Urlaub

U

urlaubsreif

Guest
Hallo,

wie steht es eigentlich in anderen Kanzleien als der meinen mit Urlaub für die Kandidaten? Wann, wieviel, wieviel am Stück? Müsst Ihr für jeden Arztbesuch Urlaub nehmen? Könnt Ihr halbe Tage "reinarbeiten"? Und wieviel Urlaub müsst Ihr für die Lernphasen für Hagen opfern?

Gruss, u...reif
 
U

Urlauber

Guest
Habe 30 Tage pro Jahr, 3 Wochen am Stück sind o.k., praktisch Gleitzeit ohne Zeiterfassung. Für Hagen habe ich (je Prüfung) einige Tage Urlaub spendiert.
 

Fotti

BRONZE - Mitglied
30 Tage....wow! Bei mir sind es nur 24. Und mein Ausbilder hat gesagt, ich bin nicht hier um Urlaub zu machen, sondern eine gute Ausbildung. Wegen diesem "psychologischen Druckmittel" werde ich wohl max. 15 Tage nehmen.
 
R

Robby

Guest
Eieieiei.... Ich hab 24, theoretisch und praktisch. Hagen ist extra.
 
L

Lisa

Guest
Hi,
ich habe 27 (meines Wissens nach sind laut Aubildungsordnung nur 25 erlaubt) und darf nicht mehr als drei Wochen am Stück fehlen. Für die Präsenzphasen werde ich freigestellt, zur Klausurvorbereitung nehme ich Urlaub. Gleittage oder halbe Tage gibt es in dem Sinne nicht - wenn ich zum Arzt gehe, dann früh morgens oder spät abends, das lässt sich dann auch wieder reinarbeiten, die Zeit wird nicht überwacht, was nicht unbedingt dazu führt, dass man weniger arbeitet.. Meine Urlaubstage nehme ich aber auch zumindest im Wesentlichen, fühle mich seitens der Kanzlei nicht unter Druck gesetzt, weniger zu nehmen.
Ich finde das eigentlich so einigermaßen fair...
 
F

Freizeitforscher

Guest
Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind 24 Tage Minimum. Also dürfte man streng genommen als Kandidat nur entweder 24 oder 25 (wegen der Ausbildungsordnung) Tage Urlaub haben?

Zeiterfassung gibt es in meiner Ausbildungskanzlei für mich auch nicht. Freistellung für Hagen etc. ist wahrscheinlich mittlerweile auch schon normal.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Bis zu 24 Tage werden einem nach APrO pro Jahr als zur Ausbildung zugehörig angerechnet. Wer z.B. eine Woche mehr Urlaub macht, muss eben seine Ausbildung in der Kanzlei um eine Woche verlängern (über 2 Jahre und 2 Monate hinaus).
 
U

Unwissender

Guest
Was ein Witz ist, wenn man bedenkt, dass einem durch Hagen eigentlich auch zwei Wochen an den 26 Monaten fehlen (egal, ob nun Urlaub dafür genommen oder nicht). Ach ja, und die bundesweit nicht einheitlichen Feiertage nicht zu vergessen... Ob man da wegen Ungleichbehandlung klagen kann?

Die Tatsache, dass Jura-Referendare in den meisten Bundesländern ab 27 Jahren 29 Tage Urlaub bekommen, lässt die uns zugestandenen 24 Tage ebenfalls affig aussehen. Wie ist das speziell in Bayern, kann das jemand sagen? Ich meine, klarer identisch mit dem Referendariat als im Amtsjahr kann unsere Ausbildung ja gar nicht sein.

Was ich mich frage: Wie wird dieser Stuss eigentlich bei freiberuflichen Kandidaten gehandhabt? Steht da etwa im Vertrag auch eine Urlaubszeit drin?
 
M

Maggolino

Guest
@Fotti: selbst schuld!

Du bist ganz normaler Angestellter, hast wahrscheinlich ein ganz normales Gehalt und hast einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.

Wenn Dein Ausbilder weniger Urlaub macht, verdient er mehr. Wenn Du weniger Urlaub machst, verdient auch er mehr, nicht Du!

Aber: Tu, wa Du nicht lassen kannst!

Gruß

Maggo

P.S.: Dein Chef heißt nicht zufällig "Scrooge" mit Nachnamen?
 

Fotti

BRONZE - Mitglied
Nein. ;-) Bin aber momentan noch in der Probezeit u deswegen werde ich das Spielchen erstmal mitspielen. Danke für deine Meinung!

Gruß.
 
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