100 deutsche Aktenzeichen für deutsche Prüfung

Sir Eisbert

Schreiber
Hi, wer kann mir denn Näheres sagen zu dem Erfordernis 100 deutsche Aktenzeichen für die Prüfung vorweisen zu müssen. Wo ist die Grundlage dafür zu finden, was ist genau darunter zu verstehen (d.h. zählt dazu auch eine in D validierte EP Anmeldung, die ein deutsches Aktenzeichen erhält) und ob und wer dies eigentlich nachprüft. Vielen Dank für die Info!

(Anm. des Red.: Thema nach "Alles Mögliche..." verschoben, da dies keine fachliche Frage zur deutschen Prüfung ist.)
 
G

Gast999

Guest
Hallo Sir Eisbert, ich nehme an Deine Frage bezieht sich auf die Prüfungszulassung als Industriesachbearbeiter, oder?

Wenn dem so ist, bist Du hier genau *Ironiemodus ein* richtig *Ironiemodus aus*, denn die PA-Kaniddaten werden sich wahrscheinlich nicht darum kümmern, weil sie dieses Erfordernis nicht brauchen (soweit ich weiß), und *Trollmodus ein* einige sehen Dich als Quereinsteiger und damit als spätere Konkurrenz an, den Sie nicht. *Trollmodus aus*

Leider weiß ich auch nicht genau, wie das läuft. Mein Tip: Frage doch direkt beim Amt nach, wie das gehandhabt wird.
 
G

Gast999

Guest
http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt40.html

habe ich noch vergessen, nach §172 PatAnwO muß die Tätigkeit nach Art und Um fang bedeutend sein, deshalb hat das DPMA eben gesagt, daß dies durch den Nachweis von ca 100 Aktenzeichen nachgewiesen werden soll. Aber wie gesagt, ruf' beim Amt an.
 
A

anonühm

Guest
Ich halte das ganze "Gequatsche", sorry, "Geschreibe", mit *Trollmodus* und *Ironiemodus* etwas grenzwertig.

Selbstverständlich unterstützen sich Patentanwaltskandidaten und Industriesachbearbeiter (§ 172 PaO) gegenseitig !!! Ich habe hierzu sehr viele sehr positive Erfahrungen gemacht. Schließlich ist es egal, woher man sein Wissen hat. Das ist das, was für die Vorbereitung der Prüfung zählt und ob man sich als Lerngruppe versteht. Die Chemie muss stimmen. Der Ausbildungsort oder -weg ist wenig relevant.

Ich habe übrigens auch noch nicht vernommen, daß Patentanwaltskandidaten oder Industriesachbearbeiter im Schnitt unterschiedlich die DE-Prüfung absolvieren.

Zur Sache: die 100 Aktenzeichen werden stichprobenartig amtsseitig geprüft, ob der Antragsteller auch die notwendige Erfahrung hat. Wichtig ist, daß irgend wie erkennbar ist, daß der Antragsteller an der Anmeldung mitgearbeitet hat. Ob DE-Validierung von EP zählt sollte beim DPMA nachgefragt werden.
Aber ein Patentsachbearbeiter nach § 172 PAO sollte nach 8 Jahren so oder so 100 Aktenzeichen zusammenbekommen, oder ?
 
G

Gast999

Guest
Zu deinem Vorwort:

1. Gut, ich hätte etwas neutraler/sachlicher schreiben können.

2. Deine Meinung ehrt dich, dass Kandidaten die anderen unterstützen und ich habe nicht behauptet, dass die einen oder die anderen besser oder schlechter sind, aber

3. hat außer mir und jetzt dir auf das ursprüngliche Posting vom 19.5. geantwortet? Ich glaube nicht, oder?
 
P

Piephahn

Guest
Er hat aber auch erst nach 5 Tagen geantwortet. Bis dahin kein anderer. Also könnte der Verdacht stimmen.

Ich bin aber eher der Meinung, dass hier einfach kein Industriekandidat vorbeikommt, der über diese Sache bescheidweiß. Vermutlich haben die alle strengstes Surf-Verbot und nach dem Stechuhr-Piep denken die nicht im Traum daran, sich um die Ausbildung zu kümmern - geschweige denn um anderer Leute Probleme.

Abgesehen davon gibt es wohl nur sehr wenige Kandidaten in der Industrie, die machen ja fast alle zuerst den EPA und dabei bleibt es dann meistens auch. Von Bosch weiß ich, dass nur "die Leistungsträger" hinterher die deutsche Prüfung machen dürfen. Das werden nicht allzuviele sein, denke ich mir...
 
J

Johnny

Guest
Was heisst hier "nur Leistungsträger" ? Ein bisschen Selbstbewusstsein schadet hier nichts ! Die Prüfungsvorbereitung dürfte nach 8 oder 10 Jahren Praxis nicht viel Arbeitszeit in Anspruch nemen, für die Prüfung kannst du notfalls Urlaub nehmen, und wenn die Firma dir diesen Schrieb nicht ausstellt, dann sagst du eben, du gehst woanders hin. Und im übrigen : wenn es diese Aktenzeichen wirklich gibt, dann taucht da dein Name irgendwo auf Schriftstücken auf (darauf musst du achten !), und diese Akten sind öffentlich zugänglich. Das heisst, dass Du den Beweis für deine Mitwirkung an diesen Aktenzeichen im Idealfall auch ohne Mitwirkung deiner Firma erbringen kannst.
 
A

anonühm

Guest
Grundsätzlich sollte es für einen Industriesachbearbeiter nach § 172 möglich sein die geforderten 100 Aktenzeichen von "bearbeiteten" Akten anzugeben und er sollte aufzeigen können, daß er daran "mitgearbeitet" hat. Wer das nicht kann, weil er nicht so viele Akten bearbeitet hat, sollte sich evtl. Fragen, ob er den richtigen Weg geht. Schließlich ist die Zulassung das Eine, die Qualifikation für das spätere Arbeiten das Andere.

Der Nachweis der Aktenbearbeitung kann erfolgen bei Vorliegen einer Vollmacht durch die Unterschrift. Wer nach einigen Jahren noch keine Vollmacht hat, macht evtl. auch etwas falsch, oder ?

Ohne Vollmacht kann man auf Schreibzeichen (Namenskürzel etc.), Angabe des Namens als Sachbearbeiter, Telefonnummer des Bearbeiters etc. verweisen. Dabei ist für jüngere Mitarbeiter von Patentabteilungen anzuraten solche Daten in einer Anmeldung/einem Bescheid etc. anzugeben, damit der Bearbeiter auch für den geforderten Nachweis identifizierbar ist.

Sollte es Probleme mit dem "Chef" geben, sollte das Thema evtl. offen angesprochen werden. Ein Chef, der die DE-Zulassung auch hat, hat hierfür sicher immer Verständnis. Im anderen Fall, muß man eben einfallsreich sein.
 
G

Gast999

Guest
@anonühm: Nur zur Info und nicht als Besserwisserei gedacht. Du kannst auch 8 bzw. 10 Jahre Sachbearbeiter bei einem PA sein und dann die Prüfung ohne Ausbildung machen, dann hast du keine Vollmacht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn ich mache es so, und ich kenne auch andere, die es so machen. Wo steht im §172 PatanwO "Industriesachbearbeiter"? Die Überschrift lautet doch "Patentsachbearbeiter".

Nix für ungut.

Gruß
 
A

anonühm

Guest
Danke.
Grundsätzlich gilt natürlich das Obige auch für solche Fälle.
 
G

Gast999

Guest
anonühm: Klar, Du hasr Recht. es ging mir nur um die Vollmacht.
 
A

anonühm

Guest
Also auch für Mitarbeiter von PA ist es sinnvoll, daß irgendwie in der AKte nachweisbar ist, daß man beiteiligt war, wie über Schreibzeichen etc.

Aber das Thema "100" sollte kein Problem sein nach 8 bis 10 Jahren, oder ?
 
G

Gast999

Guest
anonühm: Falls die Frage nicht rethorisch gemeint war, wer in 8 bzw. 10 Jahren als Sachbearbeiter in einer Kanzlei keine hundert Akten bearbeitet hat, sollte sich einsargen lassen. Ich habe momentan noch keine Ahnung, wie viele es bei mir genau sind, aber es ist sicher ein Vielfaches von hundert. Das sollte natürlich nachweißbar sein.
 
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