wird. Demnach sollte das Schrauben an Autos anerkannt werden.
 
D

Dr. T. Eulerspiegel

Guest
Mir dünkt, es hat sich in letzter Zeit ein Paradigmenwechsel vollzogen...
 
K

Kandidatin

Guest
mir scheint, hier liegt ein Mißverständnis vor. Wissenschaftliche Tätigkeit ist ja nicht theoretisch, sondern praktisch. Oder meint Ihr, daß wissenschaftliche Ergebnisse nur theoretisch existieren? ;-)
Ich habe den Referatsmitarbeiter damals so verstanden, daß eine Abgrenzung zwischen Routinetätigkeit (auf bekannten Gebieten) und eigenständiger, wissenschaftlicher bzw. Entwicklungs-Tätigkeit gefordert wäre. Er hat jedenfalls meine Arbeitszeugnisse dahingehend überprüft.
Aber ich lasse mich gerne belehren, daß diese Info falsch war... zumal ich dem Gesetztestext auch nix anderes entnehmen kann
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
Das mit dem praktischen Jahr wird meiner Meinung nach hier etwas zu wissenschaftlich behandelt. Als Ingenieur sollte man keine Schwierigkeiten haben das praktische Jahr mit den von der Hochschule vorgeschriebenen Praktika in der Industrie und Werkstudententätigkeiten etc. zusammenzukriegen. Als promovierter Ingenieur oder Naturwissenschaftler sowieso nicht.

Ich kenne niemanden, der wirklich praktisch gearbeitet hat und Probleme hatte sich das anerkennen zu lassen.
 
G

grond

Guest
GlücklicherKandidat schrieb:
Ich kenne niemanden, der wirklich praktisch gearbeitet hat und Probleme hatte sich das anerkennen zu lassen.
Vielleicht ist "Probleme" ja relativ, aber nach meiner Definition des Wortes hatte ich solche bei der Anerkennung. Weder die 15 Monate Zivildienst als Elektriker im Krankenhaus noch meine dreieinhalb Jahre als Mikrochipentwickler sollten mir anfangs als "praktische Arbeit" anerkannt werden. Argumente: Zivildienst ist keine Arbeit und Mikrochipentwickler nicht praktisch.
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
@grond:

Dann bist du Erste, der mir mit solchen Problemen bekannt ist. Deine Schilderung würde ich wirklich als Problem bezeichnen, vor allem weil ich genügend Kandidaten kenne, deren Zivildienst- bzw. Wehrdienstzeit auf die praktische Tätigkeit, zumindest teilweise, angerechnet wurde.
 
K

K.S.

Guest
Die Pflichtpraktika eines Dipl.-Ing.-Studiums reichen definitiv nicht aus, da sie nur 6 Monate betragen. Sämtliche Werkstudententätigkeit und Hiwitätigkeit von mehreren Jahren wurden bei mir abgelehnt, da sie zu wissenschaftlich und zu wenig praktisch waren oder im Umfang von 4 Monaten im Zusammenhang mit Studien- und Diplomarbeiten standen.

Im übrigen hat eine an das Studium angeschlossene Tätigkeit als Dipl.-Ing. oder Ähnliches sicherlich einen hohen Erfahrungswert für den späteren Beruf als PA, abgesehen von dem finanziellen Polster, das man sich für die Ausbildung schaffen kann. Diesen Zwischenschritt muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
Nun wäre natürlich zu klären, ob Deine Werkstudententätigkeiten tatsächlich praktisch technisch oder nicht doch, wie beanstandet, wissenschaftlich waren.

Ich hatte keine Probleme, da ich schon alleine 50 Wochen als Unipraktika abgeleistet habe (damit sich der Auslandsaufenthalt auch lohnt).

Ob eine Ingenieurtätigkeit nach Abschluss des Studiums und vor Beginn der Ausbildung ratsam ist, hängt sicherlich auch vom Abstraktions- und Vorstellungsvermögen der jeweiligen Person ab.
 
K

K.S.

Guest
GlücklicherKandidat schrieb:
Ob eine Ingenieurtätigkeit nach Abschluss des Studiums und vor Beginn der Ausbildung ratsam ist, hängt sicherlich auch vom Abstraktions- und Vorstellungsvermögen der jeweiligen Person ab.
Diese Berufserfahrung sollte nicht beim Abfassen von Anmeldungen helfen sondern im Umgang mit den Unternehmen bzw deren Angestellten.
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
@K.S.

Sind dafür nicht auch mehrmonatige Praktika und ein Funken emotionale Intelligenz ausreichend?
 
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