Kauf einer Kanzlei

käufer

Gesperrt
Liebe Forumteilnehmer

Welche Modalitäten sind beim Kauf einer Kanzlei zu beachten?
Wie wird der Preis ermittelt (x-faches vom Gewinn/Umsatz)?
Wie erfolgt die Auszahlung?
Was sind die Vorteile/Nachteile der jeweiligen Regelung?

Freue mich auf Eure Beiträge

Käufer
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Jetzt wird es hier ja mal wieder lustig:)

Um zu starten:

Je nachdem ob zu einem Stichtag Bargeld fließt, ob zu einem Stichtag eine Bewertung erfolgt, die später abbezahlt werden soll oder ob Umsatz- oder gar Gewinn-Anteile über Jahre hinweg abgegeben werden sollen evtl. mehr oder weniger der unten genannten Zahlen:

1-facher Umsatz oder 3-facher Gewinn oder Mischformel, bei Stichtagsbewertungen i.d.R. gemittelt über die letzten 3 Jahre.

Bei höherem wirtschaftlichen Risiko des Käufers weniger, bei geringerem Risiko mehr.

Dann noch die üblichen Erhöhungs- oder Minderungsfaktoren: Verkäufer über 60 (schlecht), Einzelkanzlei (schlecht), breite Mandantenstreuung mit Mandantenbeziehungen, die über Jahrzehnte bestehen (gut) etc. etc.

Persönliche Anmerkung: Ich würde bei einem Kauf eine andere Rechnung aufmachen: Nach Abzug eines "Geschäftsführergehaltes" i.H.v. 120 K€/a sollte der übrig bleibende Gewinn eine Rendite von mindestens 20% auf den Kaufpreis bringen.
 
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