Amtsjahr und Arbeiten

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Gert

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Gibts jemanden, der beim Beginn des Amtsjahres einen Antrag bei der BfA gestellt hat bzgl. Selbständigkeit?
 
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Ich bin gleich nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes beim Patentanwalt in die Selbständigkeit gegangen. Ich habe die BfA einfach darauf aufmerksam gemacht, so dass etwaige Beiträge an die BfA dann entfallen sind. War - soweit ich mich erinnere - kein großer Akt ...
 
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Kat

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Da muss ich doch auch gleich mal ne Frage zu stellen:
Wie finanziert man sich denn dieses Amstjahr ÜBERHAUPT???? Schließlich bekommt man da soweit ich informiert bin keinen müden Euro - und sattfinden tut das Ganze ja auch noch in München, wo das Leben und wohnen nicht ganz billig ist.
Meine Eltern würden mir was husten wenn ich sie um die Miete und Geld zum leben anhauen würde - was auch vesrtändlich wäre!
Wie macht IHR das alle so?!
 
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@Kat: Am Arbeiten wirst Du nicht vorbeikommen ;-). Einige haben sich schon während der Kandidatenzeit etwas zurück gelegt, andere haben im Amtsjahr Kollegenarbeit gemacht. Ich selbst habe Kollegenarbeit gemacht. Kurz vor den Prüfungen musste ich das aber zurückschrauben ....
 
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Kat

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@Gast: äääähhh, Kollegenarbeit?????? Sorry, aber ich bin (noch) keine Kandidatin, sondern noch auf der Suche und bin offensichtlich mit der Fachterminologie der PAs noch nicht so ganz vertraut....
Dass man arbeiten darf ist ja schon mal nicht schlecht. Wieviel denn so?
 
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@Kat: Kollegenarbeit bedeutet, dass Kanzleien Arbeit an meist junge Kollegen vergeben. Da Du noch nicht einmal Kandidatin bist, würde ich mir hierüber noch keinen Kopf machen. Im Amtsjahr ist noch keiner verhungert :)
 
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paule

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Kollegenarbeit = Arbeit, die überlastete Kanzleien an Kollegen oder eben an Kandidaten im Amtsjahr abgeben. Üblicherweise fällt dabei etwa 50% des Umsatzes für einen ab.

Gute Kanzleien versorgen "Ihre" Kandidaten im Amtsjahr mit Kollegenarbeit - andere Kanzleien können den Kandidaten über die Kollegenarbeit kennen (und schätzen) lernen, so dass die Kollegenarbeit auch der ideale Einstieg in eine neue Kanzlei ist.
 
K

Kat

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das klingt doch alles ganz vernünftig.
Naja, dass man im Amtsjahr nicht verhungern wird ist mir schon klar, aber ich bin jemand der gerne vorher weiß auf was er sich da einlässt. Und irgendwie hab ich mal gelesen, dass man auch nicht einfach so arbeiten darf, sondern dass es da Einschränkungen gibt?! Kann da jemand was zu sagen?
 
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Und überhaupt:

Muss man Kollegenarbeit, die man während des Amtjahres macht, beim DPMA anmelden/beantragen? Denn soviel ich weiß, bekommt man für die Zeit des Amtjahres einen Arbeitsvertrag.

Ist also die Kollegenarbeit in dieser Zeit eine Nebentätigkeit? Oder ist man freiberuflich tätig, also selbständig?
 
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Plempi

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"Muss man Kollegenarbeit, die man während des Amtjahres macht, beim DPMA anmelden/beantragen?"

roflmao, erst bekommt man kein geld vom dpma und dann soll man sich auch noch den erwerb der lebenshaltungskosten genehmigen lassen, ich glaube dieses thema wird eines meiner größten probleme während dem aj, lol

leute lasst euch nicht verarschen vom dpma
 
K

Kanbert

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@Plempi:

Etwas weniger Lachen und Rollen, dafür ein wenig mehr ins Gesetz schauen würde Deinen Beiträgen uU zu Gute kommen. § 21c Abs. 1 APrO (TABU 481) bietet sich als Startpunkt in dieser Frage an.

@Kat:

Man muss sich die Nebentätigkeit während des Amtsjahres vom Präsidenten des DPMA genehmigen lassen. Bis zu 15h/Woche ist dies erfahrungsgemäß aber kein Problem.

Das Formular dafür gibt's übrigens hier: http://www.dpma.de/infos/panwalt/neben.pdf

Gruß, Kanbert.
 
K

Kanbert

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@Plempi:

Etwas weniger Lachen und Rollen, dafür ein wenig mehr ins Gesetz schauen würde Deinen Beiträgen uU zu Gute kommen. § 21c Abs. 1 APrO (TABU 481) bietet sich als Startpunkt in dieser Frage an.

@Kat:

Man muss sich die Nebentätigkeit während des Amtsjahres vom Präsidenten des DPMA genehmigen lassen. Bis zu 15h/Woche ist dies erfahrungsgemäß aber kein Problem.

Das Formular dafür gibt's übrigens hier: http://www.dpma.de/infos/panwalt/neben.pdf

Gruß, Kanbert.
 
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Guest
Vielen Dank Kanbert! Das war schon eine gute Info!

Um nun zum ersten Beitrag dieses Themas zurück zu kommen.

Man ist also mit 0€ beim DPMA angestellt, was zunächst mal bedeutet, dass man nicht BfA-pflichtig ist. Auf Antrag kann man demnach nebentätig arbeiten.

Kann man sich, wie das fürher für Studenten mal möglich war, von der BfA befreien lassen, wenn man über die 300fragmichjet €-Grenze hinaus verdient? (das ging beispielsweise bei 19Stunden-Jobs)
 
G

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Guest
Vielen Dank Kanbert! Das war schon eine gute Info!

Um nun zum ersten Beitrag dieses Themas zurück zu kommen.

Man ist also mit 0€ beim DPMA angestellt, was zunächst mal bedeutet, dass man nicht BfA-pflichtig ist. Auf Antrag kann man demnach nebentätig arbeiten.

Kann man sich, wie das fürher für Studenten mal möglich war, von der BfA befreien lassen, wenn man über die 300fragmichjet €-Grenze hinaus verdient? (das ging beispielsweise bei 19Stunden-Jobs)
 
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Gert

Guest
Nun kommt mein Thread wieder aus der Versenkung:) Sehr schön vielen Dank.

@Gast: Nein, eine vergleichbare Regelung (19h o.ä.) existiert nicht oder kommt angeblich nicht in Betracht.

Ich habe inzwischen ein wenig geforscht und herausgefunden, dass wohl alles kein Problem sein sollte, weil man ja quasi "Existenzgründer" (ein bescheuertes Wort, als ob man vorher nicht existiert hätte...) ist. Und bei solchermaßen genannten "Existenzgründern" ist es nicht ungewöhnlich, dass in einer Startphase hauptsächlich für einen Auftraggeber gearbeitet wird. Ergo ist nur eine rückschauende Betrachtung statthaft. Und wenn die stattfindet (bspw. im Folgejahr), sollte man bereits die Zulassung zum PA haben oder kurz davor stehen und dann ists angeblich eh alles kein Problem mehr.

Ich empfinde diesen Wissensstand zwar als beruhigend aber nicht befriedigend. Eine etwas besser fundierte Darstellung habe ich aber leider noch nicht gefunden.
 
G

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Guest
Hallo Gert,

Wenn man Existenzgründer wäre, könnte man auch Existenzgründerhilfe beantragen. 5000€ oder wieviel sind das zur Zeit noch gleich? Ich glaube das aber alles nicht.

Denn man ist ja angestellt mit einem Gehalt von 0€! Und also freiberuflich NEBENTÄTIG!

Man hat bei einer Nebentätigkeit nicht den Status eines Selbständigen.

Mir ist das alles noch viel zu schwammig. Woher bekommt man wohl die richtigen Informationen?

DPMA, Arbeitsamt, BfA?

Oder weiß wer was genaueres?

Gast
 
G

Gert

Guest
@Gast: Genau, alles viel zu schwammig. Angeblich gabs da mal einen Artikel im Kammer-Rundschreiben. Ich hab ihn allerdings noch nicht gefunden, wobei ich aber auch das Jahr 2004 bis jetzt nicht recherchieren konnte.
 
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666

Guest
Versteht jemand warum man beim DPMA für 0€ angestellt wird ?? Möchte das DPMA kontrollieren, wieviel nebenher arbeitet wird ??

Die Freiberuflichkeit meldet man wohl beim Finanzamt und bekommt dann eine Steuernummer mit der man Umsatzsteuer ausweisen darf (darf ja nicht jeder einfach so und der Kollegenarbeits-Vergeber möchte doch wahrscheinlich gerne die Umsatzsteuer ausgewiesen haben).
Kann das einer von den ca. 100 Leuten, die momentan in den beiden laufenden Amtsjahres-Jahrgängen sind so bestätigen ??

Daneben gibt's wohl neben der Existenzgründer-Variante noch die Kleinunternehmer-Regelung. Damit kenn ich mich aber nicht aus...

Gast schrieb:
Ich bin gleich nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes beim Patentanwalt in die Selbständigkeit gegangen. Ich habe die BfA einfach darauf aufmerksam gemacht, so dass etwaige Beiträge an die BfA dann entfallen sind. War - soweit ich mich erinnere - kein großer Akt ...
Warum sollte man eigentlich der BfA was mitteilen ?? Die merken doch von alleine, dass das Angestelltenverhältnis beendet ist, wenn keine Sozialbeiträge mehr abgeführt werden.
 
P

Plempi

Guest
@ Kanbert

"Etwas weniger Lachen und Rollen, dafür ein wenig mehr ins Gesetz schauen würde Deinen Beiträgen uU zu Gute kommen. § 21c Abs. 1 APrO (TABU 481) bietet sich als Startpunkt in dieser Frage an."

danke für den freundlichen hinweis, dass ich dir recht gebe versteht sich wohl von selbst, ist ja schliesslich das gesetz in das wir schauen, nur zu dumm, dass das meine fixkostengläubiger nicht interessiert.

aber vielleicht sollte ich sozialhilfe, mietzuschuss o.ä. beantragen. einen kredit wird mir wohl keiner geben wollen, wieso auch wenn man erst nach 1 bis 2 jahren selbständigkeit kreditwürdig wäre. und nachdem ich als zugelassener pa frisch in die selbständigkeit ziehe wird das wohl der fall sein.

oh aber da wäre noch die andere variante. was würde passieren, wenn ich vor meinem amtsjahr bereits vor dem epa zugelassen wäre. müsste ich mich dann von meinem bereits bestehenden selbständigen status in einen 0€-potenziell-1€-nebentätigkeitsgenehmigten-pseudo-dpma-
beamten-status begeben?

@ Gert

ich habe deinen beitrag mit der selbständigkeit nicht ganz verstanden. ich kenne die regelung, dass man in der anlaufphase auch mit einem arbeitgeber die bedingungen der selbständigkeit erfüllt, solange man für weitere arbeitgeber nach eigenem ermessen tätig werden kann. wie aber willst du selbständig sein und einen arbeitgeber haben, von dem du dir eine tätigkeit für weitere arbeitgeber genehmigen lassen musst, wobei die tätigkeit nur im rahmen einer nebentätigkeit ausgeführt werden darf?
 
G

Gert

Guest
Man ist also beim DPMA angestellt. Für 0€. Muss ich mich dann in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern (zum Studententarif) oder kann ich aus der gesetzlichen ganz raus? Mir wäre es lieber ich komm da ganz raus, denn sonst müsste man am Ende noch von seinem "Zuverdienst" zu den 0€ Krankenkassen-Beiträge zahlen.
 
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