Rechnungshöhe für äußerst aufwändigen Schriftsatz

A

Arnold

Guest
Servus Kollegen,

möchte mal vorfühlen, was ihr so für Hausnummern kennt kennt an ziemlich hohen anwaltlichen Kostenrechnungen.

Ich habe jetzt beispielsweise (für einen sehr großen ausländischen Mandanten) in einer höchst kippligen Sache eine EP-Beschwerdebegründung ausgearbeitet, an der ich einschließlich des notwendigen ausführlichen Studiums der Rechtslage eine halbe Woche ausschließlich saß. Die Sache sieht m.E. derzeit nach möglicher Einschaltung der großen Beschwerdekammer aus.

Unter Voraussetzung eines normalen Stundensatzes komme ich dann auf eine Rechnungshöhe von netto bald 6.000 EUR für diesen Schriftsatz.

Was ist dazu zu sagen -- kennt ihr vergleichbarer Rechnungshöhen für Schriftsätze aus eurer Praxis, oder ist das halt Pech und die Kosten müssen unter Abrechung von ich sach ma 1,8 k€ anderweitig wieder hereingeholt werden?

Danke schonmal für's Lesen und für alle Meinungen.
 
A

Arnold

Guest
Gesetzeslektüre ist nur begrenzt abzurechnen.
Muss mich noch konkretisieren: War natürlich kein tagelanges Studium der Rechtslage, bzw. keine ebensolange Gesetzeslektüre, sondern natürlich Recherche und Studium Dutzender von Entscheidungen aus der EPA-Rechtsprechung.

Wer hat noch Tipps bzw. Argumente zur maximal möglichen Rechnungshöhe?
 
U

u. n. own

Guest
Die Gepflogenheiten bezügl. Abrechnens sind wohl von Kanzlei zu Kanzlei verschieden (wurde ja auch schon öfter im Formum diskutiert), aber wenn es Dir hilft: Bei uns wäre es kein Problem, dem Mandanten eine entsprechende Rechnung zu stellen. Ich habe auch schon höhere Hausnummern produziert, auch für so "einfache" Sachen wie Amtsbescheide des EPA (dann war allerdings die Weisung des Mandanten gegeben, die Sache IRGENDWIE erfolgreich abzuschließen, egal für wieviel Geld).
 
K

Kapitalist

Guest
Wenn man Rechnungen kappen würde, käme dies ja einer Solidargemeinschaft unter den Mandanten gleich: Die mit wenig Aufwand finanzieren die mit viel Aufwand. Irgendwie unlogisch, oder??
Also lieber die Rechnung stellen und keine Dumping-Sitten einreisen lassen.
 
R

Robby

Guest
@Arnold: Wenn Deine Entscheidungsrecherche ein echtes Spezialfeld war, dann kann und sollte man schon einiges davon abrechnen, denke ich. Die Frage ist halt auch, wieviel man dem einzelnen Mandanten im konkreten Fall (was sind seine Interessen, siehe u.n.own) zumuten will.

@u.n. own: Würde ich ähnlich sehen: Wenn der Mandant will, dass man alles bis zum Anschlag ausreizt, was einem an taktischen Möglichkeiten zur Verfügung steht, dann kann er das auch bezahlen. Da haben wir auch keine Skrupel für Schriftsatz plus Verhandlung und Beratung Rechnungen zu stellen, die dem Wert eines Neuwagens entsprechen.
 
H

hallepeter

Guest
Wo ist das Problem. Hast Du Angst, für eine EP-Beschwerdebegründung 6 Teuro als Honorar abzurechnen. Wenn Dein Mandant eine Beschwerde vor dem EPA durchziehen möchte, und 6 Teuro Honorar nicht verträgt, dann soll er es sein lassen
 
A

Arnold

Guest
Danke für die ehrlichen Meinungen -

Ich glaube, dass der Mandant das Honorar ganz locker wegsteckt. Ein Problem könnte jedoch eher noch darin liegen, dass das die ungefähr höchste Rechnung darstellen dürfte, die meine Kanzlei jemals für einen Schriftsatz gestellt hat...

Und nach dem Motto "was nicht sein kann das nicht sein darf" erwarte ich mir mit dieser Honorarsumme als jüngster Partner Rückfragen von den älteren Partnern nach dem Motto "was, eine halbe Woche, das hätte ich doch in zwei Stunden erledigt, wenn ich die Zeit dazu gehabt hätte..."

Was allerdings sachlich überhaupt nicht zutrifft, da mir die Geschichte (übrigens ein schon lange durch die Kanzlei geschleiftes Riesen-Schlammassel) ungefähr mit den Worten "das kann Ihr Meisterstück werden, egal was es kostet, bis übermorgen muss es aber fertig sein" aufs Auge gedrückt wurde, und da in der Kanzlei wohl noch nie zuvor derart dicke Bretter gebohrt worden sind.

Im Ergebnis habe ich aber nach wie vor eine gewisse Schreibblockade beim Eintragen der 6k€ in das Rechnungsformular.

Gibt's noch weitere Argumente bzw. Sichtweisen?
 
R

Robby

Guest
Wie wärs mit vorsichtigem Vorfühlen bei Einzelnen der anderen? Grundsätzlich solltest Du ja wohl versuchen, Deinen Standpunkt, der anscheinend klar ist, durchzukriegen. Und das auf möglichst elegante Weise.
 
A

Arnold

Guest
Wer fragt, verliert ;-)

Neinein. Ich habe die erforderliche Arbeit reingesteckt, und jede Stunde davon war weder überflüssig noch vertrödelt. Das Ergebnis einer Rückfrage "Cheffe sachma, darf ich so und so viel berechnen" kann aber m.E. nur folgendermaßen ausfallen:

Entweder: "Na Junge, mach schon, kein Problem" (ist aber schon allein aus Gründen der Eitelkeit äußerst unwahrscheinlich, da die bisher höchste Rechnung für eine Beschwerdebegründung, übrigens auch aus meiner Feder ;-/ bei etwa 1,8k€ lag), außerdem lasse ich mir halt nicht so gern den Kopf tätscheln und auf die Schultern klopfen)

Oder: "Hmm, *sorgenfalt*, also das können wir so nicht weiterberechnen, da müssen Sie noch an Ihrer Effizienz arbeiten." (im Ergebnis ebenfalls eine indiskutable Option).

Oder was ist konkret unter "möglichst elegante Weise" zu verstehen? Das ist nämlich genau der Knackpunkt.
 
S

Sylvester

Guest
Arnie, wovor hast Du eigentlich Angst?

Ich würde doch davon ausgehen, dass man sich bei älteren Kollegen, noch dazu Partnern, guten Rat holen kann, ohne jovial oder mitleidig abgefertigt zu werden.
Wenn Du allerdings glaubst, dass das bei Dir nicht der Fall ist, und Du davon überzeugt bist, dass Deine Arbeit den Preis rechtfertigt, dann schreib' die Rechnung und trotze dem Sturm, der vielleicht auftritt, vielleicht auch nicht. Es wird Dich kaum befriedigen, schon prophylaktisch den Schwanz einzuziehen ...

Hau drauf ;-)
 
J

Johnny

Guest
6000 € für eine Beschwerde sind objektiv nicht zuviel, aber dem Kunden kann das zuviel vorkommen. In so einem Fall rate ich davon ab, den Preis runterzusetzen, denn es dürfte sich m.E. kaum einer finden, der gerade im Beschwerdeverfahren nicht die höchsten Stundensätze berechnet.

Studium der Gesetzeslage und Rechtsprechuung wird von ausländischen PAs und RAs sehr oft detailliert abgerechnet, und ich sehe keinen Grund, es nicht zu tun, wenn das "work product" dann eine entsprechend fundierte Diskussion enthält.

Mein Chef sagt mir immer : abgerechnet wird alles, aber nur, wenn der Kunde die abgerechnete Arbeit im Workprodukt auch wiederfindet. Demzufolge rechne ich Telephongespräche in der Regel nicht ab, schicke aber hinterher sofort eine Gesprächsnotiz mit einigen ausführlicheren Zusätzen, und DIE wird dann ordentlich abgerechnet.
 
C

Carsten

Guest
aaalso... nicht dass ich schon mal einen Schriftsatz gebaut hätte, der so hoch hätte abgerechnet werden können. Aber ich teile und vertrete die Meinung meines Ausbilders, dass man jede produktive Arbeit auch selbstbewusst abrechnen sollte.

Setz dich demnach hin und überlege dir, wie lange du bei mittlerer Anwaltserfahrung für die Angelegenheit gebraucht hättest, und rechne diese Zeit ab. Das kannst du sowohl gegenüber dem Mandanten als auch gegenüber den anderen Anwälten vertreten.

Und wenn du im Endeffekt mehr Zeit benötigt hast als du wirklich abrechnest, dann ist das halt so. Aber dennoch hast du in dieser "halben Woche" einen ordentlichen Umsatz gemacht, und der Mandant ist auch glücklich.

Was willst du mehr?
 
T

Tiefseetaucher

Guest
Den meisten Mandanten dürfte doch wohl das folgende Schema einleuchten:

Junge Anwälte haben einen etwas geringeren Stundensatz, brauchen dafür aber länger; bei älteren ist es genau anders herum. Solange die Qualität stimmt, darf man im Patentwesen kein Dumping einfließen lassen.
PA ist schließlich kein Ein-Euro-Job.
 
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