PA+EPA Prüfung

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Steuersünder

Guest
Hat jemand Erfahrung oder eine Meinung, ob es sinnvoll ist, das Amtsjahr verlängern zu lassen, um sich nicht gleichzeitig auf die deutsche und die europäische Prüfung vorbereiten zu müssen?

Konkret: Ich fange mein Amtsjahr im Juni an, habe also wohl etwa im Februar schriftliche Prüfung und im April mündliche, wenn ich das richtig sehe.

Da etwa Ende März die europäische stattfindet und ich ungern noch ein weiteres Jahr warten möchte, würde ich natürlich gerne die EPA-Prüfung machen und die deutsche verschieben. Das wiederum geht aber offenbar nur unter Verlängerung des Amtsjahres.

Was meint das Forum dazu?
 
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Steuersünder

Guest
Wenn ich mir das recht überlege, ist das alles nicht so richtig ideal.

Wenn ich 4 Monate später ins Amtsjahr gehe, ist die deutsche schriftliche Prüfung etwa im Juni, also gerade mal gute 2 Monate nach der europäischen. Das wird wohl nicht reichen zum Lernen, oder?

Sonst müsste ich 8 Monate später anfangen, da kann ich mich eigentlich besser gleich ein Jahr in Ruhe auf die darauffolgende EPA-Prüfung vorbereiten (+ noch zwischendurch Urlaub machen).
 
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GAST_DELETE

Guest
Machen nicht einige noch zusätzlich ein Referendariat an einem "normalen" Gericht? Habe gehört, das soll ganz gut sein, aber zusätzliche Wochen dauern. Kenne aber leider die Details nicht.

Wie ist das eigentlich: bei Amtsjahr Februar bis September kann man schriftliche Prüfungen im Oktober machen. Mündliche Prüfungen sind anscheinend immer ~ 6 Wochen später, also Dezember - oder?
 
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Robby

Guest
@Steuersünder: Hast Du denn die 3 Jahre schon voll, BEVOR Du ins Amtsjahr gehst? Sonst ist eventuell Essig mit EPA-Prüfung schreiben im Amtsjahr. Anerkannt werden die 6 Monate fürs Amtsjahr erst, wenn Du zur (deutschen) Prüfung zugelassen bist. Wenn ich mich richtig erinnere. Vielleicht nochmal nachlesen...
 
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Steuersünder

Guest
Hi, Robby,

meine 3 Jahre habe ich dann grade so auf den Tag genau voll. Ansonsten hast Du wohl recht mit der Anrechnung, soviel ich weiß.

Wie ist das beim EPA eigentlich - das DPMA akzeptiert doch nur 24 Urlaubstage pro Anwaltsjahr, bei mehr sagen sie, man habe die zwei Jahr nicht voll. Macht das EPA auch solche dümmlichen Sperenzchen?
 
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Robby

Guest
Keine Ahnung. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, schließlich kommen zum EPA Leute aus allen möglichen Ländern. Und da sollte die Regelung nicht zu streng sein, sonst gibts nur bürokratischen Monsteraufwand für die Leute beim EPA. Anrufen schadet nicht. Oder ich würds veilleicht einfach nicht erwähnen.

Ansonsten halte ich 2 Monate für ausreichend, wenn man ein flinkes Kerlchen ist. Zu bedenken ist, dass einige Leute in 2 Wochen das lernen, was andere in 4 Monaten nicht in ihre Birne bekommen. Das wird bei diesen Diskussionen oft übersehen.

Und wenn Du bei der deutschen Prüfung durchfällst: Kein Beinbruch, die nächste Gelegenheit sollte 4 Monate später klappen. Ich würds an Deiner Stelle riskieren.
 
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gast

Guest
"Und wenn Du bei der deutschen Prüfung durchfällst: Kein Beinbruch, die nächste Gelegenheit sollte 4 Monate später klappen. Ich würds an Deiner Stelle riskieren. "

Leider nein. Die Zeit beträgt wohl wenigstens 8 Monate, § 39 Abs. 2 PatAnwAPO.
 
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XYZ

Guest
soweit mir bekannt ist, haben sich die Modalität für die anerkennung des Amtsjahres dieses Jahr geändert. Das halbe Jahr gibt es jetzt wohl erst, wenn die deutsche Prüfung bestanden wurde. BITTE PRÜFEN!!! für alle die das halbe Jahr brauchen und sich grade im Amtsjahr befinden
 
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