Hallo,
alternativ geht man auch vom 3 bis 4,5-fachen des Kanzleigewinns aus. Das ist in den meisten Fällen etwa das Gleiche wie das 1-1,5-fache des Umsatzes.
Eine weitere Alternative, die - glaube ich - nicht selten angewandt wird, ist es, sich nicht mit einer bestimmten Summe einzukaufen, sondern zum Einstieg einen Gewinnanteil auszuhandeln, von dem Du wiederum einen Teil als Einkaufsrate der Kanzlei überlässt. So muss nicht ein oft immens hoher Betrag finanziert werden. Da solltest Du aber auch mit einem Steuerberater sprechen.
Noch ein Tip:
Versuche etwas über die finanzielle Situation der Kanzlei in Erfahrung zu bringen, insbesondere hinsichtlich bestehender Außenstände. Da die Kanzleien zumeist keine Bilanzen erstellen müssen, kann man den Gewinn eines Jahres künstlich hochschrauben, indem man einfach ein Zeitlang seine Korrespondenzanwälte nicht bezahlt. Diese sind oft sehr geduldig und warten auf ihre Bezahlung auch mal 2 Jahre. Auf diese Weise kann man ziemlich viel Auflaufen lassen. Die eigenen Mandanten zahlen ja trotzdem die Rechnungen des Patentanwalts. Diesen Einnahmen stehen dann relativ geringe Ausgaben für Korrespondenzanwälte gegenüber. Folge ist ein satter Überschuss, was man in der betriebswirtschaftlichen Auswertung darstellen kann und für den man natürlich entsprechende Steuern zahlt. Weitere Folge sind hohe Außenstände, die nur die Buchhaltung kennt. Verlässt man sich dann beim Einkauf auf die angegebenen Gewinne, zahlt man nicht nur zuviel, man darf sich - je nachdem wie der Zusammenarbeitsvertrag aussieht - als Teilhaber dann auch am Ausgleich der Rechnungen der Korrespondenzanwälte beteiligen.
Gibt der Anwalt hohe Außenstände preis und verringert deshalb den Einkaufspreis, wäre natürlich grundsätzlich nichts zu sagen. Allerdings sollte man sich schon fragen, wieso die Korrespondenzanwälte nicht rechtzeitig bezahlt werden. Das ist standesrechtlich nicht in Ordnung und zeugt - sofern die Umsätze eigentlich o.k. sind - von betriebwirtschaftlichen Fehlern. Man selber möchte ein solches Verhalten von seinen Korrespondenzanwälten auch nicht haben.
Wie man so etwas herausfindet? Tja, schwierig. Vielleicht kriegt man irgendwann einmal mit, dass häufig Zahlungserinnerungen von Korrespondenzanwälten eingehen.
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