Als Patentassessor darf ich doch (fast) alles?

K

Kurt

Guest
Ausgeschlossen Rechtsberatung und Vertretung, logo.

Aber ich darf doch z.B. bei Patentanwälten unverlangt Werbung für meine Tätigkeit (Kollegenarbeit, Übersetzungen, was-weiß-ich...) machen, auf einer Website bestimmte Leistungen anpreisen, mir ein Fantasie-Firmenschild zulegen ...

Stimmt's?
 
K

Kurt

Guest
Lieber PA,

etwas mehr Rippenspeck würde deinem leider ohne Begründung recht nackt dastehenden "NEIN" doch ganz gut stehen.

Ich denke da beispielsweise an Fundstellen im Gesetz oder andere Argumente, die du sicher schon im Hinterkopf hast, und nur bisher, vielleicht aus Zeitmangel, noch nicht niederschreiben konntest.

Mit anderen Worten, wer oder was verbietet mir deiner Ansicht nach die werbliche Anpreisung meiner Arbeitskraft als Kollegenarbeiter?
 
M

MynonA

Guest
Ohne das im Einzelnen durchgeprüft zu haben, würde ich sagen, daß zumindest § 3, 4 Nr. 11 UWG nF iVm § 7 BOPA analog greift.

M.
 
M

MynonA

Guest
... und wenn es die konkrete Sachlage hergibt, könnten auch noch §§ 8, 1, 6 und 3 Nr. 1 RBErG eine Rolle spielen.

M.
 
K

Kurt

Guest
Nun, danke für die Fundstellen, aber diese hier einschlägigen Gesetze hatte ich auch schon konsultiert.

Das dies einer gewerbeähnlich ausgeübten Kollegenarbeit sowie entsprechender Werbetätigkeit entgegenstehen soll, überzeugt mich allerdings überhaupt nicht.

Was, und wem gegenüber, soll denn an den skizzierten Tätigkeiten *konkret* einen unlauteren (!) Wettbewerb ausmachen?
 
M

MynonA

Guest
Kurt schrieb:
Was, und wem gegenüber, soll denn an den skizzierten Tätigkeiten *konkret* einen unlauteren (!) Wettbewerb ausmachen?
Konkret:
§ 3, 4 Nr. 11 UWG nF iVm § 7 BOPA analog (s.o.)
Vorsprung durch Rechtsbruch
gegenüber PAs + PAsss
(vgl. Baumbach/Hefermehl (23. Aufl) § 4 Rdn. 11.85ff analog).

M.
 
Oben