Beurteilung der kandidaten durch Ausbilder

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unknown

Guest
Hallo zusammen!

Wie Ihr alle wißt, bekommt nach einem Jahr bzw. am Ende der AUsbildung eine Note verpaßt. Wenn man nun mit dieser Note nicht ganz zufrieden ist - besteht dann die Möglichkeit sich über die BEurteilung zu beschweren? Noch zum Hintergrund: meine Ausbilder sind der Auffassung, daß die Noten nach juristischen Maßstäben zu vergeben sind. Ich bin daher schon froh, wenn man mir ein befriedigend verpasst!

Über eure Meinungen oder gar Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr freuen!



unknown
 
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Robby

Guest
Wie hast Du denn Deine Note überhaupt erfahren? Ich kümmer mich um so was überhaupt nicht....
 
U

unknown

Guest
@ robby: laut prüfungsordnung sollte Dein Ausbilder Dich über die Beurteilung in Kenntnis setzen!

Außerdem ist eine passable Beurteilung für Bewerbungen nicht schlecht!


unknown
 
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GAST_DELETE

Guest
unknown schrieb:
Außerdem ist eine passable Beurteilung für Bewerbungen nicht schlecht!
unknown
Nichts für ungut, aber die Note, die Dir Dein Ausbilder gibt, interessiert niemanden ....

X-Ray
 
U

unknown

Guest
@ gast: Wenn dem wirklich so ist, bin ich beruhigt!

Wieso bist Du Dir da so sicher ? Interessiert mich wirklich, und würde mir helfen !
 
G

GAST_DELETE

Guest
unknown schrieb:
Wieso bist Du Dir da so sicher ? Interessiert mich wirklich, und würde mir helfen !
Der Ausbilder teilt seine Bewertung dem DPMA mit, so daß dieses feststellen kann, daß das Ziel der Ausbildung beim Patentanwalt erreicht ist. Die Bewertung wird dann Deiner Akte beigefügt, ein Dritter (insbesondere Patentanwalt, bei dem man sich bewirbt) kann jedoch keine Einsicht in die Akte nehmen.

X-Ray
 
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Robby

Guest
So ist mir das auch bekannt, deswegen werde ich mich auch weiterhin nicht drum kümmern....
 
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PAC-man

Guest
unknown schrieb:
Wieso bist Du Dir da so sicher ?
Nun, zum Beispiel deshalb, weil ich genügend (n > 4) Ex-Kandidaten kenne, deren Ausbilder bis heute (mehr als 2 Jahre nach Abschluß der Ausbildung) noch nicht einmal die Ergebnisse der Übungsklausuren an die Kammer geschickt haben (was daran liegen könnte, daß die Klausuren bislang nicht korrigiert worden sind ;o). Da die Kammer dies nicht einmal angemahnt hat, belegt mE definitiv, daß alle diese Bewertungen komplett für die Tonne sind.

Mach' Dich ja nicht verrückt, im Prinzip sind doch nicht einmal die Abschlußnoten relevant, wichtig ist allein, daß Du bestehst, sonst nix.

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Verwunderter

Guest
Ist ja ganz erfreulich zu hören, dass die Bewertungen offenbar nur für die Akte sind.
Offenbar scheinen bei den Patentanwälten andere Gesetzmäßigkeiten zu herrschen als sonst am Arbeitsmarkt: Ein Bewerbungsempfänger, der weiß, dass der Bewerber eigentlich über ein Zeugnis / Bewertungsdokument verfügen müßte, welches der Bewerbung aber nicht beiliegt, würde immer davon ausgehen, dass hier eine schlechte Note verheimlicht werden soll. Das gilt normalerweise bei Arbeitszeugnissen gleichermaßen wie beispielsweise bei Vordiplomzeugnissen etc.

Oder erwarten manche Anwälte in einer Bewerbung doch so eine Bewertung??
Würde mich mal interessieren, worauf bei einer Bewerbung als fertiger Anwalt bei einer Kanzlei Wert gelegt wird.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Tja, das scheint eben eine Bewertung ausschließlich fürs DPMA zu sein.
Ansonsten gilt wohl wie überall: Arbeitszeugnis von der ausbildenden Kanzlei verlangen, bzw. von der Kanzlei, bei der man als Anwalt im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat.
 
R

Robby

Guest
Die Praxis läuft doch so: Du kommst mit einer Kanzlei ins Gespräch, sie geben Dir ein paar Akten, nix besonders wichtiges oder eiliges, du bearbeitest die Akten. Falls das Ergebnis ok ist, gehts in die nächste Runde. Die Ergebnisse Deiner Arbeit zählen. Wen interessieren da Zeugnisse? Keine Sau.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Also ich habe jetzt schon ein paar Leute eingestellt. Mich interessiert schon auch, wie einer von seinem früheren Arbeitgeber beurteilt wurde.
Arbeitsprobe ist gut, aber wenn einer >2 Jahre in einer Kanzlei angestellt war, und er legt mir kein Arbeitszeugnis vor, so wundert mich das.
 
K

Kandidatin

Guest
PAC-man schrieb:
Nun, zum Beispiel deshalb, weil ich genügend (n > 4) Ex-Kandidaten kenne, deren Ausbilder bis heute (mehr als 2 Jahre nach Abschluß der Ausbildung) noch nicht einmal die Ergebnisse der Übungsklausuren an die Kammer geschickt haben (was daran liegen könnte, daß die Klausuren bislang nicht korrigiert worden sind ;o). Da die Kammer dies nicht einmal angemahnt hat, belegt mE definitiv, daß alle diese Bewertungen komplett für die Tonne sind.
...
bei meinem Ausbilder wurde recht schnell angemahnt, als die Klausuren nicht rechtzeitig zurückgesandt wurden. Ich habe mich auch gewundert, warum in anderen Kanzleien die Kandidaten nicht an diesen Übungsklausuren teilnehmen konnten. Trotzdem habe auch ich den Eindruck, daß alle diese Dinge (Klausuren, Beurteilungen) nach der Ablage (und vermutlich auch schon vorher) inhaltlich niemand interessieren.
 
R

Robby

Guest
Ich sollte präzisieren: Die Zeugnisse für die Kammer oder fürs Amt interessieren doch wohl niemanden, oder? Ein Arbeitszeugnis nach 2 Jahren Festanstellung ist eine andere Angelegenheit.
 
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Unwissender

Guest
kandidatin schrieb:
Ich habe mich auch gewundert, warum in anderen Kanzleien die Kandidaten nicht an diesen Übungsklausuren teilnehmen konnten.
Von derartigen Klausuren habe ich noch nie gehört. Wer stellt die und wann? Und wer korrigiert sie?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Jeder Ausbilder bekommt 4x jährlich eine EPA Klausur (A oder B oder C oder D-Teil) von der Kammer. Die Kandidaten sollten diese lösen und dann vom Ausbilder korrigieren lassen. Korrigierte Lösung wird an Kammer gesendet.
 
U

Unwissender

Guest
Du meinst mit Kandidaten tatsächlich solche für den deutschen PA?

Da frage ich mich aber, was die deutsche Kammer mit der EPA-Prüfung zu schaffen hat.
 
K

Kandi

Guest
Denen sind die hohen Durchfallquoten (der deutschen Anwärter auf EPA Zulassung) peinlich.
 
K

Kandidatin

Guest
Gast schrieb:
Jeder Ausbilder bekommt 4x jährlich eine EPA Klausur (A oder B oder C oder D-Teil) von der Kammer. Die Kandidaten sollten diese lösen und dann vom Ausbilder korrigieren lassen. Korrigierte Lösung wird an Kammer gesendet.
stimmt nicht ganz, ich meine, das war nur während des ersten Jahres. Außerdem kamen nur die Teile A, B und C. Als letztes kam eine deutsch PA-Püfungsklausur.
Ich fand es auch merkwürdig, daß wir mit EPA-Klausuren "üben" sollten. Aber gleich mit den echten Prüfungsklausuren anzufangen, wäre auch etwas heftig gewesen. Vielleicht sollte man sich aber auf solche beschränken und diese dafür erst im zweiten Jahr schreiben lassen. Das macht einfach mehr Sinn als EPA-Klausuren.
 
P

PAC-man

Guest
kandidatin schrieb:
bei meinem Ausbilder wurde recht schnell angemahnt, als die Klausuren nicht rechtzeitig zurückgesandt wurden.
Klar, es wird angemahnt. Genau einmal. Und wenn dann nix kommt, kommt nix.

Unwissender schrieb:
Da frage ich mich aber, was die deutsche Kammer mit der EPA-Prüfung zu schaffen hat.
Daß die Ausbildung zum deutschen PA in erster Linie deutsches Recht zum Thema hat, ist klar. Das heißt jedoch nicht, daß ein deutscher PA keine Kenntnisse im EPÜ und der Entscheidungspraxis des EPA braucht (selbst wenn er kein europäischer Vertreter sein sollte).

Die EQE-Übungsklausuren sollen mW pro forma sicherstellen, daß ein Kandidat auch mit diesem Zweig des Rechts in Berührung gekommen ist.

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