Übergang Kanzlei - Amtsjahr

Fotti

BRONZE - Mitglied
Hallo! Habe gehört wenn man einen nahtlosen Übergang zwischen Ausbildung in der Kanzlei und dem darauf folgendem Amtsjahr wünscht, muss man an folgenden Terminen "angemeldet" werden:

1. April, 1. August und 1. Dezember

Und falls man eine Pause dazwischen haben will, dann eben 1 bis 3 Monate früher. Ist das korrekt? Man könnte doch die Pause für Arbeiten für die Kanzlei, Vorbereitung auf die Prüfungen und eventuell auch etwas Urlaub ;-) nutzen? Wie sind da Eure Erfahrungen? Bin gespannt!
 
R

Robby

Guest
Richtig, so weit ich das jetzt überblicke. Ich werde einen Monat Urlaub machen:) Und Du?
 
K

Kandidatin

Guest
ich habe verlängert, weil ich den anfangs gewünschten nahtlosen Übergang nun doch nicht mehr will. Da überschneidet sich dann die Wohnungssuche mit der Prüfungsvorbereitung (Hagen) bzw. die mündliche Hagenprüfung mit dem Beginn des Amtsjahrs usw.
Viel angenehmer ist es doch, noch mal vor dem Amtsjahr durchatmen zu können und einfach nur zu arbeiten... (und dabei natürlich noch mal Erfahrungen zu sammeln), ohne unterschreiben zu müssen...
Wenn man aus dem Amtsjahr zurückkommt, muß man schließlich für alles selbst einstehen...
 
P

PAC-man

Guest
kandidatin schrieb:
ich habe verlängert, weil ich den anfangs gewünschten nahtlosen Übergang nun doch nicht mehr will...
Ich bin erstaunt.
Noch jemand, der in dieser Hinsicht so denkt wie ich ;o)

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G

GAST_DELETE

Guest
[quote:kandidatin]ich habe verlängert, weil ich den anfangs gewünschten nahtlosen Übergang nun doch nicht mehr will.

Aha! Also man kann später noch verlängern, d. h. den Übergang zw Kanzlei und Amtsjahr verschieben wenn man merkt dass es einem zu viel wird? Interessant..... Ich selbst bin noch gar nicht angemeldet. Hoffentlich bald!!
 

Fotti

BRONZE - Mitglied
[quote:kandidatin]ich habe verlängert, weil ich den anfangs gewünschten nahtlosen Übergang nun doch nicht mehr will.

Aha! Also man kann später noch verlängern, d. h. den Übergang zw Kanzlei und Amtsjahr verschieben wenn man merkt dass es einem zu viel wird? Interessant..... Ich selbst bin noch gar nicht angemeldet. Hoffentlich bald!!
 
K

K.S.

Guest
Hallo Robby,

nur mal eine (belanglose) Frage.

Stimmt es, dass Du Deine Ausbildung direkt im Anschluss (vielleicht nach etwas Urlaub) an Dein Studium bzw. Promotion angeschlossen hast?

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

K.S.
 
K

Kandidatin

Guest
na ja, das macht dann der Ausbilder, der ein entsprechendes Schreiben losschickt.
 
P

PAC-man

Guest
Fotti schrieb:
Aha! Also man kann später noch verlängern, d. h. den Übergang zw Kanzlei und Amtsjahr verschieben wenn man merkt dass es einem zu viel wird?
Nuuuun... es gibt sie, aber man möchte sie nicht wirklich.

Es besteht nach § 7 (3) PAPrO die Möglichkeit, die Ausbildung vom Präsidenten des DPMA um 6 Monate zu verlängern zu lassen. Doch wer läßt sich schon gerne bescheinigen, daß er das Ziel eines Ausbildungsabschnitts nicht erreicht hat?

Aber angenommen, Du machst ein zweimonatiges Praktikum bei einem Gericht für Patentstreitsachen in Vollzeit, so würde diese Zeit auf die Ausbildungszeit in der Kanzlei nicht angerechnet, was unter Umständen zur Folge hätte, daß Du amtsseitig erst vier Monate später ins Amtsjahr gehen dürftest...

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S

Steuersünder

Guest
PAC-man schrieb:
Aber angenommen, Du machst ein zweimonatiges Praktikum bei einem Gericht für Patentstreitsachen in Vollzeit, so würde diese Zeit auf die Ausbildungszeit in der Kanzlei nicht angerechnet, was unter
Ist das tatsächlich so? Bisher bin ich immer davon ausgegegangen, dass das Praktikum auf die Kanzleizeit angerechnet wird. Leider weiß ich nicht, wie ich darauf komme.
 
K

Kandidatin

Guest
also die Zeit beim Gericht wird als Ausbildungszeit anerkannt, allerdings muß man sie sich noch vom Präsidenten des DPMA genehmigen lassen. Aber das muß man sowieso, weil die beim DPMA sonst Streß kriegen.
Die Ausbildungsverlängerung muß keine 6 Monate betragen. Sie kann auch einfach nur 1 Monat betragen, was bereits ausreicht, um die Verschiebung des Amtsjahrbeginns zu erreichen, wenn man gerade auf der "Zeit-"Kippe war.
Und das muß auch nciht damit begründet werden, daß man zu doof oder zu faul ist.
Da lassen sich auch andere Gründe anführen. Meiner Erinnerung nach ist eine Begründung aber auch nicht unbedingt erforderlich.
 
G

grond

Guest
PAC-man schrieb:
Fotti schrieb:
Aha! Also man kann später noch verlängern, d. h. den Übergang zw Kanzlei und Amtsjahr verschieben wenn man merkt dass es einem zu viel wird?
Nuuuun... es gibt sie, aber man möchte sie nicht wirklich.

Es besteht nach § 7 (3) PAPrO die Möglichkeit, die Ausbildung vom Präsidenten des DPMA um 6 Monate zu verlängern zu lassen. Doch wer läßt sich schon gerne bescheinigen, daß er das Ziel eines Ausbildungsabschnitts nicht erreicht hat?
Ist das so kompliziert? Ich habe zum 1.2. angefangen, hätte also offenbar zwei Monate vor dem Amtsjahr. Gerne würde ich aber erst vier Monate später ins Amtsjahr gehen, um vorher z.B. noch ein mehrmonatiges "Praktikum" (oder was auch immer) bei einer Kanzlei im Ausland zu machen...

Muss ich mir etwa eine lange Krankheit zulegen? :eek:)
 
P

PAC-man

Guest
kandidatin schrieb:
also die Zeit beim Gericht wird als Ausbildungszeit anerkannt...
Nun, § 7 (1) Nr. 1 PAPrO sagt, daß man wenigstens zwei Jahre und zwei Monate bei einem Patentanwalt oder bei einem Patentaassessor einer Indstrieabteilung tätig sein muß.

§ 19a PAPrO sagt, daß der Präsi die Ausbildung beim Gericht für Patentstreitsachen frühestens ein Jahr nach dem Anfang der Ausbildung beim PA genehmigen kann.

Ich entnehme den Regelungen (insbesondere § 1) nicht, daß letzterer Weg die Ausbildung beim PA ersetzt.

So war das auch bei einem meiner Vorgänger, der ein zwei Tage pro Woche stattfindendes Praktikum am Gericht beim Amt als "Vollzeit" deklariert hatte, weshalb er mit seinem Amtsjahr vier Monate zu warten hatte.

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K

Kandidatin

Guest
wenn ich mir das so ansehe, muß ich Dir recht geben. Ich habe diese Auskunft (mit der Anerkennung des Gerichtspraktikums) dann wohl von anderen, wie ich meine anderen Kandiaten, aber auch von einer Dame beim DPMA.
Wie auch immer, bei mir würde dann 1 Monat fehlen. Bin nun gespannt, was die mit meinem Antrag für das Amtsjahr machen. Hoffentlich nicht noch mal verschieben...
 
F

Fragezeichen

Guest
Der oben verschwiegene Rest des §7 (1) PatAnwO sagt: "Eine Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen ist bis zu zwei Monaten auf die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor anzurechnen."

Kann jemand möglichst aus eigener Erfahrung und unter Verweis auf verläßliche Regeln die Verwirrung auflösen, ob ein Praktikum beim Landgericht (das ja wohl in der Regel nicht Vollzeit, sondern 1-2 Tage pro Woche beansprucht) auf die 26 Monate angerechnet wird oder nicht? Ich möchte sicherlich nicht dieses Praktikum am Ende meiner Kanzleizeit (also nach 24 Monaten) machen, wenn die Gefahr besteht, deshalb nicht zum Amtsjahr zugelassen zu werden.
 
S

Steuersünder

Guest
Fragezeichen schrieb:
Der oben verschwiegene Rest des §7 (1) PatAnwO sagt: "Eine Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen ist bis zu zwei Monaten auf die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor anzurechnen."
Na endlich etwas fundiertes. Habe ich das also doch richtig in Erinnerung gehabt.

Fragezeichen schrieb:
Kann jemand möglichst aus eigener Erfahrung und unter Verweis auf verläßliche Regeln die Verwirrung auflösen, ob ein Praktikum beim Landgericht (das ja wohl in der Regel nicht Vollzeit, sondern 1-2 Tage pro Woche beansprucht) auf die 26 Monate angerechnet wird oder nicht?
Ich gehe mal davon aus (habe es selbst noch nicht gemacht), dass das Praktikum offiziell als Vollzeit eingestuft wird.

Bei den Juristen ist es im Referendariat doch auch nicht anders. Außerdem kann es genauso gut passieren, dass man einmal mehr als 2 Tage in einer Woche hingehen muss, denke ich mir.
 
K

Kandidatin

Guest
danke noch für die Richtigstellung mit dem relevanten §. Man muß halt wissen, wo man zu suchen hat...
Also das Gerichtspraktikum betrifft i.d.R. nur 2 Tage, aber man hat immer was zum Durcharbeiten, so daß man locker auch mehr Zeit damit verbringen kann. Es bleibt aber auch noch Zeit, um das eine oder andere in der Kanzlei zu machen oder was auch immer.
 
T

Triss

Guest
Hallo,

ich habe kürzlich mit der Patentanwaltskammer telefoniert, da ich ebenfalls über eine Verlängerung wegen einer Auslandszeit nachdenke. Dort sagte man mir, eine Verschiebung des Amtsjahres sei kein Problem!

Schöne Grüße
Triss
 
F

Fotti

Guest
mehrmonatiges "Praktikum" (oder was auch immer) bei einer Kanzlei im Ausland

Ist denn die Kanzlei, bei der man die Ausbildung macht, idR damit einverstanden, wenn Kandidaten "so zwischendurch" für ein paar Monate bei einer Kanzlei im Ausland arbeiten?
 
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