Ich muss meinem Vorredner beipflichten, so viel ich weiß geht eine Ausbildung zum PA nur über einen PA mit deutscher Zulassung. Dies gilt übrigens auch für die drei Jahre, die man für die EPA-Prüfung braucht. Die Zeit die man bei einem RA verbracht hat, der vor dem EPA auftritt, wird einem nicht anerkannt.
Fazit: Wenn man beide Abschlüsse haben will, d.h. deutscher PA und European Patent Attorney, sollte man sich einen Ausbilder suchen, der auch wirklich beide Abschlüsse hat und iin den entsprechenden Listen beim DPMA und EPA eingetragen ist. Für die deutsche Ausbildung gibt es noch ein weiteres Detail: ein deutscher PA darf offiziell erst dann ausbilden, wenn er mindestens fünf Jahre als PA auf dem Buckel hat. Diese ganzen Dinge sollte man mit seinem potentiellen Ausbilder gleich am Anfang abklären. Ich hab' nämlich die Erfahrung gemacht, dass man nicht erwarten darf, dass der eigene Ausbilder über die Ausbildungsbedingungen Bescheid weiß.
Hoffe das hilft weiter,
Gruß
Theo