Hallo! Habe gehört wenn man einen nahtlosen Übergang zwischen Ausbildung in der Kanzlei und dem darauf folgendem Amtsjahr wünscht, muss man an folgenden Terminen "angemeldet" werden:
1. April, 1. August und 1. Dezember
Und falls man eine Pause dazwischen haben will, dann eben 1 bis 3 Monate früher. Ist das korrekt? Man könnte doch die Pause für Arbeiten für die Kanzlei, Vorbereitung auf die Prüfungen und eventuell auch etwas Urlaub ;-) nutzen? Wie sind da Eure Erfahrungen? Bin gespannt!
1. April, 1. August und 1. Dezember
Und falls man eine Pause dazwischen haben will, dann eben 1 bis 3 Monate früher. Ist das korrekt? Man könnte doch die Pause für Arbeiten für die Kanzlei, Vorbereitung auf die Prüfungen und eventuell auch etwas Urlaub ;-) nutzen? Wie sind da Eure Erfahrungen? Bin gespannt!