Allg. Übersetzungstätigkeit während der Ausbildung zum PA

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Hallo,

wollte mal wissen, ob die Übersetzungstätigkeit offizieller Teil der Ausbildung zum PA ist, d.h. eine Pflichtübung ist.

Hat vielleicht jemand gar keine Übersetzungen in seiner Ausbildung angefertigt? Oder wird es in Kanzleien als Zusatzverdienst angeboten und wie läuft das dann ab?

Danke
 

grond

*** KT-HERO ***
versteh-nix schrieb:
wollte mal wissen, ob die Übersetzungstätigkeit offizieller Teil der Ausbildung zum PA ist, d.h. eine Pflichtübung ist.
Nein.


Hat vielleicht jemand gar keine Übersetzungen in seiner Ausbildung angefertigt?
Ich.


Oder wird es in Kanzleien als Zusatzverdienst angeboten und wie läuft das dann ab?
Als Zusatzverdienst soll es wohl geben. Vermutlich muss man dann aber ein Gewerbe anmelden, weil man sonst keine Rechnungen schreiben kann. Keine Ahnung.

Übersetzungen gibt es aber wegen des Londoner Abkommens so oder so viel weniger. Gerade mal noch Ansprüche von Englisch nach Deutsch und selten mal eine in einer Fremdsprache eingereichte deutsche Anmeldung.

Interessante Frage, ob die Kandidatenzahlen eigentlich rückläufig sind, weil keine Kandidaten mehr als Übersetzungssklaven missbraucht werden...
 

PhD

SILBER - Mitglied
Soweit richtig. Man muss allerdings kein Gewerbe anmelden (gäbe das nicht eher Probleme mit Scheinselbständigkeit bei nur einem Auftraggeber), sondern kann sich das Extra-Geld für die Übersetzungen, soweit diese gesondert bezahlt werden, als Gehalt auszahlen lassen (dann werden natürlich auch SV Beiträge fällig).

Früher war das mal eine sehr gute Zuverdienstmöglichkeit als Kandidat. Seit London-Agreement ist der Geldfluss jedoch versiegt, mit den paar Ansprüchen kann man nicht so viel Geld verdienen, eher ein zusätzliches Taschengeld.
 

pak

*** KT-HERO ***
PhD schrieb:
Früher war das mal eine sehr gute Zuverdienstmöglichkeit als Kandidat. Seit London-Agreement ist der Geldfluss jedoch versiegt, mit den paar Ansprüchen kann man nicht so viel Geld verdienen, eher ein zusätzliches Taschengeld.
Richtig. Da jedoch in der Regel nach der Anzahl der Worte abgerechnet wird, kommt man mit der Übersetzung der Ansprüche allein meist nicht mehr auf einen grünen Zweig, zumal man (ich zumindest) zunächst immer viel Zeit in die Übersetzung der Ansprüche investiert hat, um anschließend anhand des in den Ansprüchen verwendeten Vokabulars auch die restliche Beschreibung zu übersetzen, was dann meist locker von der Hand ging. Insoweit ist das Londoner Übereinkommen ein echter "Taschengeld-Killer" ... ;-)

pak
 
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