EPA Zulassung ohne EU Staatsbürgerschaft

A

Ausländer

Guest
Hat einer von euch Erfahrung mir der Zulassung als Vertreter vor dem EPA für nicht-Europäer? Ist es möglich eine Begnadigung vom Präsidenten des EPA gemäss Artikel 134(6) EPÜ zu bekommen, und wenn ja, was sind die Vorraussetzungen dafür?
Wäre für jeden Hinweis dankbar.
 
G

Gast999

Guest
Ich kenne einen US-Amerikaner, der zugelassen wird. Aber frage mich nicht, wie er das geschafft hat. Eine doppelte Staatsbürgerschaft hat er jedoch nicht.
 
F

(fast) null problemo

Guest
EU-Staatsbürgerschaft ist natürlich nicht erforderlich, es reicht die Staatsbürgerschaft eines EPÜ-Vertragsstaats, Art 134(2)a) EPÜ!!!

Ich kenne einen Fall eines deutschen Patentanwalts mit (ausschließlich) russischer Staatsbürgerschaft (deutsche Staatsbürgerschaft ist ja in DE kein Erfordernis - mehr), der am Ende (nach gewissem Bangen) völlig problemlos m.H. von Art. 134(6) EPÜ von Präsidents Gnaden zum Europäischen Vertreter werden konnte.

Beachte: Prüfungsvorrausetzung ist die EPÜ-Staatsbürgerschaft nicht. Und wenn Du die EPA-Prüfung erst einmal bestanden hast, dann bist Du so ein Überflieger, und dann ist der Rest ein Klacks.

Natürlich muss man ein wenig dazu vortragen, warum man ein "besonders gelagerter Fall", so Art. 134(6) EPÜ, ist. Wenn Du also Deinen Lebensmittelpunkt in den USA hast und dort eine Einzelkanzlei betreibst, ist das wahrscheinlich schwieriger. Wenn Du mit einem/einer Deutschen verheiratet bist, seit 10 Jahren in Deutschland wohnst und hier auch in einer Kanzlei arbeitest, Du aber aus irgendwelchen Gründen die Nicht-EPÜ-Staatsbürgerschaft nicht loswirst und deshalb die EPÜ-Staatsbürgerschaft nicht bekommst, ist das wohl eher ein Selbstgänger.

Bei weiterem Interesse könnte ich den Kontakt mit dem o.g. Kollegen herstellen. 0179/488 97 67
 
A

Ausländer

Guest
[quote:(fast) null problemo]Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte nicht-EU-Vertragstaatsbürgerschaft, in diesem Fall USA

Vielen Dank für die Tipps, ich würde den besagten Kollegen gerne Kontaktieren wenn er damit einverstanden ist.

Das mit der Prüfung dauert noch eine Weile, aber ich wollte abschätzen können ob es denn überhaupt möglich wäre, wie man sich um Begnadigung bemüht, wie weit im vorraus man dies braucht usw.

Nochmals Danke!
 
F

fast null problemo

Guest
Ich wollte die Adresse des begnatigten (russischen) Kollegen hier nicht ins Netz stellen.
Ruf doch mal an: 0179 488 97 67

Aber vielleicht ist der Bekannte von gast999 eine bessere Informationsquelle, der ist ja Amerikaner...
 
A

Ausländer

Guest
Stimmt. Gast999, kannst du deinen Bekannten bei gelegenheit fragen, ob er etwas dagegen hat wenn ich ihm eine mail schicke/mich bei ihm melde, oder vielleicht kannst du ihn ja einfach fragen wie das mit der Zulassung bei ihm war, das würde auch schon reichen.
Danke
 
G

Gast999

Guest
Erst jetzt gesehen, entschuldigung. Werde meinen Bekannten fragen, das kann aber ein bißchen dauern. Ich melde mich an dieser Stelle wieder.
 
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